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   OLG Karlsruhe, 03.04.2009 - 14 U 66/08   

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https://dejure.org/2009,7247
OLG Karlsruhe, 03.04.2009 - 14 U 66/08 (https://dejure.org/2009,7247)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.04.2009 - 14 U 66/08 (https://dejure.org/2009,7247)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. April 2009 - 14 U 66/08 (https://dejure.org/2009,7247)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zustandekommen einer äußerungsrechtlichen Vertragsstrafenvereinbarung mit Unterlassungsverpflichtung: Voraussetzungen für die Teilannahme eines Vertragsangebotes; Annahme ohne Erklärung gegenüber dem Antragenden; Annahmefrist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustandekommen einer äußerungsrechtlichen Vertragsstrafenvereinbarung mit Unterlassungsverpflichtung; Voraussetzungen für die Teilannahme eines Vertragsangebotes; Annahme ohne Erklärung gegenüber dem Antragenden

  • Judicialis

    BGB § 147 Abs. 2; ; BGB § 150 Abs. 2; ; BGB § 151

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 147 Abs. 2; BGB § 150 Abs. 2; BGB § 151
    Zustandekommen einer äußerungsrechtlichen Vertragsstrafenvereinbarung mit Unterlassungsverpflichtung; Voraussetzungen für die Teilannahme eines Vertragsangebotes; Annahme ohne Erklärung gegenüber dem Antragenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Eine Unterlassungserklärung kann nicht ohne Weiteres nur teilweise angenommen werden

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht - die Annahme einer abgeänderten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Vertragsstrafe nur für wirksamen Unterlassungsvertrag

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Vertragsstrafe nur bei zustande gekommenem Unterlassungsvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2009, 270
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.05.2006 - I ZR 32/03

    Vertragsstrafevereinbarung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2009 - 14 U 66/08
    Mit dem Schreiben der vormaligen Beklagten 2 vom 30.12.2003 ist noch kein Vertrag (zu diesem Erfordernis als Voraussetzung für einen Zahlungsanspruch BGH NJW-RR 2006, 1477, 1478 = GRUR 2006, 878) über eine Unterlassungsverpflichtung mit Vertragsstrafeversprechen des Beklagten 1 zustande gekommen.

    Dies wird im Falle von mehr als nur redaktionellen Änderungen auch von Piper/Ohly (aaO § 8 unter "8. Vertraglicher Unterlassungsanspruch" Rn 53) für den Regelfall ausdrücklich verneint und kann auch für die hier streitige Erklärung nicht angenommen werden (vgl auch BGH NJW-RR 2006, 1477, 1478 unter 1.b).

  • BGH, 25.04.2002 - I ZR 296/99

    "Teilunterwerfung"; Rechtsfolgen einer unbedingten Teilunterwerfungserklärung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2009 - 14 U 66/08
    Die Annahme eines Verzichts kommt nur in Betracht, wenn -anders als hier- die Unterwerfungserklärung nicht oder zumindest nicht in einem wesentlichen Punkt von demjenigen abweicht, was der Anspruchsteller insoweit verlangt hat (BGH NJW-RR 02, 1613, 1614 =GRUR 02, 824; Burkhardt in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl. 2003, Kap. 12 Rn 22; Büscher in: Fezer aaO § 8 UWG Rn 129).
  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 176/84

    Verurteilung zur Annahme eines Angebots

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2009 - 14 U 66/08
    Den Parteien bleibt es unbenommen, die Möglichkeit einer Teilannahme eines Angebots vorzusehen (BGH NJW 1986, 1983, 1984; so auch Büscher in: Fezer, UWG, 2005, Bd 2 § 8 UWG Rn 139 für wettbewerbsrechtliche Unterlassungsverträge).
  • OLG Düsseldorf, 03.09.2015 - 15 U 119/14

    Zustandekommen eines Vertragsstrafeversprechens

    Mit dieser Zahlungsaufforderung wegen Verwirkung der Vertragsstrafe hat die Klägerin ihren Annahmewillen konkludent in eindeutiger Weise bekundet, so dass von einer, auch für den Abschluss einer Vertragsstrafevereinbarung ausreichenden, konkludenten Annahme auszugehen ist (vgl. BGH NJW 1999, 2179, wonach selbst in einer Klageerhebung eine konkludente Annahme liegen kann. Siehe auch OLG Karlsruhe 14 U 66/08 BeckRs 2009, 25705).
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