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   OLG Karlsruhe, 04.07.2002 - 12 U 165/01   

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https://dejure.org/2002,16797
OLG Karlsruhe, 04.07.2002 - 12 U 165/01 (https://dejure.org/2002,16797)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.07.2002 - 12 U 165/01 (https://dejure.org/2002,16797)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. Juli 2002 - 12 U 165/01 (https://dejure.org/2002,16797)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurechnung der abgegebenen Erklärungen als Hilfsperson; Bevollmächtigung zur Rückzahlung einer Darlehnsschuld; Beginn der Verjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Brandenburg, 15.01.2002 - 6 U 74/01

    Bestimmung der Leistungsbeziehung bei der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.07.2002 - 12 U 165/01
    Wäre die Beklagte - worauf das Brandenburgische OLG in seinem Urteil vom 15.01.2002 zutreffend hinweist (6 U 74/01) - der ihr als Mitglied der öffentlichen Hand obliegenden Prüfungspflicht bei Rückzahlung von Geldanlagen in ausreichendem Maße nachgekommen, hätte sie ohne weiteres feststellen können, dass die Zahlung nicht vom eigentlichen Schuldner (Landratsamt Os./Stadt M.) erfolgte.

    Die Betrachtungsweise der Beklagten, dass sie die Zahlung von DM 5.000.000,00 als Leistung vom Landratsamt Os. und der Stadt M. angesehen hat, die durch die Zahlung von ihren Verbindlichkeiten frei geworden und damit auf Kosten des Klägers ungerechtfertigt bereichert sind, berücksichtigt nicht den Gedanken des Vertrauensschutzes und der Risikoverteilung (OLG Köln, Urteil vom 28.02.2002, 7 U 82/01; Brandenburgisches OLG Urteil vom 15.01.2002, 6 U 74/01).

  • BGH, 20.03.2001 - XI ZR 157/00

    Umdeutung eines formnichtigen Schecks; Bereicherungsausgleich bei fehlender

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.07.2002 - 12 U 165/01
    Der Empfängerhorizont des Zahlungsempfängers vermag die fehlende Tilgungs- und Zweckbestimmung des scheinbar Anweisenden nicht zu ersetzen (BGH NJW 2001, 1855).

    Da der Kläger auch nicht als Dritter im Sinne von § 267 BGB bezahlt, sondern ausdrücklich unter Berufung auf eine vermeintliche Weisung der Streithelferin handelte, hat der bereicherungsrechtliche Ausgleich im Wege der Nichtleistungskondition (§ 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB) zwischen dem Kläger und der Beklagten als Zuwendungsempfängerin zu erfolgen (BGH NJW 2001, 1855).

  • BGH, 14.02.2000 - II ZR 218/98

    Fristlose Kündigung des GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.07.2002 - 12 U 165/01
    (BGH NJW 2000, 1638).
  • LG Karlsruhe, 06.07.2001 - 6 O 465/00

    Bereicherungsrechtliche Haftung bei einer Kette von gleichartigen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.07.2002 - 12 U 165/01
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 06.07.2001 - 6 O 465/00 - im Kostenpunkt aufgehoben und im übrigen wie folgt abgeändert:.
  • BGH, 04.02.1999 - III ZR 56/98

    Haftung des Beschenkten gegenüber dem Entreicherten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.07.2002 - 12 U 165/01
    Es kommt deshalb vielmehr darauf an, ob der Zuwendungsempfänger den empfangenen Geldbetrag als Leistung der von ihm "identifizierten" Person ansieht und ansehen durfte (BGHZ 40, 172; BGH NJW 1999, 1393).
  • OLG Köln, 28.02.2002 - 7 U 82/01

    Direktkondiktion bei fehlender zurechenbarer Anweisung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.07.2002 - 12 U 165/01
    Die Betrachtungsweise der Beklagten, dass sie die Zahlung von DM 5.000.000,00 als Leistung vom Landratsamt Os. und der Stadt M. angesehen hat, die durch die Zahlung von ihren Verbindlichkeiten frei geworden und damit auf Kosten des Klägers ungerechtfertigt bereichert sind, berücksichtigt nicht den Gedanken des Vertrauensschutzes und der Risikoverteilung (OLG Köln, Urteil vom 28.02.2002, 7 U 82/01; Brandenburgisches OLG Urteil vom 15.01.2002, 6 U 74/01).
  • BGH, 31.10.1963 - VII ZR 285/61

    Elektroherde - §§ 951, 812 BGB, Dreiecksverhältnis, Empfängerhorizont,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.07.2002 - 12 U 165/01
    Stimmen die Vorstellungen der Beteiligten nicht überein, ist eine objektive Betrachtungsweise aus der Sicht des Zuwendungsempfängers geboten (BGHZ 40, 272; NJW 1999, 1394).
  • BGH, 15.10.1963 - V BLw 11/63

    Ausgleichsanspruch der weichenden Hoferben

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.07.2002 - 12 U 165/01
    Es kommt deshalb vielmehr darauf an, ob der Zuwendungsempfänger den empfangenen Geldbetrag als Leistung der von ihm "identifizierten" Person ansieht und ansehen durfte (BGHZ 40, 172; BGH NJW 1999, 1393).
  • BGH, 10.03.1993 - XII ZR 253/91

    Rückzahlungsanspruch des Kaskoversicherers gegen Leasingsnehmer bei fingiertem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.07.2002 - 12 U 165/01
    Dabei sind auch Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes und der Risikoverteilung zu berücksichtigen (BGH NJW 1993, 1578; NJW 1999, 1394).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2004 - 14 U 209/03
    In der Regel obliegt es dem Bereicherungsgläubiger darzulegen, dass der Bereicherte tatsächlich Nutzungen gezogen hat (BGHZ 64, 322; OLG Karlsruhe, Urteil vom 4. Juli 2002, Seite 6, jurisweb.de = KKZ 2002, 221 ff.) Hiervon ist jedoch abzuweichen, wenn nach der Lebenserfahrung davon auszugehen ist, dass der Bereicherte mit dem Erlangten Nutzungen erzielt hat (BayObLG NJW 1999, 1194(1195); OLG Karlsruhe a.a.O, Seite 6).
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