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   OLG Karlsruhe, 03.03.1997 - 3 RE-Miet 1/97   

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https://dejure.org/1997,3414
OLG Karlsruhe, 03.03.1997 - 3 RE-Miet 1/97 (https://dejure.org/1997,3414)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.03.1997 - 3 RE-Miet 1/97 (https://dejure.org/1997,3414)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. März 1997 - 3 RE-Miet 1/97 (https://dejure.org/1997,3414)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 449
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 19.03.1993 - 1 BvR 1714/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung einer Eigenbedarfskündigung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.03.1997 - 3 REMiet 1/97
    Dies bedeutet, daß er sie selbst nutzen oder durch zu seinem Hausstand gehörende Personen oder seine Familienangehörigen nutzen lassen will und hierfür vernünftige und nachvollziehbare Gründe hat (BGH, NJW 1988, 904 = LM § 564b Nr. 5 = WuM 198, 47; BVerfG, NJW 1993, 1637).

    Behauptet der Vermieter substantiiert einen solchen Sachverhalt, wird der Mieter deshalb gehalten sein, vernünftige und nachvollziehbare Gründe für den Fortbestand seines bisherigen Wohnraumbedarfs trotz geänderter Verhältnisse vorzutragen, und zwar in ähnlicher Weise, wie es dem Vermieter bei der Darlegung seines Eigenbedarfs (BGH, NJW 1988, 904 = LM § 564b BGB Nr. 5 = WuM 1988, 47; BVerfG, NJW 1993, 1637) obliegt.

  • BGH, 20.01.1988 - VIII ARZ 4/87

    Eigenbedarf des Vermieters

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.03.1997 - 3 REMiet 1/97
    Dies bedeutet, daß er sie selbst nutzen oder durch zu seinem Hausstand gehörende Personen oder seine Familienangehörigen nutzen lassen will und hierfür vernünftige und nachvollziehbare Gründe hat (BGH, NJW 1988, 904 = LM § 564b Nr. 5 = WuM 198, 47; BVerfG, NJW 1993, 1637).

    Behauptet der Vermieter substantiiert einen solchen Sachverhalt, wird der Mieter deshalb gehalten sein, vernünftige und nachvollziehbare Gründe für den Fortbestand seines bisherigen Wohnraumbedarfs trotz geänderter Verhältnisse vorzutragen, und zwar in ähnlicher Weise, wie es dem Vermieter bei der Darlegung seines Eigenbedarfs (BGH, NJW 1988, 904 = LM § 564b BGB Nr. 5 = WuM 1988, 47; BVerfG, NJW 1993, 1637) obliegt.

  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 25/93

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden die Abweisung von auf Eigenbedarf gestützte

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.03.1997 - 3 REMiet 1/97
    Dabei ist zu berücksichtigen, daß mit einer Teilkündigung regelmäßig in erheblichem Maße in die private Lebensgestaltung des Mieters eingegriffen würde (BVerfG, NJW 1994, 308 (309); Barthelmess, § 564b BGB Rdnr. 679; Sternel, MietR aktuell, 3. Aufl., Rdnr. 1030; Voelskow, in: MünchKomm, 3. Aufl., § 564b Rdnr. 67a).

    Der Gesetzgeber war nämlich nicht gehalten, jeden atypischen Einzelfall so zu regeln, daß er abschließend unter eine der Regelfallnormierungen in § 546b II BGB gebracht werden kann (BVerfG, NJW 1994, 308).

  • BayObLG, 23.07.1987 - REMiet 2/87
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.03.1997 - 3 REMiet 1/97
    Er kann die vorgelegte Frage berichtigen, ergänzen oder sonst neu fassen, sofern dies zweckmäßig erscheint, wenn hierdurch der rechtliche Kern der Vorlagefrage nicht geändert wird (Senat, NJW-RR 1996, 329 (330); BayObLGZ 1987, 260 (263) = NJW-RR 1987, 1302).
  • OLG Karlsruhe, 30.03.1983 - 3 REMiet 1/83

    Garagenanmietung; Mietverhältnis; Einheitliches Mietverhältnis; Kündigung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.03.1997 - 3 REMiet 1/97
    § 564b II Nr. 2 BGB vermag mit seinen tatbestandlichen Voraussetzungen nicht nur eine Kündigung des Mietverhältnisses für die gesamten Mieträume wegen eines Teilbedarfs des Vermieters nicht zu rechtfertigen, sondern steht als Vorschrift für den Regelfall auch einer - allgemein als unzulässig angesehenen (OLG Karlsruhe, NJW 1983, 1499) - Teilkündigung des Mietverhältnisses hinsichtlich der vom Vermieter benötigten Räume entgegen.
  • LG Duisburg, 27.02.1996 - 23 (7) S 270/95

    Räumung und Rückgabe eines Mietgrundstücks; Auf einen Grundstücksteil beschränkte

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.03.1997 - 3 REMiet 1/97
    Mit dem LG Duisburg (NJW-RR 1996, 718) geht der Senat davon aus, daß ein berechtigtes Interesse an einer teilweisen Beendigung des Mietverhältnisses i.S. von § 564b I BGB anzunehmen ist, wenn die Teilkündigung einerseits den Belangen des Kündigenden entspricht, andererseits hierdurch die Interessen des Mieters nicht oder jedenfalls nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.03.1997 - 3 REMiet 1/97
    Der Vermieter wird in seiner Freiheit geschützt, die Wohnung bei Eigenbedarf wieder selbst als seinen Lebensmittelpunkt zu nutzen, wobei die Entscheidung über seinen Wohnbedarf grundsätzlich zu achten ist und ihm nicht fremde Vorstellungen über angemessenes Wohnen und seine weitere Lebensplanung aufgedrängt werden dürfen (BVerfGE 89, 1 = NJW 1993, 2025 (2036)).
  • BGH, 06.07.1988 - VIII ARZ 1/88

    Beteiligung des Mieters an Schönheitsreparaturen durch prozentuale Beteiligung an

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.03.1997 - 3 REMiet 1/97
    Der Senat ist an die Formulierung des Vorlagebeschlusses jedoch nicht gebunden (BGHZ 105, 71 (76) = NJW 1988, 2790 = LM § 535 BGB Nr. 117).
  • OLG Karlsruhe, 27.11.1995 - 3 REMiet 1/95

    Zum Merkmal "Vereinbarung eines Mietverhältnisses auf bestimmte Zeit" des § 1

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.03.1997 - 3 REMiet 1/97
    Er kann die vorgelegte Frage berichtigen, ergänzen oder sonst neu fassen, sofern dies zweckmäßig erscheint, wenn hierdurch der rechtliche Kern der Vorlagefrage nicht geändert wird (Senat, NJW-RR 1996, 329 (330); BayObLGZ 1987, 260 (263) = NJW-RR 1987, 1302).
  • OLG Karlsruhe, 19.08.1992 - 3 REMiet 1/92

    Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum wegen rückständiger

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.03.1997 - 3 REMiet 1/97
    Der Senat ist nämlich an die Feststellung und die Würdigung des LG gebunden, sofern sich diese nicht als eindeutig unhaltbar erweisen (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1993, 79; ZMR 1992, 488 (489) m.w.Nachw.).
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