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OLG Karlsruhe, 05.02.2020 - 2 Ws 492/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- rewis.io
- Justiz Baden-Württemberg
§ 111b StPO, § 310 Abs 1 Nr 2 StPO
Weitere Beschwerde gegen Beschlagnahme zur Einziehungssicherung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 310 Abs. 1 Nr. 2 ; StPO § 111b
Weitere Beschwerde; Beschlagnahme; Keine weitere Beschwerde gegen Beschlagnahme nach § 111b StPO - rechtsportal.de
StPO § 310 Abs. 1 Nr. 2 ; StPO § 111b
Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen eine Beschlagnahme gem. § 111b StPO - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Keine weitere Beschwerde gegen Beschlagnahme nach § 111b StPO
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Weitere Beschwerde bei Beschlagnahme nach § 111b StPO
Verfahrensgang
- AG Lörrach, 13.08.2018 - 32 Gs 910/18
- LG Freiburg, 10.09.2019 - 3 Qs 78/19
- OLG Karlsruhe, 05.02.2020 - 2 Ws 492/19
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 14.06.2004 - 2 BvR 1136/03
Zur Anordnung des dinglichen Arrests im Strafverfahren
Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.02.2020 - 2 Ws 492/19
Dementsprechend ist auch von einer bewussten Entscheidung gegen die - auch verfassungsrechtlich nicht gebotene (BVerfG WM 2004, 1378) - Eröffnung der Möglichkeit der Einlegung einer weiteren Beschwerde gegen eine Beschlagnahmeentscheidung auszugehen, nachdem sich der Gesetzgeber auf die Anpassung des § 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO an den neuen Regelungsort des Vermögensarrests beschränkt hat (vgl. BT-Drs. 18/9525 Seite 86). - BVerfG, 14.06.1978 - 2 BvL 2/78
Hessisches Pressegesetz
Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.02.2020 - 2 Ws 492/19
Ein Ausnahmefall des § 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO, der eine abschließende Regelung der Fälle enthält, in denen eine weitere Beschwerde statthaft ist (BVerfG, Beschluss vom 14.06.1978 - 2 BvL 2/78 -, juris Rn. 26), ist hier nicht gegeben.
- OLG Brandenburg, 31.01.2023 - 2 Ws 9/23
Zulässigkeit der weiteren Beschwerde des Beschuldigten gegen die Beschlagnahme …
Namentlich eröffnet die Ausnahmeregelung des § 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO die weitere Beschwerde nach der insoweit bewussten Entscheidung des Gesetzgebers (vgl. BT-Drs. 18/9525 Seite 75 und Seite 86) ausschließlich in Bezug auf Entscheidungen, die den Vermögensarrest nach § 111e StPO über einen Betrag von mehr als 20.000 Euro betreffen, nicht hingegen bezüglich - wie hier - Beschlagnahmeentscheidungen nach § 111b StPO (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. Februar 2020 - 2 Ws 492/19, BeckRS 2020, 1722;… KK-StPO/Zabeck, 9. Aufl., § 310 Rn. 14;… BeckOK StPO/Cirener, 45. Ed. 1.10.2022, § 310 Rn. 9).