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   OLG Karlsruhe, 04.04.2012 - 11 Wx 111/11   

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https://dejure.org/2012,9373
OLG Karlsruhe, 04.04.2012 - 11 Wx 111/11 (https://dejure.org/2012,9373)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.04.2012 - 11 Wx 111/11 (https://dejure.org/2012,9373)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. April 2012 - 11 Wx 111/11 (https://dejure.org/2012,9373)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    GemO BW § 92; BGB § 134
    Nachweis des Nichtvorliegens einer Unterwertveräußerung im Grundbuchverfahren; Verbot der Unterwertveräußerung in Baden-Württemberg

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    § 92 Abs. 1 GemO Baden-Württemberg als Verbotsgesetz im Sinne von § 134 BGB; Voraussetzungen für einen Anlass zur Anforderung einer "Unterwerterklärung"

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann besteht Anlass zur Anforderung einer "Unterwerterklärung"?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Notare Bayern PDF, S. 89 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    BadWürttGemO § 92 Abs. 1; BGB § 134; GBO §§ 71, 72, 73 Abs. 1, 2
    Verbot der Unterwertveräußerung gemeindlichen Grundbesitzes in Baden-Württemberg

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Verbot der Unterwertveräußerung in Baden-Württemberg: Verbotsgesetz nach § 134 BGB, Prüfung durch Gemeinde, Kommunalaufsicht und Grundbuchamt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Grundstücksverkauf einer baden-württembergischen Gemeinde

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Kommunales Unterwertverkaufsverbot

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 89 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    BadWürttGemO § 92 Abs. 1; BGB § 134; GBO §§ 71, 72, 73 Abs. 1, 2
    Verbot der Unterwertveräußerung gemeindlichen Grundbesitzes in Baden-Württemberg

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 17.01.2003 - V ZR 137/02

    Pflichten des Käufers zur Unterrichtung der Vorkaufsberechtigten über den Inhalt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.04.2012 - 11 Wx 111/11
    Zu § 67 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 5 ThürKO 1993, wonach Vermögensgegenstände der Gemeinde in der Regel nur zum vollen Wert zu veräußern sind, hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass auch eine Vorschrift des Landesrechts ein Verbotsgesetz im Sinne von § 134 BGB darstellen könne (vgl. dazu und zum Weiteren BGH, Urteil v. 17.01.2003, V ZR 137/02, WuM 2003, 281 ff.).

    seien Feststellungen zum Verkehrswert zu treffen (vgl. BGH a.a.O. WuM 2003, 281 ff.).

    Zwar kann nicht jede geringfügig unter dem Verkehrswert liegende Veräußerung zur Nichtigkeit führen, doch hat der Grundsatz zu gelten, dass § 92 Abs. 1 GemO ein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB enthält, dass Veräußerungen verboten werden, die zu einem erheblich unter dem Verkehrswert liegenden Preis erfolgen und unter keinerlei Gesichtspunkten durch die Verfolgung legitimer öffentlicher Aufgaben im Rahmen einer an den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit orientierten Verwaltung gerechtfertigt sind (vgl. BGH WuM 2003, 281 ff.; BGHZ 47, 30 ff.).

  • BGH, 30.01.1967 - III ZR 35/65

    Bayern und das Steigenberger

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.04.2012 - 11 Wx 111/11
    Dabei hat er darauf hingewiesen, dass der Bundesgerichtshof bereits für unentgeltliche Zuwendung aus staatlichem (nicht kommunalen Vermögen) es als naheliegend erachtet habe, dass der allgemeine Grundsatz, wonach der Staat nichts "verschenken dürfe" als Verbotsgesetz anzusehen sei (BGHZ 47, 30 ff.).

    Zwar kann nicht jede geringfügig unter dem Verkehrswert liegende Veräußerung zur Nichtigkeit führen, doch hat der Grundsatz zu gelten, dass § 92 Abs. 1 GemO ein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB enthält, dass Veräußerungen verboten werden, die zu einem erheblich unter dem Verkehrswert liegenden Preis erfolgen und unter keinerlei Gesichtspunkten durch die Verfolgung legitimer öffentlicher Aufgaben im Rahmen einer an den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit orientierten Verwaltung gerechtfertigt sind (vgl. BGH WuM 2003, 281 ff.; BGHZ 47, 30 ff.).

