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   OLG Karlsruhe, 04.04.2023 - 14 U 216/21   

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OLG Karlsruhe, 04.04.2023 - 14 U 216/21 (https://dejure.org/2023,12055)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.04.2023 - 14 U 216/21 (https://dejure.org/2023,12055)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. April 2023 - 14 U 216/21 (https://dejure.org/2023,12055)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Karlsruhe, 20.05.2020 - 9 W 10/20

    Schadensersatzanspruch gegen Kraftfahrzeughändlers wegen Verkauf eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.04.2023 - 14 U 216/21
    Ein Verkäufer, der in Kenntnis dieser Erwartungen eine einfache Sichtprüfung des Fahrzeugs unterlässt, handelt indes nur dann arglistig, wenn eine korrekte Sichtprüfung konkrete Anhaltspunkte für einen Unfallverdacht ergeben hätte (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.10.2010 - 4 U 71/09, Rn. 36, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20. Mai 2020 - 9 W 10/20, Rn. 18, juris).

    (4) Der vorliegende Fall ist daher von vornherein nicht mit der klägerseits zur Berufungsbegründung herangezogenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe, Beschluss vom 20.05.2020 - 9 W 10/20, vergleichbar, so dass es keiner Entscheidung bedarf, ob es für die Annahme einer Arglist überhaupt ausreichend ist, dass sich dem Verkäufer die mangelbegründenden Umstände hätten aufdrängen müssen (vgl. hierzu BeckOGK/Stöber, BGB, Stand: 1.8.2022, 8 444 Rn. 46, beckonline).

  • BGH, 21.03.2012 - XII ZR 18/11

    Beweisaufnahme im Berufungsverfahren: Erneute Vernehmung eines Zeugen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.04.2023 - 14 U 216/21
    Das Berufungsgericht ist deshalb nur verpflichtet, einen in erster Instanz vernommenen Zeugen erneut zu vernehmen, wenn es die protokollierte Aussage anders als die Vorinstanz verstehen oder würdigen will (BGH, Beschluss U 216/21 - 6 - vom 21.03.2012 - XII ZR 18/11, Rn. 6, juris).
  • BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 253/05

    Bedeutung der Angabe "Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein" beim Kauf eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.04.2023 - 14 U 216/21
    Eine solche Wissensmitteilung hat die Bedeutung, dass die Verkäuferin gemäß §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 BGB dafür haftet, dass sie die Angaben des Vorbesitzers richtig und vollständig wiedergibt (vgl. nur BGH, Urteil vom 12.03.2008 - VIII ZR 253/05, Rn. 16, juris).
  • OLG Karlsruhe, 25.10.2010 - 4 U 71/09

    Hinweispflicht des Kfz-Händlers auf Unfallverdacht bei nachlackiertem Fahrzeug

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.04.2023 - 14 U 216/21
    Ein Verkäufer, der in Kenntnis dieser Erwartungen eine einfache Sichtprüfung des Fahrzeugs unterlässt, handelt indes nur dann arglistig, wenn eine korrekte Sichtprüfung konkrete Anhaltspunkte für einen Unfallverdacht ergeben hätte (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.10.2010 - 4 U 71/09, Rn. 36, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20. Mai 2020 - 9 W 10/20, Rn. 18, juris).
  • BGH, 16.03.2012 - V ZR 18/11

    Haftungsausschluss beim Grundstückskauf: Arglistiges Verschweigen eines Mangels

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.04.2023 - 14 U 216/21
    Voraussetzung für ein vorsätzliches Verschweigen eines Mangels ist jedoch stets, dass der Verkäufer den konkreten Mangel kennt oder zumindest für möglich hält (BGH, Urteil vom 16.03.2012 - V ZR 18/11, Rn. 24, beckonline).
  • BGH, 15.04.2015 - VIII ZR 80/14

    Gebrauchtwagenkauf vom Händler: Sofortiger Rücktritt bei fehlender

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.04.2023 - 14 U 216/21
    Abgesehen von diesen Fällen ist der Händler grundsätzlich nur zu einer fachmännischen äußeren Besichtigung ("Sichtprüfung") verpflichtet (BGH, Urteil vom 15.04.2015 - VIII ZR 80/14, Rn. 14, juris).
  • BGH, 19.09.2007 - VIII ZR 141/06

    Freizeichnungsklauseln gegenüber Verbrauchern und Unternehmern

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.04.2023 - 14 U 216/21
    (5) Dass die weitere Klausel "Kauft das nachstehende Fahrzeug gebraucht, wie ausgiebig besichtigt, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Sachmängelhaftung" in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten entgegen der Auffassung des Landgerichts unwirksam sein dürfte (vgl. hierzu BGH, Versäumnisurteil vom 19.09.2007 - VIII ZR 141/06, Rn. 13), ist nicht von Belang.
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