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   OLG Karlsruhe, 04.04.2000 - 11 Wx 28/00   

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https://dejure.org/2000,3432
OLG Karlsruhe, 04.04.2000 - 11 Wx 28/00 (https://dejure.org/2000,3432)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.04.2000 - 11 Wx 28/00 (https://dejure.org/2000,3432)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. April 2000 - 11 Wx 28/00 (https://dejure.org/2000,3432)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahrensfehler; Sofortige Beschwerde; Anhörung; Betroffener; Vormundschaftsgericht; Unterbringung; Einstweilige Anordnung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Genehmigung einer vorläufigen Unterbringung

  • Judicialis

    FGG § 70 h Abs. 1 Satz 2; ; FGG § 69 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 4; ; FGG § 69 f Abs. 1 Nr. 1; ; FGG § 70 m Abs. 3; ; FGG § 69 g Abs. 5 Satz 1; ; FGG § 69 g Abs. 5 Satz 3; ; BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1172
  • FGPrax 2000, 165
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.04.2000 - 11 Wx 28/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10.05.1998, NJW 1998, 2432) wird das Rechtsmittel in Fällen vorläufiger Unterbringung mit einer Höchstdauer von sechs Wochen nicht unzulässig, wenn Erledigung durch Zeitablauf eintritt, vielmehr ist wegen der Schwere des Grundrechtseingriffs grundsätzlich ein Interesse des Betroffenen an der Überprüfung der angegriffenen Maßnahme zu bejahen.
  • BayObLG, 12.02.1999 - 3Z BR 54/99

    Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.04.2000 - 11 Wx 28/00
    Im Hinblick auf die zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sieht sich der Senat - trotz Bedenken aus Gründen des (einfachen) Verfahrensrechts und der Praktikabilität - gezwungen, seine bisherige gegenteilige Rechtsprechung (Beschluß vom 13.10.1997, FGPrax 1998, 34) für Unterbringungen bis zu sechs Wochen aufzugeben (ebenso BayObLG NJW-RR 1999, 1604).
  • OLG Zweibrücken, 14.06.2006 - 3 W 98/06

    Öffentlich-rechtlichen Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie:

    Die den anzustellenden Prognosen zugrunde liegenden Tatsachen bedürfen zwar nicht des vollen Beweises; sie müssen jedoch sehr wahrscheinlich sein (vgl. etwa OLG Karlsruhe FGPrax 2000, 165, 166; BayObLG FamRZ 2001, 578, 579; BayObLGR 2005, 117 f; OLG Schleswig OLGR Schleswig 2006, 294, 296; ständige Rechtsprechung des Senats, etwa Beschluss vom 19. April 2005 -3 W 88/05 - Keidel/Kuntze/Winkler/Kayser a.a.O § 70 h Rdnrn. 4 ff).
  • EGMR, 12.06.2003 - 44672/98

    Verletzung von Art. 5 Abs. 4 der Konvention durch fehlende Rechtmäßigkeitsprüfung

    Die Zivilgerichte haben diese Rechtsprechung übernommen, wie u.a. die Urteile des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 12. Februar 1999 (Az. 3 Z BR 54/99) und der Oberlandesgerichte Karlsruhe vom 4. April 2000 (Az. 11 Wx 28/00), Hamm vom 29. Mai 2001 (Az. 15 W 139/01) und Schleswig vom 26. August 1998 (Az. 2 W 153/98) belegen.
  • OLG Hamm, 29.05.2001 - 15 W 139/01

    Anordnung der Fortdauer der Genehmigung der geschlossenen Unterbringung in einer

    Die fachgerichtliche Rechtsprechung hat daraus die Konsequenz gezogen, ein Rechtsschutzinteresse des Betroffenen für eine nachträgliche feststellende Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer freiheitsentziehenden Unterbringungsmaßnahme zu bejahen, wenn die Frist der angeordneten bzw. genehmigten Unterbringung sechs Wochen nicht übersteigt (BayObLG FGPrax 1999, 120 = FamRZ 1999, 794; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 303; KG FGPrax 2000, 213; OLG Karlsruhe FGPrax 2000, 165; OLG Schleswig FamRZ 1999, 105; FGPrax 1999, 198).

    Die Anhörung der Betroffenen dient nicht nur der Gewährung rechtlichen Gehörs, sondern soll das Gericht auch in die Lage versetzen, seine Kontrollfunktion gegenüber Gutachtern und Zeugen wahrzunehmen (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2000, 1172, 1173).

