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   OLG Karlsruhe, 04.01.2018 - 12 W 37/17   

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https://dejure.org/2018,307
OLG Karlsruhe, 04.01.2018 - 12 W 37/17 (https://dejure.org/2018,307)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.01.2018 - 12 W 37/17 (https://dejure.org/2018,307)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. Januar 2018 - 12 W 37/17 (https://dejure.org/2018,307)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert einer Vollstreckungsabwehrklage bei gleichzeitiger Stellung eines Antrags auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung; Berücksichtigung vorgerichtlicher Rechtsverfolgungskosten bei der Streitwertbemessung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 767 ZPO, § 769 Abs 1 ZPO, § 39 Abs 1 GKG, § 43 Abs 1 GKG, § 68 GKG
    Streitwert einer Vollstreckungsabwehrklage: Erhöhung bei verbundenem Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung; Erhöhung durch vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert einer Vollstreckungsabwehrklage bei gleichzeitiger Stellung eines Antrags auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wie wird Wert der Vollstreckungsabwehrklage bemessen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 255
  • MDR 2018, 363
  • MDR 2018, 780
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.07.2016 - VIII ZB 55/15

    Berufungsbeschwer nach einseitiger Erledigungserklärung in einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.01.2018 - 12 W 37/17
    An die Stelle des Sachinteresses tritt für beide Prozessparteien das Kosteninteresse (BGH, Beschluss vom 12.07.2016 - VIII ZB 55/15, WuM 2016, 632 [juris Rn. 3]).
  • BGH, 24.10.1956 - V ZR 127/55

    Zulässigkeit der Vollstreckungsgegenklage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.01.2018 - 12 W 37/17
    Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 769 Abs. 1 ZPO und die Vollstreckungsabwehrklage sind in diesem Sinne auf dasselbe Interesse ausgerichtet, weil der Antrag lediglich die Absicherung des mit der Klage verfolgten Rechtsschutzziels - die Vernichtung der Vollstreckbarkeit eines Titels (vgl. BGH, Urteil vom 24.10.1956 - V ZR 127/55, BGHZ 22, 54 [juris Rn. 33]) - zu erreichen sucht.
  • BGH, 09.05.1996 - VII ZR 143/94

    Bemessung des Streitwerts bei einseitiger Erledigungserklärung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.01.2018 - 12 W 37/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bemisst sich der Streitwert nach einer einseitigen Erledigungserklärung des Klägers in aller Regel - so auch hier - nach den bis zur Erledigungserklärung entstandenen Kosten (Urteil vom 09.05.1996 - VII ZR 143/94, WM 1996, 1563 [juris Rn. 5] m.w.N.).
  • BGH, 09.02.2006 - IX ZB 310/04

    Streitwert einer Vollstreckungsabwehrklage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.01.2018 - 12 W 37/17
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob die titulierte Forderung in Wahrheit ganz oder teilweise getilgt ist, außer wenn sich aus den Anträgen oder der Klagebegründung ergibt, dass die Zwangsvollstreckung wegen eines Teil- oder Restbetrags für unzulässig erklärt werden soll; dann ist dieser Betrag zugrunde zu legen (BGH, Beschluss vom 09.02.2006 - IX ZB 310/04, NJW-RR 2006, 1146 [juris Rn. 9]).
  • OLG Düsseldorf, 19.05.2009 - 24 W 13/09

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung durch das Landgericht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.01.2018 - 12 W 37/17
    Das im Zivilprozessrecht nahezu ausnahmslos geltende Verbot der reformatio in peius gilt hier ausnahmsweise nicht, weil das Streitwertfestsetzungsverfahren im überwiegenden öffentlichen Interesse an einer jederzeit objektiv richtigen Bewertung der Verfahrensgegenstände gemäß §§ 63 ff. GKG als amtliches Verfahren ausgestaltet ist (Vgl. OLG Düsseldorf, MDR 2009, 1187, 1188 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 30.06.2004 - 1 U 10/04

    Streitwertbemessung: Streitwertaddition nur bei unterschiedlichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.01.2018 - 12 W 37/17
    Bei wirtschaftlicher Identität hat eine Zusammenrechnung hingegen zu unterbleiben (OLG Karlsruhe, OLGR 2004, 388 m.w.N.).
  • OLG Bremen, 14.12.2023 - 5 UF 36/23

    Zum für die Verwirkung erforderlichen Zeitmoment bei titulierten

    Zum einen ist der Wert des Vollstreckungsgegenantrags zu berücksichtigen, der sich nach dem Umfang der erstrebten Ausschließung der Zwangsvollstreckung richtet, wobei ein mit einem Vollstreckungsgegenantrag verbundener Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung diesen Wert nicht erhöht (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2018, 255).
  • OLG Stuttgart, 09.10.2019 - 6 W 47/19

    Streitwert einer Klage gegen Hersteller eines Kfz und Finanzierer nach Widerruf

    Die divergierenden und ohnehin je nach Parteirolle wechselnden privaten Interessen der Prozessbeteiligten, die Rechtsverfolgung für sich möglichst kostengünstig, für den Gegner aber möglichst kostspielig zu gestalten, sind nicht schutzwürdig und treten hier vollständig zurück (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 2018, 255, Beschluss vom 04.01.2018 - 12 W 37/17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.05.2009 - Aktenzeichen 24 W 13/09, BeckRS 2009, 23458, m.w.N.; Laube in: BeckOK KostR, 26.
  • LAG Nürnberg, 11.04.2023 - 2 Ta 28/23

    Streitwert - Vollstreckungsabwehrklage - Zwangsvollstreckung - einstweilige

    Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 769 Abs. 1 ZPO und die Vollstreckungsabwehrklage sind in diesem Sinne auf dasselbe Interesse ausgerichtet, weil der Antrag lediglich die Absicherung des mit der Klage verfolgten Rechtsschutzziels - die Vernichtung der Vollstreckbarkeit eines Titel - bezweckt (OLG Karlsruhe 04.01.2018 - 12 W 37/17, BeckRS 2018, 58 Rn 13).
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