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   OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 156/16 Kart   

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OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 156/16 Kart (https://dejure.org/2017,9970)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.04.2017 - 6 U 156/16 Kart (https://dejure.org/2017,9970)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. April 2017 - 6 U 156/16 Kart (https://dejure.org/2017,9970)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Gewichtung der Kriterien bei der Konzessionsvergabe an einen Stromversorger

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Gewichtung der Kriterien bei der Konzessionsvergabe an einen Stromversorger

  • rechtsportal.de

    EnWG § 1
    Anforderungen an die Gewichtung der Kriterien bei der Konzessionsvergabe an einen Stromversorger

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Darf die Effizienz doppelt so hoch gewertet werden wie die Preisgünstigkeit?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Einstweilige Verfügung erlassen: Geplante Stromnetzvergabe an Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG in der nördlichen Ortenau gestoppt

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Berufungsverhandlung im Rechtsstreit um Stromnetzvergabe in mehreren Gemeinden der nördlichen Ortenau am 03.04.2017

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erhöhte Transparenzanforderungen bei Vergabe von Energienetzkonzessionen! (VPR 2017, 186)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (29)

  • BGH, 17.12.2013 - KZR 66/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 156/16
    Im Übrigen sei die relative Bewertungsmethode in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs Stromnetz Berkenthin (BGHZ 199, 289 Rn. 4) nicht beanstandet worden.

    Konzessionsverträge, mit deren Abschluss die Gemeinde andere Bewerber unbillig behindert, sind zwar gemäß § 134 BGB i.V. mit § 19 Abs. 1 GWB nichtig (BGH, Urt. v. 17.12.2013 - KZR 66/12, BGHZ 199, 289 = WuW/E DE-R 4159 Rn. 72 und 101 - Stromnetz Berkenthin).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Gemeinden als marktbeherrschende Anbieter der Wegenutzungsrechte im Sinne von § 46 Abs. 2 EnWG in ihrem Gebiet gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB und § 46 Abs. 1 EnWG verpflichtet, den Konzessionär für den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes in einem diskriminierungsfreien Wettbewerb auszuwählen (BGH, Urt. v. 17.12.2013 - KZR 66/12, BGHZ 199, 289 = WuW/E DE-R 4159 Rn. 35 ff. - Stromnetz Berkenthin und KZR 65/12, WuW/E DE-R 4139 Rn. 44 ff. - Stromnetz Heiligenhafen; Beschl. v. 03.06.2014 - EnVR 10/13, WuW/E DE-R 4322 Rn. 51 - Stromnetz Homberg).

    Der Zweck des Gesetzes, einen Wettbewerb um das Netz zu erreichen, lässt weitere Auswahlkriterien, die weder konzessionsabgabenrechtlich zulässige Nebenleistungen im Zusammenhang mit der Wegenutzung noch die Ausrichtung des Netzbetriebs auf die Ziele des § 1 EnWG betreffen, nicht zu (BGH, Urt. v. 17.12.2013 - KZR 66/12, WuW/E DE-R 4159 Rn. 47 - Stromnetz Berkenthin).

    Ein Verstoß gegen § 3 Abs. 1 KAV, welcher ebenfalls den Vorwurf eines Verstoßes gegen § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB bzw. § 46 EnWG begründete (vgl. BGH, Urt. v. 17.12.2013 - KZR 66/12, WuW/E DE-R 4159 Rn. 47 - Stromnetz Berkenthin), liegt deshalb insoweit nicht vor.

    Es hat dabei zu Recht als Orientierungshilfe für eine sachgerechte Gewichtung den Musterkriterienkatalog der Energiekartellbehörde Baden-Württemberg herangezogen (BGH, Urt. v. 17.12.2013 - KZR 66/12, BGHZ 199, 289 = WuW/E DE-R 4159 Rn. 84 - Stromnetz Berkenthin).

