Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 3 Ws 72/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Untreuetatbestand: Strafbarkeit von Bank-Vorstandsmitgliedern wegen der Vergabe risikobehafteter Folgekredite
- Judicialis
StGB § 266 Abs. 1 1. Alt.; ; StPO § 200; ; StPO § 203; ; StPO § 210 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bestimmung der Anforderungen an eine Eröffnung des Hauptverfahrens; Annahme einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung; Bestehen einer besonderen Informationspflicht und Prüfungspflicht der Mitglieder des Vorstandes eines Kreditinstituts im Zuge erneuter ...
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2004, 367 (Ls.)
Wird zitiert von ... (9)
- OLG Stuttgart, 18.08.2014 - 1 Ws 68/14
Eröffnung des Hauptverfahrens wegen Marktmanipulation gegen Vorstandsmitglieder …
Ein hinreichender Tatverdacht besteht iSd § 203 StPO dann, wenn nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens eine spätere Verurteilung des Angeschuldigten mit den vorhandenen zulässigen Beweismitteln wahrscheinlich erscheint (OLG Karlsruhe, wistra 2005, 72;… LR-Stuckenberg, StPO, 26. Auflage, § 203 RN 13). - OLG Stuttgart, 29.09.2014 - 1 Ws 124/14
Eröffnung des Hauptverfahrens: Vorliegen eines hinreichenden Tatverdachts; …
Ein hinreichender Tatverdacht besteht dann, wenn nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens eine spätere Verurteilung des Angeschuldigten mit den vorhandenen zulässigen Beweismitteln wahrscheinlich erscheint (OLG Karlsruhe, wistra 2005, 72f.;… Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Auflage, § 203, Rn. 13). - OLG Stuttgart, 12.04.2011 - 5 Ws 6/11
Eröffnungsverfahren: Anforderungen an die Bewertung einer belastenden …
Ein hinreichender Tatverdacht besteht dann, wenn nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens eine spätere Verurteilung des Angeschuldigten mit den vorhandenen zulässigen Beweismitteln wahrscheinlich erscheint (OLG Karlsruhe wistra 2005, 72f.;… Löwe-Rosenberg/Stuckenberg, StPO, 26. Auflage, § 203, Rdnr. 13).
- OLG Karlsruhe, 13.02.2006 - 3 Ws 199/04
Voraussetzungen für die Pflichtwidrigkeit des Abschlusses eines Vergleichs über …
Hinreichender Tatverdacht ist anzunehmen, wenn die nach Maßgabe des Akteninhalts vorzunehmende vorläufige Tatbewertung ergibt, dass die Verurteilung des Angeschuldigten wahrscheinlich ist (BGHSt 23, 304, 306; Senat wistra 2005, 72; B. v. 01.08.2005 - 3 Ws 285/04). - OLG Karlsruhe, 21.07.2005 - 3 Ws 165/04
Steuerstrafverfahren - Anklage gegen einen Finanzbeamten: Eröffnung des …
Hinreichender Tatverdacht ist anzunehmen, wenn die nach Maßgabe des Akteninhalts vorzunehmende vorläufige Tatbewertung ergibt, dass die Verurteilung des Angeschuldigten wahrscheinlich ist (BGHSt 23, 304, 306; Senat wistra 1985, 163; ders. wistra 2005, 72). - OLG Karlsruhe, 16.11.2007 - 3 Ws 216/07
Strafrecht - Strafrechtliche Konsequenzen eines Balkonabsturzes für Bauträger?
Hinreichender Tatverdacht ist anzunehmen, wenn die nach Maßgabe des Akteninhalts vorzunehmende vorläufige Tatbewertung ergibt, dass die Verurteilung des Angeschuldigten wahrscheinlich ist (vgl. BGHSt 23, 304, 306; Senat NStZ-RR 2007, 78; wistra 2005, 72). - OLG Hamm, 21.11.2013 - 5 Ws 438/13
Entscheidung über die Eröffnung bei der Konstellation Aussage gegen Aussage
Hinreichender Tatverdacht besteht, wenn die vorläufige Tatbewertung eine Wahrscheinlichkeit für eine spätere Verurteilung des Angeschuldigten mit den vorhandenen zulässigen Beweismitteln ergibt (vgl. OLG Karlsruhe, wistra 2005, 72, 73;… Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 203 Rdnr. 2). - OLG Karlsruhe, 30.11.2005 - 3 Ws 302/05
Rechtsbehelf gegen die Ablehnung der Eröffnung der Hauptverhandlung; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamm, 14.06.2007 - 4 Ws 149/07 Dabei ist der hier ausschlaggebende Aspekt der möglichen Beweisbarkeit der Tatvorwürfe eine Voraussage, die sich auf Grund der Hauptverhandlung als unzulänglich oder falsch erweisen kann ( OLG Karlsruhe, Beschluss v. 03.07.2003, 3 Ws 72/03, BeckRS 2004 09073).