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   OLG Karlsruhe, 04.01.2016 - 1 AK 64/15   

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https://dejure.org/2016,151
OLG Karlsruhe, 04.01.2016 - 1 AK 64/15 (https://dejure.org/2016,151)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.01.2016 - 1 AK 64/15 (https://dejure.org/2016,151)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. Januar 2016 - 1 AK 64/15 (https://dejure.org/2016,151)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorwurf der Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung (hier: 'Ndrangheta); Gewährung von Rechtshilfe; Zulässigkeit der Herausgabe beschlagnahmter Gegenstände an die italienischen Justizbehörden

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 38 IRG, § 66 Abs 2 IRG
    Herausgabe von beschlagnahmten Gegenständen im Rahmen eines Auslieferungsverfahrens an Italien: Entscheidungszuständigkeit des OLG bei Abschluss des Verfahrens; Voraussetzungen der Herausgabe; Übermittlung nur von Kopien aus Gründen der Verhältnismäßigkeit; Eintritt der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorwurf der Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung (hier: 'Ndrangheta)

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 187
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 09.10.2015 - 1 AK 64/15

    Zulässigkeit einer Auslieferung: Erhöhte Anforderungen an die Sachdarstellung und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.01.2016 - 1 AK 64/15
    Mit Beschluss vom 09.10.2015 (abgedruckt in Strafo 2015, 468 = NStZ-RR 2015, 429) hat der Senat die Auslieferung des Verfolgten nach Italien zur Strafvollstreckung aufgrund des Europäischen Haftbefehls der Ermittlungsrichterin beim Gericht Reggio D. vom 03.03.2015 wegen Eintritts inländischer Verfolgungsverjährung für derzeit unzulässig erklärt, den Auslieferungshaftbefehl des Senats vom 03.06.2015 aufgehoben, die sofortige Freilassung des Verfolgten angeordnet und die Entscheidung über den Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe vom 24.08.2015, gemäß § 38 IRG die Zulässigkeit der Herausgabe der im Verzeichnis der in Verwahrung genommenen/ beschlagnahmten Gegenstände des LKA Baden-Württemberg vom 07.07.2015 aufgeführten Gegenstände an die italienischen Justizbehörden festzustellen, zurückgestellt.
  • OLG Köln, 13.07.2017 - 6 AuslS 45/17

    Herausgabe einer Doping-Probe im Wege der Rechtshilfe

    Nach der höchstrichterlichen, verfassungsrechtlich unbedenklichen Rechtsprechung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.08.2001, 2 BvR 1142/00, NStZ-RR 2002, 16 ), ist es dafür ausreichend, wenn die Gegenstände Beweisbedeutung gewinnen können und dies nach den Umständen des Falles nicht völlig ausgeschlossen erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 19.02.1965, 4 ARs 32/64, BGHSt 20, 170; SenE vom 13.12.2010, Az. 6 AuslS 121/10 - 82 - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.01.2016, 1 AK 64/15, NStZ 2016, 187; Johnson in Grützner/Pötz/Kreß, a. a. O., § 66 IRG Rn. 12 m. w. N.; Lagodny in Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, a. a. O., § 66 IRG Rn. 12).

    Entgegen der Ansicht der Betroffenen ist auch bei der Prüfung des § 66 Abs. 2 Nr. 3 IRG eine Abwägung der Rechte des betroffenen Dritten mit den Strafverfolgungsinteressen des ersuchenden Staates geboten und nur dann eine Ablehnung einer Herausgabe wegen Drittinteressen angezeigt, wenn die drohenden Nachteile außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache, der Beweiserheblichkeit des Gegenstandes, dem beiderseitigen Interesse an einem möglichst weitgehenden Rechtshilfeverkehr und dem Interesse an der gegenseitigen Unterstützung der Vertragsteile bei der Verbrechensbekämpfung stehen (vgl. BGH, Beschluss vom 23.06.1977, 4 AR 7/77, BGHSt 27, 222; SenE vom 20.10.2010, 6 AuslS 101/09 - 95 -, zitiert nach juris; SenE vom 13.12.2010, Az. 6 AuslS 121/10 - 82 -, zitiert nach juris; SenE vom 26.01.2011, 6 AuslS 100/10, - 71 -, NStZ 2012, 101; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.01.2016, 1 AK 64/15, NStZ 2016, 187; Lagodny in Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, a. a. O., § 66 IRG Rn. 28; Johnson in Grützner/Pötz/Kreß, a. a. O., § 66 IRG Rn. 14 und 40).

    Auch diese Frage ist im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG vollumfänglich gerichtlich überprüfbar (vgl. hierzu OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.01.2016, 1 AK 64/15, a. a. O.; Johnson in Grützner/Pötz/Kreß, a. a. O., § 66 IRG Rn. 14; Lagodny in Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, a. a. O., § 66 IRG Rn. 9).

  • KG, 21.09.2020 - 4 Ws 101/19

    Vorlage an den BGH zur europäischen Ermittlungsanordnung: Antragsberechtigung des

    Aufgrund des auch bei Anwendung des § 66 Abs. 1 Nr. 1 IRG zu beachtenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (vgl. BVerfG NStZ-RR 2002, 16, 17) sind allerdings, soweit auch Originaldokumente sichergestellt worden sind, an deren statt beglaubigte Kopien dieser Dokumente herauszugeben (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 13. Juli 2017 ? 6 AuslS 45/17-35 -, juris Rn. 59; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2016, 187, 188; Schierholt aaO Rn. 9); die ? eingriffsintensivere - Herausgabe von Originaldokumenten wäre angesichts der ergänzenden Erklärung der lettischen Behörden vom 11. Februar 2020, wonach für die dortigen Ermittlungen (hilfsweise) auch beglaubigte Kopien ausreichend seien, unverhältnismäßig.
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