    Soweit die Klägerin geltend macht, dass im Musterkriterienkatalog der niedersächsischen Landeskartellbehörde danach differenziert werde, welches Wertungsverhältnis zwischen den großen Aspekten der "Kriterien nach § 1 Abs. 1 EnWG" einerseits und den "sonstigen kommunalfreundlichen Kriterien mit sachlichem Bezug zum Konzessionsvertrag" andererseits bestehe und dies übertragen auf den Streitfall bedeute, dass ein Aufschlag von mindestens 10 Bewertungspunkten vorzunehmen sei, verkennt sie, dass auch der Musterkriterienkatalog der niedersächsischen Landeskartellbehörde lediglich eine Orientierungshilfe darstellt (vgl. BGH, Urt. v. 17.12.2013 - KZR 66/12, BGHZ 199, 289 = WuW/E DE-R 4159 Rn. 84 - Stromnetz Berkenthin).

    Der Gemeinde darf die in § 1 EnWG verfolgten Ziele auch dadurch verfolgen, dass sie nach Konzessionsvergabe sich auf vertragsrechtlicher Grundlage Einflussmöglichkeiten wie Mitwirkungs- und Konsultationsrechte verschafft (BGH, Urt. v. 17.12.2013 - KZR 66/12, BGHZ 199, 289 = WuW/E DE-R 4159 Rn. 52 - Stromnetz Berkenthin).

    Auch bei der Anreizregulierung findet stets ein relativer Maßstab Anwendung, der durch die vergleichsweise effizientesten Netzbetreiber gebildet wird (BGH, Urt. v. 17.12.2013 - KZR 66/12, BGHZ 199, 289 = WuW/E DE-R 4159 Rn. 38 - Stromkreis Berkenthin).

    Die Beklagte hat bei der Formulierung und Gewichtung der Auswahlkriterien einen Spielraum (vgl. BGH, Urt. v. 17.12.2013 - KZR 66/13, BGHZ 199, 289 Rn. 48 - Stromnetz Berkenthin).

    Darüber hinaus kommt dem Aspekt der Netzzuverlässigkeit fundamentale Bedeutung zu (vgl. BGH, Urt. v. 17.12.2013 - KZR 66/12, BGHZ 199, 289 = WuW/E DE-R 4159 Rn. 84 - Stromnetz Berkenthin).

    Eine unbillige Behinderung durch ein fehlerhaftes Auswahlverfahren ist jedoch zu verneinen, wenn zweifelsfrei feststeht, dass sich die Fehlerhaftigkeit des Auswahlverfahrens nicht auf dessen Ergebnis ausgewirkt haben kann, weil derselbe Bewerber die Konzession in jedem Fall auch ohne den Verfahrensfehler erhalten hätte (BGH, Urt. v. 17.12.2013 - KZR 66/12, aaO. Rn. 99, juris - Stromnetz Berkenthin).

  • BGH, 17.12.2013 - KZR 65/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 156/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Gemeinden als marktbeherrschende Anbieter der Wegenutzungsrechte im Sinne von § 46 Abs. 2 EnWG in ihrem Gebiet gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB und § 46 Abs. 1 EnWG verpflichtet, den Konzessionär für den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes in einem diskriminierungsfreien Wettbewerb auszuwählen (BGH, Urt. v. 17.12.2013 - KZR 66/12, BGHZ 199, 289 = WuW/E DE-R 4159 Rn. 35 ff. - Stromnetz Berkenthin und KZR 65/12, WuW/E DE-R 4139 Rn. 44 ff. - Stromnetz Heiligenhafen; Beschl. v. 03.06.2014 - EnVR 10/13, WuW/E DE-R 4322 Rn. 51 - Stromnetz Homberg).

    Das Diskriminierungsverbot gilt auch dann, wenn die Gemeinden die Nutzung ihrer öffentlichen Verkehrswege zum Netzbetrieb Eigenbetrieben, Eigengesellschaften oder - wie hier - kommunalen Beteiligungsgesellschaften übertragen wollen (BGH, Urt. v. 17.12.2013 KZR 65/12, WuW/E DE-R 4139 Rn. 31 und Rn. 41 - Stromnetz Heiligenhafen; BGH, Beschl. v. 26.01.2016 - KVZ 41/15, WuW 2016, 249 Rn. 21 - Energieversorgung Titisee-Neustadt), was nach § 46 Abs. 4 EnWG grundsätzlich zulässig ist.

    Sie können sich in diesem Zusammenhang weder auf ein "Konzernprivileg" noch auf die Grundsätze des im Vergaberecht anerkannten "Inhouse-Geschäfts" berufen (BGH, Urt. v. 17.12.2013 - KZR 65/12, WuW/E DE-R 4139 Rn. 31 - Stromnetz Heiligenhafen).

