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   OLG Karlsruhe, 03.06.2008 - 2 WF 128/07   

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OLG Karlsruhe, 03.06.2008 - 2 WF 128/07 (https://dejure.org/2008,12037)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.06.2008 - 2 WF 128/07 (https://dejure.org/2008,12037)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. Juni 2008 - 2 WF 128/07 (https://dejure.org/2008,12037)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer Mutter auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für die Klage auf Feststellung der Vaterschaft; Vorrangigkeit eines Anspruchs auf Leistung eines Prozesskostenvorschusses gegen die Eltern der Antragstellerin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 115; ZPO § 641d; BGB § 1600d Abs. 4
    Verweisung des Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Feststellung der nichtehelichen Vaterschaft beantragenden Kindes auf einen Prozesskostenvorschuss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1102
  • MDR 2008, 940
  • FamRZ 2008, 2042
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Koblenz, 27.02.1998 - 15 W 130/98

    Prozesskostenhilfe als eine einkommensabhängige Sozialleistung; Berücksichtigung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.06.2008 - 2 WF 128/07
    Anderseits wird vertreten, die Frage der Vaterschaft und mithin einer gegebenfalls darauf gründenden Unterhaltspflicht sei erst in diesem Prozess zu klären und die Rechtswirkungen der Vaterschaft könnten, soweit sich aus dem Gesetz nicht anderes ergebe, nach § 1600d Abs. 4 BGB erst vom Zeitpunkt ihrer Feststellung an geltend gemacht werden (Gerhardt/Pieper, FA-FamR, 6. Aufl. 2008, Kap. 3 Rn 161; Gerhardt/Geißler, aaO., Kap. 16 Rn. 206; Musielak/Fischer, ZPO , 5. Aufl. 2007, § 115 Rn. 40; OLG Koblenz, FamRZ 1999, 241 und 1998, 761 ).

    Abgesehen von der Zweifelhaftigkeit der Möglichkeit einer zeitnahen Durchsetzung des Anspruchs auf einen Prozesskostenvorschusses im Rahmen einer einstweiligen Anordnung ist es daher unangemessen, dem Kind die beantragte Prozesskostenhilfe mit der Begründung zu versagen, dass es von dem Putativ-Vater einen Prozesskostenvorschuss verlangen könne (so im Ergebnis auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.09.2007 - 2 WF 126/07 - nicht veröffentlicht; OLG Koblenz, FamRZ 1998, 761 und 1999, 241 ; ebenso Gerhardt/Pieper, aaO.; Gerhardt/Geißler, aaO.; Musielak/Fischer, aaO., § 115 Rn. 40; Zöller/Philippi, aaO., § 641d Rn. 13).

  • OLG Koblenz, 16.05.1997 - 15 W 217/97
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.06.2008 - 2 WF 128/07
    Anderseits wird vertreten, die Frage der Vaterschaft und mithin einer gegebenfalls darauf gründenden Unterhaltspflicht sei erst in diesem Prozess zu klären und die Rechtswirkungen der Vaterschaft könnten, soweit sich aus dem Gesetz nicht anderes ergebe, nach § 1600d Abs. 4 BGB erst vom Zeitpunkt ihrer Feststellung an geltend gemacht werden (Gerhardt/Pieper, FA-FamR, 6. Aufl. 2008, Kap. 3 Rn 161; Gerhardt/Geißler, aaO., Kap. 16 Rn. 206; Musielak/Fischer, ZPO , 5. Aufl. 2007, § 115 Rn. 40; OLG Koblenz, FamRZ 1999, 241 und 1998, 761 ).

    Abgesehen von der Zweifelhaftigkeit der Möglichkeit einer zeitnahen Durchsetzung des Anspruchs auf einen Prozesskostenvorschusses im Rahmen einer einstweiligen Anordnung ist es daher unangemessen, dem Kind die beantragte Prozesskostenhilfe mit der Begründung zu versagen, dass es von dem Putativ-Vater einen Prozesskostenvorschuss verlangen könne (so im Ergebnis auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.09.2007 - 2 WF 126/07 - nicht veröffentlicht; OLG Koblenz, FamRZ 1998, 761 und 1999, 241 ; ebenso Gerhardt/Pieper, aaO.; Gerhardt/Geißler, aaO.; Musielak/Fischer, aaO., § 115 Rn. 40; Zöller/Philippi, aaO., § 641d Rn. 13).

  • OLG Hamburg, 21.07.1995 - 14 W 83/94
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.06.2008 - 2 WF 128/07
    Einerseits wird argumentiert, der Prozesskostenvorschuss sei Bestandteil des Unterhaltsanspruchs, der durch eine einstweilige Anordnung nach § 641d ZPO vorläufig geregelt werden könne (Gießler/Soyka, Vorläufiger Rechtsschutz in Ehe-, Familien- und Kindschaftssachen, 4. Aufl. 2005, Rn. 691; Eschenbruch/Klinkhammer, Der Unterhaltsprozess, 4. Aufl. 2006, Rn. 5173; Zöller/Philippi, aaO., § 641d Rn. 12 b; OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, 1426; OLG Hamburg, FamRZ 1996, 224 ).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.1995 - 3 W 580/94
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.06.2008 - 2 WF 128/07
    Einerseits wird argumentiert, der Prozesskostenvorschuss sei Bestandteil des Unterhaltsanspruchs, der durch eine einstweilige Anordnung nach § 641d ZPO vorläufig geregelt werden könne (Gießler/Soyka, Vorläufiger Rechtsschutz in Ehe-, Familien- und Kindschaftssachen, 4. Aufl. 2005, Rn. 691; Eschenbruch/Klinkhammer, Der Unterhaltsprozess, 4. Aufl. 2006, Rn. 5173; Zöller/Philippi, aaO., § 641d Rn. 12 b; OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, 1426; OLG Hamburg, FamRZ 1996, 224 ).
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