  • OLG Brandenburg, 21.12.2004 - 5 Wx 5/04

    Anforderungen an die Klärung der Gemeinde gegenüber dem Grundbuchamt bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.04.2012 - 11 Wx 111/11
    Besteht beim Verkauf eines gemeindeeigenen Grundstücks eine Genehmigungspflicht, ist zum Vollzug des Vertrages die Vorlage der Genehmigung durch die kommunale Aufsichtsbehörde oder eines Negativzeugnisses erforderlich (vgl. Hügel a.a.O. "Verfügungsbeeinträchtigungen" S. 18 Rdn. 74 f.; vgl. OLG Brandenburg RPfleger 2005, 357 f.).
  • BVerwG, 19.08.2003 - 3 C 30.02

    Sondervermögen Reichsbahn; Reichsbahn, Sondervermögen; Bundeseisenbahnvermögen;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.04.2012 - 11 Wx 111/11
    Das Bundesverwaltungsgericht hat zur vergleichbaren Regelung in § 63 Abs. 3 Satz 1 BHO ausgeführt, dass die haushaltsrechtliche Bestimmung als Verbotsgesetz deshalb nicht angesehen werden könne, weil § 61 Abs. 3 Satz 3 BHO unter bestimmten Voraussetzungen von der in Satz 1 normierten Verpflichtung zur Werterstattung abweichende Verwaltungsvereinbarungen erlaube und es deshalb an der für ein Verbotsgesetz erforderlichen Voraussetzung fehle, dass der mit dem Verstoß erreichte Rechtserfolg durch die verletzte Rechtsnorm unbedingt ausgeschlossen, d.h. strikt und ausnahmslos untersagt ist (BVerwGE 118, 361 ff.; so auch von Köckritz/Ermisch/von Hoegen/Musti, BHO Januar 2010 § 63 BHO Rdn. 7 mit der Ausnahme für vorsätzliches Handeln; offen gelassen bei Patzig, Haushaltsrecht des Bundes und der Länder Band III C/63/6 Rdn. 5).
  • BGH, 17.09.2004 - V ZR 339/03

    Dresdner Modrow-Käufe aus dem Jahre 1996 sind wirksam

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.04.2012 - 11 Wx 111/11
    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 17.09.2004 (Urteil v. 17.09.2004, V ZR 339/03, BGHZ 160, 240 ff.) zum gleichlautenden § 90 Abs. 1 Satz 2 der Sächsischen Gemeindeordnung diese Streitfrage ebenfalls aufgeworfen.
  • BGH, 14.12.1999 - X ZR 34/98

    Beschenkter Sparkassenangestellter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.04.2012 - 11 Wx 111/11
    Sollte das Verbot nur die Gemeinde treffen, so führe ein Verstoß nur dann zur Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts nach § 134 BGB, wenn dem Verbot ein Zweck zugrunde liege, der gleichwohl die Nichtigkeit des ganzen Rechtsgeschäfts erfordere (vgl. BGHZ 78, 269 ff.; 89, 369 ff.; 115, 123 ff.; 143, 283 ff.).
  • BGH, 19.01.1984 - VII ZR 121/83

    Nichtigkeit eines Werkvertrages bei Verstoß des Unternehmers gegen das Gesetz zur

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.04.2012 - 11 Wx 111/11
    Sollte das Verbot nur die Gemeinde treffen, so führe ein Verstoß nur dann zur Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts nach § 134 BGB, wenn dem Verbot ein Zweck zugrunde liege, der gleichwohl die Nichtigkeit des ganzen Rechtsgeschäfts erfordere (vgl. BGHZ 78, 269 ff.; 89, 369 ff.; 115, 123 ff.; 143, 283 ff.).
  • BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 33/80

    Makler ohne Gewerbeerlaubnis

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.04.2012 - 11 Wx 111/11
    Sollte das Verbot nur die Gemeinde treffen, so führe ein Verstoß nur dann zur Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts nach § 134 BGB, wenn dem Verbot ein Zweck zugrunde liege, der gleichwohl die Nichtigkeit des ganzen Rechtsgeschäfts erfordere (vgl. BGHZ 78, 269 ff.; 89, 369 ff.; 115, 123 ff.; 143, 283 ff.).
  • BGH, 10.07.1991 - VIII ZR 296/90

    Wirksamkeit der Abtretung einer ärztlichen Honorarforderung an eine

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.04.2012 - 11 Wx 111/11
    Sollte das Verbot nur die Gemeinde treffen, so führe ein Verstoß nur dann zur Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts nach § 134 BGB, wenn dem Verbot ein Zweck zugrunde liege, der gleichwohl die Nichtigkeit des ganzen Rechtsgeschäfts erfordere (vgl. BGHZ 78, 269 ff.; 89, 369 ff.; 115, 123 ff.; 143, 283 ff.).
  • BayObLG, 05.03.2001 - 5Z RR 174/99

    Zum Gebot, Vermögensgegenstände der öffentlicher Träger nicht unter ihrem Wert zu

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.04.2012 - 11 Wx 111/11
    Das Bayerische Oberste Landesgericht ist für die vergleichbare Regelung der Bayerischen Gemeindeordnung in Art. 75 Abs. 1 Satz 2 ("Vermögensgegenstände dürfen in der Regel nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden") zu der Auffassung gekommen, dass ein Verstoß die privatrechtliche Unwirksamkeit der Vereinbarung über den Wertausgleich zur Folge hat, denn Art. 75 Abs. 1 Satz 2 der Bayerischen Gemeindeordnung sei ein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB (vgl. BayObLGZ 2001, 54 ff.).
  • BayObLG, 22.06.1995 - 2Z BR 42/95

    Prüfung der Veräußerung unter Wert bei einem Gemeindegrundstück

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