    Da es nach § 46 Abs. 4 EnWG den Gemeinden grundsätzlich möglich ist, das Wegerecht Eigenbetrieben, Eigengesellschaften oder - wie hier - kommunalen Beteiligungsgesellschaften zu übertragen (BGH, Urt. v. 17.12.2013 KZR 65/12, WuW/E DE-R 4139 Rn. 31 und Rn. 41 - Stromnetz Heiligenhafen; BGH, Beschl. v. 26.01.2016 - KVZ 41/15, WuW 2016, 249 Rn. 21 - Energieversorgung Titisee-Neustadt), ist die Gründung eines kommunal geprägten Beteiligungsunternehmens, an dem die Gemeinde beteiligt ist, für sich allein genommen kein Beleg für eine unsachliche und nicht den Zielen des § 1 EnWG entsprechende Vorfestlegung der Kommune zugunsten desselben im Rahmen eines Verfahrens zur Vergabe von Wegenutzungsrechten (BKartA, 8. Beschlussabteilung, Beschl. v. 28.01.2015 - B 8-175/11 Rn. 117; differenzierend: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Musterkriterienkatalog vom 06.09.2013, S. 10 f.; a.A. Positionspapier Konzessionsvergabe des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als Landeskartellbehörde Energie zur Beteiligung von Gemeinden an Beteiligungsunternehmen mit Energieversorgungsunternehmen sowie zu Pachtmodellen im Zusammenhang von wegerechtsbezogenen Konzessionen im Strom- und Gasbereich vom 05.12.2011, Anlage ASt 32, S. 5).

    Dafür spricht auch, dass sich im Regelfall aus der Bevorzugung eigener Unternehmen keine Unbilligkeit der darin liegenden Behinderung Dritter herleitet (BGH, Urt. v. 17.12.2013 - KZR 65/12, WuW/E DE-R 4139 Rn. 55 - Stromnetz Heiligenhafen).

    Solche Klauseln stellen regelmäßig lediglich von allen Bietern zu erfüllende Teile der "Leistungsbeschreibung" dar und keine Qualitätskriterien, bei denen sich die Angebote der Bewerber differenzieren könnten (BGH, Urt. v. 17.12.2013 - KZR 65/12, WuW/E DE-R 4139 Rn.74 - Stromnetz Heiligenhafen).

    Bei der im Rahmen der Prüfung des kartellrechtlichen Behinderungsverbots gebotenen Gesamtwürdigung stellt ein gegen § 46 EnWG verstoßendes Auswahlverfahren eine unbillige Behinderung derjenigen Bewerber dar, deren Chancen auf die Konzession dadurch beeinträchtigt wurden (vgl. BGH, Urt. v. 17.12.2013 - KZR 65/12, WuW/E DE-R 4139 Rn. 54 - Stromnetz Heiligenhafen).

  • LG Mannheim, 02.09.2016 - 22 O 20/16
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 156/16
    Auf die Berufung der Verfügungsklägerin wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 02.09.2016 - Az. 22 O 20/16 Kart - hinsichtlich der Kosten aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert:.

    Unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Mannheim vom 02.09.2016 (Az. 22 O 20/16 Kart) wird es der Verfügungsbeklagten und Berufungsbeklagten untersagt, aufgrund des Ratsbeschlusses vom 09.05.2016 einen Wegenutzungsvertrag über den Betrieb des Stromverteilnetzes der allgemeinen Versorgung für das Stadtgebiet der Verfügungsbeklagten und Berufungsbeklagten ("Stromkonzessionsvertrag") abzuschließen, bis in einem neuen, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts durchzuführenden Auswahlverfahren diskriminierungsfrei über die Vergabe der Stromkonzession entschieden ist.

    Hilfsweise: Unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Mannheim vom 02.09.2016 (Az. 22 O 20/16 Kart) wird es der Verfügungsbeklagten und der Berufungsbeklagten untersagt, aufgrund des Ratsbeschlusses vom 09.05.2016 einen Wegenutzungsvertrag über den Betrieb des Stromverteilernetzes der allgemeinen Versorgung für das Stadtgebiet der Verfügungsbeklagten und Berufungsbeklagten ("Stromkonzessionsvertrag") abzuschließen.