  • AG Brandenburg, 07.12.2016 - 97 XIV 216/16

    Zum Verhältnis öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Unterbringung und zur

    Die der anzustellenden Prognose zugrunde liegenden Tatsachen bedürfen insofern auch nicht des vollen Beweises; sie müssen nur sehr wahrscheinlich sein ( OLG Karlsruhe , FGPrax 2000, Seite 165, 166; BayObLG , FamRZ 2001, Seiten 578 f.; BayObLG , BayObLG-Report 2005, Seiten 117 f; OLG Schleswig , OLG-Report 2006, Seiten 294 ff.; OLG Zweibrücken , OLG-Report 2006, Seiten 875 ff. = FGPrax 2006, Seiten 235 ff. ).
  • OLG München, 22.05.2006 - 33 Wx 79/06

    Rechtliches Gehör bei Hauptsacheerledigung im Unterbringungsverfahren

    Eine auf § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB gestützte einstweilige Anordnung zur Unterbringung zwecks Heilbehandlung ist nur zulässig, wenn bei Aufschub die erhebliche Gefahr der Chronifizierung einer gewichtigen Krankheit drohen würde (BayObLGZ 1999, 269 = FamRZ 2000, 566; OLG Karlsruhe NJW-RR 2000, 1172 = BtPrax 2000, 224 [Ls.]).
  • OLG Hamm, 29.04.2008 - 15 Wx 110/08

    Geschlossene Unterbringung bei Alkoholismus

    Die Anhörung dient in diesem Zusammenhang nicht nur der Gewährung des rechtlichen Gehörs, sondern soll dem Gericht einen unmittelbaren Eindruck von der Betroffenen und ihrer Erkrankung verschaffen und es in die Lage versetzen, seine Kontrollfunktion gegenüber Gutachtern und Zeugen wahrzunehmen (Senat FGPrax 2008, 43; FGPrax 2001, 212, 13; OLGR München 2006, 113; OLG Karlsruhe NJW-RR 2000, 1172, 1173).
  • OLG Hamm, 10.09.2007 - 15 W 235/07

    Rechtmäßigkeit der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung einer geschlossenen

    Die Anhörung des Betroffenen dient nicht nur der Gewährung des rechtlichen Gehörs, sondern soll dem Gericht einen unmittelbaren Eindruck von dem Betroffenen und seiner Erkrankung verschaffen und es in die Lage versetzen, seine Kontrollfunktion gegenüber Gutachtern und Zeugen wahrzunehmen (Senat, FGPrax 2001, 212, 213; OLG München, OLGR 2006, 113; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2000, 1172, 1173).
  • BGH, 19.07.2000 - XII ZB 80/98

    Feststellung der Rechtswidrigkeit erledigter Maßnahmen im Betreuungsverfahren

    Auch das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in seiner - ebenfalls nach dem Vorlagebeschluß ergangenen - Entscheidung vom 4. April 2000 (11 Wx 28/00) unter Bezugnahme auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Mai 1998 ausgeführt, seine im Vorlagebeschluß angeführte bisherige Rechtsprechung unbeschadet fortbestehender Bedenken aus Gründen des (einfachen) Verfahrensrechts und der Praktikabilität für Unterbringungen bis zu sechs Wochen aufzugeben und sich insoweit der ebenfalls geänderten Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts anzuschließen.
  • OLG Hamm, 11.05.2006 - 15 W 452/05

    Feststellung der Rechtswidrigkeit

    Die Anhörung des Betroffenen dient nicht nur der Gewährung rechtlichen Gehörs, sondern soll das Gericht auch in die Lage versetzen, seine Kontrollfunktion gegenüber Gutachtern und Zeugen wahrzunehmen (OLG Karlsruhe NJW-RR 2000, 1172, 1173; Senat BtPrax 2001, 212/213).
  • OLG Karlsruhe, 26.01.2001 - 14 Wx 109/00

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der Haftfortdauer; Anspruch auf Schadensersatz wegen

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  • BayObLG, 20.07.2001 - 3Z BR 69/01

    Verhältnismäßigkeit einer vorläufigen Unterbringung wegen Gefährdung der

  • BayObLG, 31.10.2000 - 3Z BR 272/00

    Voraussetzungen der vorläufigen Unterbringung nach Betreuungsrecht

  • OLG Hamburg, 08.10.2001 - 2 Wx 84/01

    Sofortige weitere Beschwerde nach Entlassung aus Verbringungshaft

  • BayObLG, 31.01.2001 - 3Z BR 26/01

    Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde gegen die vorläufige

  • BayObLG, 12.07.2001 - 3Z BR 202/01

    Rechtsschutzbedürfnis für die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer

  • BayObLG, 05.02.2002 - 3Z BR 15/02

    Anhörung des Betroffenen bei Entlassung aus vorläufiger Unterbringung während des

  • BayObLG, 22.08.2001 - 3Z BR 200/01

    Erstattung der Kosten in einem Unterbringungsverfahren nach dem Tod des

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