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   OLG Karlsruhe, 03.08.2018 - 4 U 17/18   

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https://dejure.org/2018,22753
OLG Karlsruhe, 03.08.2018 - 4 U 17/18 (https://dejure.org/2018,22753)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.08.2018 - 4 U 17/18 (https://dejure.org/2018,22753)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. August 2018 - 4 U 17/18 (https://dejure.org/2018,22753)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • RA Kotz

    Glockengeläut - Unterlassungsanspruch der Nachbarn

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Glockengeläut zwei mal am Tag ist zumutbar!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Geläut des Glockenturms im Emmendinger Ortsteil Maleck muss nicht eingeschränkt werden

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Geräuschimmissionen: Traditionelles Glockengeläut muss geduldet werden

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Geräuschimmissionen: Traditionelles Glockengeläut muss geduldet werden

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Klage: Lautstärke eines Glockengeläuts soll reduziert werden

  • lto.de (Kurzinformation)

    Geräuschimmissionen: Anwohner müssen Glockengeläut hinnehmen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Geläut eines Glockenturms muss nicht eingeschränkt werden

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Der im Dorf zulässige Spitzenpegel ist bei der Beurteilung von Glockengeläut ausschlaggebend

  • versr.de (Kurzinformation)

    Glockengeläut muss nicht eingeschränkt werden

  • drik.de (Kurzinformation)
  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Einschränkung von Glockengeläut

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Tägliches kurzweiliges Glockengeläut beeinträchtigt Nachbarn nicht wesentlich (IMR 2018, 472)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.09.2003 - V ZR 41/03

    Lärm durch Rockkonzert

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.08.2018 - 4 U 17/18
    Dabei sind wesentliche Immissionen identisch mit erheblichen Belästigungen im Sinne des § 3 Abs. 1 BlmSchG (BGH, Urteil vom 06. Juli 2001 - V ZR 246/00 -, BGHZ 148, 261; BGH, Urteil vom 26. September 2003 - V ZR 41/03).

    Für die Frage der Wesentlichkeit von Geräuschimmissionen sind Dauer und Häufigkeit der Einwirkung von erheblicher Bedeutung (BGH, Urteil vom 26. September 2003 - V ZR 41/03).

  • BVerwG, 02.09.1996 - 4 B 152.96

    Immissionsschutzrecht - Läuten von Kirchenglocken, Maßgeblichkeit von Lautstärke

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.08.2018 - 4 U 17/18
    Für die Zumutbarkeit eines regelmäßig stattfindenden Glockenläutens ist dabei allerdings zu beachten, dass in erster Linie auf die Lautstärke und Lästigkeit des stärksten Einzelgeräuschs und damit auf den Wirkpegel (Spitzenpegel gemäß 6.1 TA Lärm) abzustellen ist, während der aus dem Mittelungspegel gebildete Beurteilungspegel nur geringe Aussagekraft besitzt (BVerwG, Beschluss vom 02. September 1996 - 4 B 152/96; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 09. Dezember 2003 - 22 ZB 03.3011; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. Mai 2016 - 2 L 33/14).
  • BGH, 06.07.2001 - V ZR 246/00

    Zur Unterlassung von Industrielärmimmissionen bei späterer Wohnbebauung in der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.08.2018 - 4 U 17/18
    Dabei sind wesentliche Immissionen identisch mit erheblichen Belästigungen im Sinne des § 3 Abs. 1 BlmSchG (BGH, Urteil vom 06. Juli 2001 - V ZR 246/00 -, BGHZ 148, 261; BGH, Urteil vom 26. September 2003 - V ZR 41/03).
  • BGH, 08.10.2004 - V ZR 85/04

    Ermittlung der maßgeblichen Grenzwerte für Lärm-Immissionen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.08.2018 - 4 U 17/18
    Überschreiten die Immissionen den zulässigen Richtwert, ist das nach § 906 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB ein Indiz für eine wesentliche Beeinträchtigung (BGH, Urteil vom 13. Februar 2004 - V ZR 217/03; BGH, Urteil vom 08. Oktober 2004 - V ZR 85/04).
  • BGH, 13.02.2004 - V ZR 217/03