    Die Berufung der Berufungsklägerin gegen das Endurteil des Landgerichts Mannheim vom 02.09.2016 (Az. 22 O 20/16 Kart) wird zurückgewiesen.

  • EuGH, 14.07.2016 - C-6/15

    Zur Intransparenz von Bewertungskriterien

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 156/16
    Für die relative Bewertungsmethode spricht, dass bei ihrer Anwendung keine Verschiebung der Gewichtung erfolgt, da der jeweils beste Bieter die bei dem jeweiligen Kriterium mögliche volle Punktzahl erhält (vgl. zur unzulässigen Verschiebung der Gewichtung: EuGH, Urt. v. 14.07.2016 - C-6/15 Rn. 32 - TNS Dimarso; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 15.04.2015 - 15 Verg 2/15 Rn. 55 - juris).

    Daran ändert auch nichts, dass der EuGH inzwischen klargestellt hat, dass aus dem Transparenzgebot keine Pflicht des öffentlichen Auftraggebers folgt, den potenziellen Bietern durch Veröffentlichung in der Bekanntmachung oder den Verdingungsunterlagen die Bewertungsmethode zur Kenntnis zu bringen, anhand deren er eine konkrete Bewertung der Angebote hinsichtlich der zuvor in den Auftragsdokumenten festgelegten Zuschlagskriterien und ihrer Gewichtung vornimmt (EuGH, Urt. v. 14.07.2016 - C-6/15 Rn. 27 - TNS Dimarso).

    Soweit dieser Auffassung die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs TNS Dimarso (Urt. v. 14.07.2016 - C-6/15 Rn.26) entgegengehalten wird (Vergabekammer des Freistaats Sachsen, Beschl. v. 29.09.2016 Rn. 136, juris; Schneevogl, jurisPR-VergR 2/2916 Anm. 1), kann offenbleiben, ob dem für das allgemeine Vergaberecht zu folgen ist.

  • OLG Celle, 23.02.2016 - 13 U 148/15

    Anforderungen an die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 156/16
    Eine Grenze, ab der das Offenlassen konkreter Bewertungsmaßstäbe unzulässig ist, ist aber nach der zu Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich ergangenen Rechtsprechung dann erreicht, wenn die aufgestellten Wertungsmaßstäbe so unbestimmt sind, dass die Bieter nicht mehr angemessen über die Kriterien und Modalitäten informiert werden, auf deren Grundlage das beste Angebot ermittelt wird, und sie in Folge dessen auch von einer willkürlichen und/oder diskriminierenden Angebotsbewertung nicht mehr effektiv geschützt sind (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.06.2013 - Verg 8/13 Rn. 21, juris; OLG Celle, Beschl. v. 23.02.2016 - 13 U 148/15, Rn. 17, juris).

    Wiederum kann der Bieter nicht im Voraus zuverlässig ermitteln, auf welche konkrete Leistung die Gemeinde Wert legen wird und wie die Angaben und angebotenen Konzepte insofern zueinander gewichtet werden sollen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.10.2015 - Verg 28/14 Rn. 74, juris, OLG Celle, Beschl. v. 23.02.2016 - 13 U 148/15, NZBau 2016, 381 Rn. 22, juris).

    Hieraus kann wiederum nur geschlossen werden, dass die genannten Aspekte möglicherweise entscheidungsrelevant sind, nicht aber, wie diese gewertet werden könnten (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 23.02.2016 - 13 U 148/15 Rn. 25).

  • OLG Karlsruhe, 15.04.2015 - 15 Verg 2/15

    Erstaufnahmeeinrichtung - Vergabeverfahren für ausgeschriebene

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 156/16
    Für die relative Bewertungsmethode spricht, dass bei ihrer Anwendung keine Verschiebung der Gewichtung erfolgt, da der jeweils beste Bieter die bei dem jeweiligen Kriterium mögliche volle Punktzahl erhält (vgl. zur unzulässigen Verschiebung der Gewichtung: EuGH, Urt. v. 14.07.2016 - C-6/15 Rn. 32 - TNS Dimarso; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 15.04.2015 - 15 Verg 2/15 Rn. 55 - juris).

