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   OLG Karlsruhe, 03.05.2022 - 18 WF 20/22   

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https://dejure.org/2022,10357
OLG Karlsruhe, 03.05.2022 - 18 WF 20/22 (https://dejure.org/2022,10357)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.05.2022 - 18 WF 20/22 (https://dejure.org/2022,10357)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. Mai 2022 - 18 WF 20/22 (https://dejure.org/2022,10357)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 252 Abs 3 FamFG, § 252 Abs 4 FamFG, § 256 S 1 FamFG, § 130 Nr 6 ZPO, § 130a ZPO
    Festsetzung von Unterhaltszahlungen im vereinfachten Verfahren: Anforderungen an Einkunftsnachweis; Einwendung der Leistungsunfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 113 Abs. 1 ; FamFG § 243
    Beschwerde gegen die Festsetzung von Unterhaltszahlungen im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger; Nachweis von Einkünften; Ermittlung eines Jahresverdienstes trotz unvollständiger Unterlagen

Kurzfassungen/Presse

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Nachweis fehlender Leistungsfähigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2022, 1379
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Bamberg, 25.04.2017 - 2 WF 107/17

    Kein Formularzwang für die Einwendung der Leistungsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.05.2022 - 18 WF 20/22
    Dies beruht auf den Besonderheiten des vereinfachten Verfahrens, in dem eine materiellrechtliche Prüfung von zulässigen Einwendungen im Sinne von § 252 Abs. 2 FamFG nicht vorgesehen ist (Senat vom 30.07.2012 - 18 WF 19/12, FamRZ 2013, 562, juris Rn. 14 f.; OLG Bamberg vom 25.04.2017 - 2 WF 107/17, FamRZ 2017, 1414, juris Rn. 18; Zöller/Lorenz, a.a.O. § 256 FamFG Rn. 13).

    Nachdem die Notwendigkeit der Einleitung des Beschwerdeverfahrens von keinem der Beteiligten veranlasst war und - mangels einer Entscheidung über Grund oder Höhe des streitgegenständlichen Unterhalts - ein materiellrechtliches Obsiegen oder Unterliegen eines der Beteiligten im Beschwerdeverfahren nicht festzustellen ist, entspricht es billigem Ermessen, von der Erhebung von Gerichtskosten abzusehen und die Kosten im Übrigen gegeneinander aufzuheben (ebenso: Senat vom 30.07.2012 - 18 WF 19/12, FamRZ 2013, 562, juris Rn. 19; OLG Bamberg vom 25.04.2017 - 2 WF 107/17, FamRZ 2017, 1414, juris Rn. 22).

  • OLG Karlsruhe, 30.07.2012 - 18 WF 19/12

    Vereinfachtes Unterhaltsverfahren: Prüfungsumfang des Beschwerdegerichts bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.05.2022 - 18 WF 20/22
    Dies beruht auf den Besonderheiten des vereinfachten Verfahrens, in dem eine materiellrechtliche Prüfung von zulässigen Einwendungen im Sinne von § 252 Abs. 2 FamFG nicht vorgesehen ist (Senat vom 30.07.2012 - 18 WF 19/12, FamRZ 2013, 562, juris Rn. 14 f.; OLG Bamberg vom 25.04.2017 - 2 WF 107/17, FamRZ 2017, 1414, juris Rn. 18; Zöller/Lorenz, a.a.O. § 256 FamFG Rn. 13).

    Nachdem die Notwendigkeit der Einleitung des Beschwerdeverfahrens von keinem der Beteiligten veranlasst war und - mangels einer Entscheidung über Grund oder Höhe des streitgegenständlichen Unterhalts - ein materiellrechtliches Obsiegen oder Unterliegen eines der Beteiligten im Beschwerdeverfahren nicht festzustellen ist, entspricht es billigem Ermessen, von der Erhebung von Gerichtskosten abzusehen und die Kosten im Übrigen gegeneinander aufzuheben (ebenso: Senat vom 30.07.2012 - 18 WF 19/12, FamRZ 2013, 562, juris Rn. 19; OLG Bamberg vom 25.04.2017 - 2 WF 107/17, FamRZ 2017, 1414, juris Rn. 22).

  • BGH, 08.05.2019 - XII ZB 8/19

    Beschwerde in familiengerichtlichem Verfahren: Einhaltung der Schriftform bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.05.2022 - 18 WF 20/22
    Wird die E-Mail samt Anhängen jedoch - wie hier - ausgedruckt und zur Akte genommen, liegt ein verkörpertes Schriftstück vor, das dem Schriftlichkeitsgebot genügt (vgl. BGH vom 15.7.2008 - X ZB 8/08, NJW 2008, 2649, juris Rn. 12; BGH vom 08.05.2019 - XII ZB 8/19, FamRZ 2019, 1260, juris Rn. 12; Senat vom 17.11.2011 - 18 UF 312/11, FamRZ 2013, 238, juris Rn. 18).
  • BGH, 15.07.2008 - X ZB 8/08