    Zu den Voraussetzungen des privaten Immissionsschutzes gegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.08.2018 - 4 U 17/18
    Überschreiten die Immissionen den zulässigen Richtwert, ist das nach § 906 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB ein Indiz für eine wesentliche Beeinträchtigung (BGH, Urteil vom 13. Februar 2004 - V ZR 217/03; BGH, Urteil vom 08. Oktober 2004 - V ZR 85/04).
  • VGH Bayern, 09.12.2003 - 22 ZB 03.3011

    Nächtliches Glockenschlagen darf den Schlaf nicht stören

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.08.2018 - 4 U 17/18
    Für die Zumutbarkeit eines regelmäßig stattfindenden Glockenläutens ist dabei allerdings zu beachten, dass in erster Linie auf die Lautstärke und Lästigkeit des stärksten Einzelgeräuschs und damit auf den Wirkpegel (Spitzenpegel gemäß 6.1 TA Lärm) abzustellen ist, während der aus dem Mittelungspegel gebildete Beurteilungspegel nur geringe Aussagekraft besitzt (BVerwG, Beschluss vom 02. September 1996 - 4 B 152/96; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 09. Dezember 2003 - 22 ZB 03.3011; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. Mai 2016 - 2 L 33/14).
  • BGH, 15.02.2008 - V ZR 222/06

    Rechtsfolgen der Veräußerung eines in einem Nachbarstreit befangenen Grundstücks;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.08.2018 - 4 U 17/18
    Dabei kann die Grenze der im Einzelfall zumutbaren Geräuschbelästigung nicht mathematisch exakt, sondern nur aufgrund wertender Beurteilung festgesetzt werden (BGH, Urteil vom 15. Februar 2008 - V ZR 222/06 -, BGHZ 175, 253).
  • BVerwG, 19.02.2013 - 7 B 38.12

    Glockengeläut; Unterlassungsanspruch des Nachbarn; Glockenerlass der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.08.2018 - 4 U 17/18
    Diese Maßstäbe gelten grundsätzlich sowohl für liturgisches (sakrales) Glockengeläut als auch für das Zeitschlagen (nichtsakrales Glockenschlagen) (BVerwG, Beschluss vom 19. Februar 2013 - 7 B 38/12; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof a.a.O.; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, a.a.O.,).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2016 - 2 L 33/14

    Unterlassung von Kirchenglockengeläut

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.08.2018 - 4 U 17/18
    Für die Zumutbarkeit eines regelmäßig stattfindenden Glockenläutens ist dabei allerdings zu beachten, dass in erster Linie auf die Lautstärke und Lästigkeit des stärksten Einzelgeräuschs und damit auf den Wirkpegel (Spitzenpegel gemäß 6.1 TA Lärm) abzustellen ist, während der aus dem Mittelungspegel gebildete Beurteilungspegel nur geringe Aussagekraft besitzt (BVerwG, Beschluss vom 02. September 1996 - 4 B 152/96; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 09. Dezember 2003 - 22 ZB 03.3011; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. Mai 2016 - 2 L 33/14).
  • VG Frankfurt/Main, 14.10.2021 - 4 K 3268/20

    Zumutbarkeit des Glockenläutens einer Kirche

    Es ist unter Berücksichtigung aller vorliegenden Erkenntnisse jedenfalls nicht erkennbar, dass mit dem Glockenläuten am Sonntagmorgen ein üblicher Rahmen einer sozialadäquaten Einwirkung überstiegen wird oder ein Missbrauch des Läuterechts vorliegt oder gar von dem Läuterecht ein derart exzessiver Gebrauch gemacht wird, dass für einen Nachbarn die Gefahr eines gesundheitlichen Schadens herbeigeführt und damit das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit beeinträchtigt würde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.2.2013, a.a.O.; siehe auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 3.8.2018, Az. 4 U 17/18, juris).
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