    Zum anderen ist die nach Ermittlung des Bestangebots vorzunehmende Bemessung des Abstands zum besten Angebot, je nachdem ob ein geringfügiger, deutlicher, großer Abstand oder sehr großer Abstand zum besten Angebot besteht, derart unbestimmt, dass - nicht zuletzt in Kombination mit der teilweise nicht hinreichend bestimmten Beschreibung der Erwartungen der Gemeinde - erheblicher Raum für objektiv willkürliche Bewertungen verbleibt (vgl. jeweils zur absoluten Bewertungsmethode: OLG Karlsruhe, Beschl. v. 15.04.2015 - 15 Verg 2/15 - Erstaufnahmeeinrichtung; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.12.2015 - VII Verg 25/15, NZBau 2016, 232, Rn. 24).

    Die Wertung der Gemeinde ist somit dahin zu kontrollieren, ob sie den von ihr definierten Maßstab der Bewertung tatsächlich angewandt hat, ob die Bewertung der Gemeinde auf einer hinreichenden tatsächlichen Grundlage beruht und ob sie ihren Beurteilungsspielraum mit ihrer Wertungsentscheidung verletzt hat (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 15.04.2015 - 15 Verg 2/15 Rn. 30).

  • OLG Brandenburg, 19.07.2016 - Kart U 1/15

    Gemeindliche Konzessionsvergabe: Anspruch auf Unterlassung des Neuabschlusses

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 156/16
    Der Senat hält an seiner früheren Auffassung (vgl. Urt. v. 26.03.2014 - 6 U 68/13 (Kart), WuW/E DE-R 4279 Rn. 66) fest, dass ein Verfügungsgrund regelmäßig dann zu bejahen ist, wenn die Unterlassungsverfügung darauf gerichtet ist, den Abschluss eines Konzessionsvertrages zu verhindern (vgl. auch OLG Brandenburg, Urt. v. 19.07.2016 - Kart U 1/15 Rn. 35 ff., juris).

    Es obliegt der Entscheidung der Parteien, ob sie die einstweilige Verfügung als dauerhafte Regelung hinnehmen oder aber ein Hauptsacheverfahren anstrengen wollen (OLG Brandenburg, Urt. v. 19.07.2016 - Kart U 1/15 Rn. 38 f., juris).

    f) Entgegen der Auffassung der Klägerin und des OLG Brandenburg (Urt. v. 19.07.2016 - Kart U 1/15 Rn. 67, juris) genügt es für die Annahme einer nicht an den Zielen des § 1 EnWG orientierten Entscheidung nicht, wenn in der Gesamtschau aller Umstände durchgreifende Zweifel an der Neutralität der Beklagten bestehen.

  • OLG Karlsruhe, 26.03.2014 - 6 U 68/13

    Gemeindliche Konzessionsvergabe für ein Energieversorgungsnetz: Nichtigkeit eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 156/16
    Der Senat hat mit Urteil vom 26.03.2014 (Az. 6 U 68/13, WuW/E DE-R 4279) rechtskräftig festgestellt, dass die Streithelferin gegen die Klägerin keinen Anspruch auf Übergabe und Übereignung der Stromverteilungsanlagen auf dem Gebiet der genannten Gemeinden hatte.

    Der Senat hält an seiner früheren Auffassung (vgl. Urt. v. 26.03.2014 - 6 U 68/13 (Kart), WuW/E DE-R 4279 Rn. 66) fest, dass ein Verfügungsgrund regelmäßig dann zu bejahen ist, wenn die Unterlassungsverfügung darauf gerichtet ist, den Abschluss eines Konzessionsvertrages zu verhindern (vgl. auch OLG Brandenburg, Urt. v. 19.07.2016 - Kart U 1/15 Rn. 35 ff., juris).

    Nachdem der Senat mit Urteil vom 26.03.2014 (Az. 6 U 68/13, WuW/E DE-R 4279) das erste Konzessionsverfahren der Beklagten und der Städte [G.] und [D.] sowie der Gemeinden [B.], [C.], [F.] und [E.] beanstandet hat, waren alle Gemeinden aufgerufen, zeitnah ein neues Konzessionsverfahren einzuleiten.