    Berufungsbegründung per E-Mail

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.05.2022 - 18 WF 20/22
    Wird die E-Mail samt Anhängen jedoch - wie hier - ausgedruckt und zur Akte genommen, liegt ein verkörpertes Schriftstück vor, das dem Schriftlichkeitsgebot genügt (vgl. BGH vom 15.7.2008 - X ZB 8/08, NJW 2008, 2649, juris Rn. 12; BGH vom 08.05.2019 - XII ZB 8/19, FamRZ 2019, 1260, juris Rn. 12; Senat vom 17.11.2011 - 18 UF 312/11, FamRZ 2013, 238, juris Rn. 18).
  • OLG Karlsruhe, 17.11.2011 - 18 UF 312/11

    Anpassung des Versorgungsausgleichs bei einem Ruhestandsbeamten: Antrag auf

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.05.2022 - 18 WF 20/22
    Wird die E-Mail samt Anhängen jedoch - wie hier - ausgedruckt und zur Akte genommen, liegt ein verkörpertes Schriftstück vor, das dem Schriftlichkeitsgebot genügt (vgl. BGH vom 15.7.2008 - X ZB 8/08, NJW 2008, 2649, juris Rn. 12; BGH vom 08.05.2019 - XII ZB 8/19, FamRZ 2019, 1260, juris Rn. 12; Senat vom 17.11.2011 - 18 UF 312/11, FamRZ 2013, 238, juris Rn. 18).
  • BGH, 14.02.2006 - VI ZB 44/05

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung eines fristgebundenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.05.2022 - 18 WF 20/22
    Dabei schließt jedoch nach höchstrichterlicher Rechtsprechung selbst das vollständige Fehlen einer Unterschrift die Formgerechtigkeit nicht aus, wenn sich aus anderen Anhaltspunkten eine der Unterschrift vergleichbare Gewähr für die Urheberschaft und den Willen, das Schreiben in den Verkehr zu bringen, ergibt (vgl. BGH vom 10.05.2005 - XI ZR 128/04, FamRZ 2005, 1241, juris Rn. 20; BGH vom 14.02.2006 - VI ZB 44/05, FamRZ 2006, 776, juris Rn. 6).
  • KG, 29.06.2010 - 19 UF 28/10

    Isolierte Kostenentscheidung in Unterhaltssachen: Beschwerdefrist; Kosten einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.05.2022 - 18 WF 20/22
    Die Kostenentscheidung richtet sich nach §§ 113 Abs. 1, 243 FamFG (KG FamRZ 2011, 497; Zöller/Lorenz, a.a.O., § 243 FamFG, Rn. 11).
  • BGH, 10.05.2005 - XI ZR 128/04

    Anforderungen an die Unterzeichnung eines Computerfax

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.05.2022 - 18 WF 20/22
    Dabei schließt jedoch nach höchstrichterlicher Rechtsprechung selbst das vollständige Fehlen einer Unterschrift die Formgerechtigkeit nicht aus, wenn sich aus anderen Anhaltspunkten eine der Unterschrift vergleichbare Gewähr für die Urheberschaft und den Willen, das Schreiben in den Verkehr zu bringen, ergibt (vgl. BGH vom 10.05.2005 - XI ZR 128/04, FamRZ 2005, 1241, juris Rn. 20; BGH vom 14.02.2006 - VI ZB 44/05, FamRZ 2006, 776, juris Rn. 6).
  • DGH Thüringen, 01.06.2023 - DGH W 1/23

    Weimarer "Maskenrichter" erringt Teilerfolg

    Anders als in den dort entschiedenen Fällen reichte es hier jedoch nicht aus, den Antrag schriftlich einzureichen; vielmehr hat die Behörde den schriftlich einzureichenden Antrag gem. § 79 ThürRiStaG i.V.m. § 21 ThürDG, § 55d VwGO auch in der durch § 55a VwGO vorgeschriebenen Form als elektronisches Dokument zu übermitteln (a. A. wohl OLG Karlsruhe, Beschluss vom 3. Mai 2022 - 18 WF 20/22 -juris Rn. 18).
  • OLG Frankfurt, 29.12.2022 - 6 UF 217/22

    Beschluss zur Festsetzung von Unterhalt im vereinfachten Verfahren

    Im Hinblick auf diesen Zweck ist die Vorschrift einschränkend dahingehend auszulegen, dass nur die für die Unterhaltsberechnung maßgeblichen Lohnabrechnungen vorzulegen sind (vgl. OLG Frankfurt, a. a. O. zur einschränkenden Auslegung; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.05.2022 - 18 WF 20/22 -, juris).
  • OLG Bamberg, 17.11.2022 - 7 WF 201/22

    Vereinfachtes Verfahren über Unterhalt Minderjähriger - Nachweis fehlender

    In diesem Fall ist in der gemäß § 69 Abs. 1 S. 1 FamFG vom Beschwerdegericht zu treffenden eigenen Sachentscheidung der Festsetzungsbeschluss ersatzlos aufzuheben (KG Berlin, Beschluss vom 19. Juni 2020 - 19 WF 28/20 -, Rn. 1 - 7, juris, OLG Karlsruhe, Beschluss vom 3. Mai 2022 - 18 WF 20/22 -, Rn. 22, juris).
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