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   OLG Karlsruhe, 03.07.2014 - 18 WF 11/14   

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https://dejure.org/2014,17855
OLG Karlsruhe, 03.07.2014 - 18 WF 11/14 (https://dejure.org/2014,17855)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.07.2014 - 18 WF 11/14 (https://dejure.org/2014,17855)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. Juli 2014 - 18 WF 11/14 (https://dejure.org/2014,17855)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Vollstreckung von Umgangstiteln

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Prüfung des Gerichts im Rahmen der Vollstreckung eines Umgangstitels

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1684 BGB, § 86 FamFG, § 89 FamFG, § 93 Abs 1 S 1 Nr 4 FamFG
    Umgangsregelung: Erneute Rechtmäßigkeitsprüfung im Vollstreckungsverfahren; Vollstreckung des Umgangstitels bei neu hinzutretenden Umständen; Entbehrlichkeit eines Antrags auf Einstellung der Zwangsvollstreckung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1684; FamFG § 93 Abs. 1 Nr. 4
    Umfang der Prüfung des Gerichts im Rahmen der Vollstreckung eines Umgangstitels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vollstreckung eines Umgangstitels

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen eine Mutter wegen Vereitelung des Umgangs bei Verdacht des sexuellen Missbrauchs durch den Vater - Keine zwangsweise Durchsetzung einer dem Kindeswohl widersprechenden Umgangsregelung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 1474
  • FamRZ 2014, 2012
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.02.2012 - XII ZB 188/11

    Umgangsverfahren: Konkretisierung des Umgangstitels als Voraussetzung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2014 - 18 WF 11/14
    Eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der gerichtlichen Entscheidung findet im Vollstreckungsverfahren grundsätzlich nicht mehr statt (BGH FamRZ 2012, 533 Rn. 22; OLG Düsseldorf FamRZ 1993, 1349, 1350; Zöller/Feskorn , ZPO, 30. Auflage 2014, § 89 FamFG Rn. 5).

    Vielmehr ist davon auszugehen, dass das Kindeswohl im Erkenntnisverfahren geprüft wurde (BGH FamRZ 2012, 533 Rn. 22).

    Neu hinzutretende Umstände können der Vollstreckung eines Umgangstitels jedoch ausnahmsweise zur Wahrung des Kindeswohls entgegenstehen, wenn darauf ein zulässiger Antrag auf Abänderung des Ausgangstitels und auf Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 93 Abs. 1 Nr. 4 FamFG gestützt ist (BGH FamRZ 2012, 533 Rn. 23 unter Bezugnahme auf OLG Frankfurt FamRZ 2009, 796 Rn. 5; s. auch OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 1093; OLG Hamburg FamRZ 1993, 1049/1050; OLG Karlsruhe FamRZ 2005, 1698 Rn. 25).

    Unbeachtlich ist vorliegend, dass die Antragsgegnerin bisher keine Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 93 Abs. 1 Nr. 4 FamFG beantragt hat (vgl. dazu BGH FamRZ 2012, 533 Rn. 23; wie hier OLG Hamburg FamRZ 1996, 1093, 1094).

  • OLG Hamburg, 05.02.1996 - 15 WF 170/95
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2014 - 18 WF 11/14
    Neu hinzutretende Umstände können der Vollstreckung eines Umgangstitels jedoch ausnahmsweise zur Wahrung des Kindeswohls entgegenstehen, wenn darauf ein zulässiger Antrag auf Abänderung des Ausgangstitels und auf Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 93 Abs. 1 Nr. 4 FamFG gestützt ist (BGH FamRZ 2012, 533 Rn. 23 unter Bezugnahme auf OLG Frankfurt FamRZ 2009, 796 Rn. 5; s. auch OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 1093; OLG Hamburg FamRZ 1993, 1049/1050; OLG Karlsruhe FamRZ 2005, 1698 Rn. 25).

    Unbeachtlich ist vorliegend, dass die Antragsgegnerin bisher keine Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 93 Abs. 1 Nr. 4 FamFG beantragt hat (vgl. dazu BGH FamRZ 2012, 533 Rn. 23; wie hier OLG Hamburg FamRZ 1996, 1093, 1094).

  • OLG Düsseldorf, 25.03.1993 - 7 WF 5/93
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2014 - 18 WF 11/14
    Eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der gerichtlichen Entscheidung findet im Vollstreckungsverfahren grundsätzlich nicht mehr statt (BGH FamRZ 2012, 533 Rn. 22; OLG Düsseldorf FamRZ 1993, 1349, 1350; Zöller/Feskorn , ZPO, 30. Auflage 2014, § 89 FamFG Rn. 5).
  • OLG Karlsruhe, 26.10.2004 - 2 WF 176/04

    Verstoß gegen Umgangsregelung: Verhängung eines Zwangsgeldes; Kindeswille

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2014 - 18 WF 11/14
    Neu hinzutretende Umstände können der Vollstreckung eines Umgangstitels jedoch ausnahmsweise zur Wahrung des Kindeswohls entgegenstehen, wenn darauf ein zulässiger Antrag auf Abänderung des Ausgangstitels und auf Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 93 Abs. 1 Nr. 4 FamFG gestützt ist (BGH FamRZ 2012, 533 Rn. 23 unter Bezugnahme auf OLG Frankfurt FamRZ 2009, 796 Rn. 5; s. auch OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 1093; OLG Hamburg FamRZ 1993, 1049/1050; OLG Karlsruhe FamRZ 2005, 1698 Rn. 25).
  • AG Düsseldorf, 26.02.2018 - 252 F 57/16

    Umgang, Vereitelung, Schuldhaft, Kind, Ordnungsgeld, Nichtabhilfe

    Neue Umstände können der Vollstreckung nur ausnahmsweise entgegenstehen, wenn sie mit einem zulässigen Antrag auf Abänderung des Titels nach § 166 FamFG i.V.m. § 1696 BGB und auf Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 93 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 FamFG geltend gemacht werden (BGH aaO, OLG Karlsruhe, FamRZ 2014, 2012).
  • OLG Brandenburg, 08.03.2021 - 9 WF 264/20
    Neu hinzutretende Umstände können der Vollstreckung eines Umgangstitels jedoch ausnahmsweise zur Wahrung des Kindeswohls entgegenstehen, wenn darauf ein zulässiger Antrag auf Abänderung des Ausgangstitels und auf Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 93 Abs. 1 Nr. 4 FamFG gestützt ist (BGH FamRZ 2012, 533 - Rdnr. 23 OLG Karlsruhe FamRZ 2014, 2012; OLG Schleswig FamRZ 2015, 1222).
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