  • OLG Düsseldorf, 16.12.2015 - Verg 25/15

    Anforderungen an das Verfahren vor der Vergabekammer; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 156/16
    Zum anderen ist die nach Ermittlung des Bestangebots vorzunehmende Bemessung des Abstands zum besten Angebot, je nachdem ob ein geringfügiger, deutlicher, großer Abstand oder sehr großer Abstand zum besten Angebot besteht, derart unbestimmt, dass - nicht zuletzt in Kombination mit der teilweise nicht hinreichend bestimmten Beschreibung der Erwartungen der Gemeinde - erheblicher Raum für objektiv willkürliche Bewertungen verbleibt (vgl. jeweils zur absoluten Bewertungsmethode: OLG Karlsruhe, Beschl. v. 15.04.2015 - 15 Verg 2/15 - Erstaufnahmeeinrichtung; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.12.2015 - VII Verg 25/15, NZBau 2016, 232, Rn. 24).

    Auch bei solchen Fallgestaltungen wird von einer Intransparenz des Bewertungsmaßstabs ausgegangen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.12.2015 - VII Verg 25/15, NZBau 2016, 232, Rn. 31 und Rn. 34; OLG Frankfurt, Beschl. v. 23.06.2016 - 11 Verg 4/16 Rn. 63, juris; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 16.12.2016 - 7 Verg 6/16 Rn. 63, juris; a.A. Vergabekammer des Freistaats Sachsen, Beschl. v. 29.09.2016 Rn. 136, juris).

  • OLG Frankfurt, 23.06.2016 - 11 Verg 4/16

    Konzessionsvergabeverfahren: Pflichten einer Gemeinde bei der Auswahl eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 156/16
    Auch bei solchen Fallgestaltungen wird von einer Intransparenz des Bewertungsmaßstabs ausgegangen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.12.2015 - VII Verg 25/15, NZBau 2016, 232, Rn. 31 und Rn. 34; OLG Frankfurt, Beschl. v. 23.06.2016 - 11 Verg 4/16 Rn. 63, juris; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 16.12.2016 - 7 Verg 6/16 Rn. 63, juris; a.A. Vergabekammer des Freistaats Sachsen, Beschl. v. 29.09.2016 Rn. 136, juris).

    Aufgrund dieser Angabe haben die Bieter im Voraus nicht zuverlässig ermitteln können, wie die konkret genannten Ausstattungsgegenstände zueinander gewichtet werden sollten und welche Erwartungen die Gemeinde bei der Gewichtung bzw. dem Vergleich der Angebote leiten (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 23.06.2016 - 11 Verg 4/16, VergabeR 2016, 768 Rn. 55 - Tragwerksplanung).

  • OLG Celle, 17.03.2016 - 13 U 141/15

    Anforderungen an die Kriterien bei der Vergabe von Konzessionen zum Betrieb eines

  • BGH, 26.01.2016 - KVZ 41/15

    Beschwerde einer Gemeinde gegen Missbrauchsverfügung der Kartellbehörde wegen

  • BGH, 07.10.2014 - EnZR 86/13

    Übernahme eines gemeindlichen Stromversorgungsnetzes: Nichtigkeit des

  • BGH, 03.06.2014 - EnVR 10/13

    Beendigung des Konzessionsvertrages zwischen der Gemeinde und dem

  • EuGH, 10.05.2012 - C-368/10

    Das Unionsrecht steht nicht grundsätzlich einem öffentlichen Auftrag entgegen,

  • OLG Naumburg, 16.12.2016 - 7 Verg 6/16

    Schutzausstattung - Vergaberecht: Zulässigkeit eines

  • LG Stuttgart, 05.04.2016 - 41 O 43/14

    Konzessionsvertraglicher Gesichtspunkt darf mit maximal 15% gewichtet werden

  • OLG Stuttgart, 19.11.2015 - 2 U 60/15

    Gerichtliche Kontrolle der Vergabe einer Stromkonzession durch eine Gemeinde:

  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 28/14

    Kriterien für die Vergabe von IT-Dienstleistungen (Virenschutz) im

  • OLG Düsseldorf, 28.10.2013 - 2 Kart 4/13

    Akteneinsichtsrecht eines Verfahrensbeteiligten kraft faktischer Hinzuziehung

  • OLG Karlsruhe, 22.07.2011 - 15 Verg 8/11

    Vergaberecht: Bieterauswahl im Verhandlungsverfahren; Anforderung an die Annahme

  • OLG Düsseldorf, 03.03.2010 - Verg 48/09

    Anforderungen an die Gewichtung der Zuschlagskriterien

  • OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 153/16
  • EuGH, 17.09.2002 - C-513/99

    Anforderungen an die Bekanntgabe der Vergabekriterien

  • OLG Düsseldorf, 19.06.2013 - Verg 8/13

    Nachprüfungsverfahren: Vertrag zur Integrierten Versorgung (§§ 140 a - d SGB V)

  • VK Bund, 21.10.2014 - VK 2-81/14

    TNS Dimarso - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Dienstleistungsaufträge

  • OLG Stuttgart, 05.01.2017 - 2 U 66/16

    Stromkonzessionsvertrag: Beurteilungsspielraum bei Wertung der Zuschlagskriterien

  • OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 152/16
  • OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 151/16

    Stromkonzessionsvertrag: Unsachliche Vorfestlegung der Gemeinde bei der Vergabe

  • OLG Karlsruhe, 28.08.2019 - 6 U 109/18

    Einstweiliges Verfügungsverfahren über die Rechtmäßigkeit des Verfahrens zur

    Die Zuschlagskriterien der Gemeinde müssen danach insbesondere objektiv und ohne Unterschied auf alle Angebote anwendbar sein und einen Bezug zum Netzbetrieb haben bzw. die netzwirtschaftlichen Anforderungen wahren, wobei namentlich die Gewichtung der Zuschlagskriterien sachgerecht an den Zielen des § 1 EnWG orientiert sein muss (vgl. Senat, Urteil vom 3. April 2017 - 6 U 156/16 Kart, NJOZ 2018, 1809 Rn. 66) .

    Die vertragliche Zusage nebst Kontrollrechten und Sanktionen garantiert damit das Erreichen der Ziele nach § 1 Abs. 1 EnWG (vgl. KG, EnWZ 2019, 76 Rn. 61; Senat, Urteil vom 3. April 2017 - 6 U 156/16 Kart, NJOZ 2018, 1809 Rn. 74).

    Die Gemeinde kann im Rahmen der Gesetze frei darüber entscheiden, welche notwendig zu erfüllenden Klauseln sie in den Konzessionsvertrag aufnimmt (vgl. Senat, Urteil vom 3. April 2017 - 6 U 156/16 Kart, NJOZ 2018, 1809 Rn. 102).

    Die Beeinträchtigung des Geheimhaltungsinteresses des (potenziellen) Konzessionärs erscheint für diesen aber hinnehmbar, weil die Nachprüfungsmöglichkeit anhand jener Daten - wie im Zusammenhang mit der Rüge I.3 ("keine Plausibilitätsprüfung") vorstehend bereits angesprochen - die Sachlichkeit der Auswahlentscheidung mit der zum Auswahlkriterium erhobenen Zusage gewährleistet und damit das Erreichen der Ziele nach § 1 Abs. 1 EnWG garantiert (vgl. vorstehend KG, EnWZ 2019, 76 Rn. 61; Senat, Urteil vom 3. April 2017 - 6 U 156/16 Kart, NJOZ 2018, 1809 Rn. 74), zumal die Beklagte der Wahrung des Geschäftsgeheimnisses durch vertrauliche Behandlung Rechnung tragen wird.

  • OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 155/16

    EINE GEMEINDE, DIE EINE AUSSCHREIBUNG FÜR DEN BETRIEB EINES STÄDTISCHEN

    Aktenzeichen: 6 U 151/16 Kart ; 6 U 152/16 Kart ; 6 U 156/16 Kart ; 6 U 153/16 Kart ; 6 U 155/16 Kart.
  • OLG Brandenburg, 22.08.2017 - 6 U 1/17

    Vergabe eines Stromkonzessionsvertrags: Anforderungen an ein

    Denn jenes Auswahlverfahren ist im Jahre 2014 abgebrochen worden, um ein neues Verfahren entsprechend den durch den Bundesgerichtshof in den Entscheidungen vom 17.12.2013 formulierten Anforderungen durchzuführen und es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die Verfügungsbeklagte dies nicht mit dem Ziel unternommen hat, ein rechtskonformes und damit auch dem Neutralitätsgebot Rechnung tragendes Verfahren durchzuführen (vgl. auch OLG Karlsruhe, Urt. v. 03.04.2017 - 6 U 156/16 Kart, Rn 88; OLG Celle, Urt. v. 17.03.2016 - 13 U 141/15 (Kart), Rn 142; jew. zit. nach juris).

    Die Vergabe der Konzession an die P... GmbH würde mithin nicht ohne weiteres einen gesteigerten Einfluss der Verfügungsbeklagten auf die Stromversorgung im Stadtgebiet begründen (vgl. auch OLG Karlsruhe, Urt. v. 03.04.2017 - 6 U 156/16 Kart, Rn 96; zit. nach juris).

    a) Entgegen der Ansicht der Berufung ist die Auswahl der relativen Bewertungsmethode in Konzessionsvergabeverfahren nicht grundsätzlich zu beanstanden (Senat, Urt. v. 19.07.2016 - Kart U 1/15 Rn 65; OLG Celle, Urt. v. 17.03.2016 - 13 U 141/15 (Kart) Rn 124; OLG Karlsruhe, Urt. v. 03.04.2017 - 6 U 156/16 Rn 121; jew. zit. nach juris).

  • OLG Brandenburg, 20.03.2018 - 6 U 4/17

    Neuvergabe eines Konzessionsvertrags: Untersagung des Abschlusses eines

    Zwar ist die Anwendung der relativen Bewertungsmethode im Konzessionsvergabeverfahren nicht generell zu beanstanden (vgl. Senat, Beschlüsse v. 19.07.2016 - Kart U 1/15 und v. 22.08.2017 - 6 U 1/17 Kart; OLG Celle, Urteile v. 17.03.2016 - 13 U 141/15 (Kart) und v. 26.01.2017 - 13 U 9/16 (Kart); OLG Karlsruhe, Urteil v. 03.04.2017, 6 U 156/16 Kart, jeweils zit. nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 27.01.2021 - 6 U 95/20

    Auswahlkriterien für die Einräumung von Wegenutzungsrechten nach dem EnWG

    Die Zuschlagskriterien der Gemeinde müssen danach insbesondere objektiv und ohne Unterschied auf alle Angebote anwendbar sein und einen Bezug zum Netzbetrieb haben bzw. die netzwirtschaftlichen Anforderungen wahren, wobei namentlich die Gewichtung der Zuschlagskriterien sachgerecht an den Zielen des § 1 EnWG orientiert sein muss (Senat, Urteil vom 28. August 2019 - 6 U 109/18 Kart, juris Rn. 137; vgl. Senat, Urteil vom 3. April 2017 - 6 U 156/16 Kart, NJOZ 2018, 1809, 1818 f), die die Gemeinde gegebenenfalls unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse konkretisieren kann (vgl. BGH, RdE 2020, 422 Rn. 16 - Stromnetz Steinbach).
  • OLG Karlsruhe, 27.04.2022 - 6 U 318/21

    Ausschreibungsverfahren bei zu erwartender Bieterbeteiligung der Gemeinde

    Die Zuschlagskriterien der Gemeinde müssen danach insbesondere objektiv und ohne Unterschied auf alle Angebote anwendbar sein und einen Bezug zum Netzbetrieb haben bzw. die netzwirtschaftlichen Anforderungen wahren, wobei namentlich die Gewichtung der Zuschlagskriterien sachgerecht an den Zielen des § 1 EnWG orientiert sein muss (Senat, Urteil vom 28. August 2019 - 6 U 109/18 Kart, juris Rn. 137; vgl. Senat, Urteil vom 3. April 2017 - 6 U 156/16 Kart, NJOZ 2018, 1809, 1818 f), die die Gemeinde gegebenenfalls unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse konkretisieren kann (vgl. BGH, RdE 2020, 422 Rn. 16 - Stromnetz Steinbach).
  • OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 153/16
    Aktenzeichen: 6 U 151/16 Kart ; 6 U 152/16 Kart ; 6 U 156/16 Kart ; 6 U 153/16 Kart ; 6 U 155/16 Kart.
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