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   OLG Karlsruhe, 05.09.2013 - 11 Wx 57/13 GRG   

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https://dejure.org/2013,26041
OLG Karlsruhe, 05.09.2013 - 11 Wx 57/13 GRG (https://dejure.org/2013,26041)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.09.2013 - 11 Wx 57/13 GRG (https://dejure.org/2013,26041)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. September 2013 - 11 Wx 57/13 GRG (https://dejure.org/2013,26041)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    GBO §12 Abs. 1; BGB §§2314, 2325 Abs. 1
    Grundbucheinsichtsrecht des Pflichtteilsberechtigten bei Grundstücksveräußerung durch den Erblasser

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Befugnisse des Rechtspflegers im Grundbuchverfahren; Entscheidung über die Erinnerung des Urkundsbeamten über die Grundbucheinsicht; Rechte des Pflichtteilsberechtigten auf Einsicht in das Grundbuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Pflichtteilsberechtigter hat bei möglicher (teil)unentgeltlicher Grundstücksübertragung Anspruch auf Grundbucheinsicht

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Pflichtteilsberechtigter hat Recht auf Grundbucheinsicht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Pflichtteilsberechtigter hat bei möglicher (teil)unentgeltlicher Grundstücksübertragung Anspruch auf Grundbucheinsicht

  • erbrecht-papenmeier.de (Kurzinformation)

    Einsicht des Pflichtteilsberechtigten ins Grundbuch

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Stärkung der Stellung des Pflichtteilsberechtigten gegenüber Erben

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einsichtsrecht des Pflichtteilsberechtigten in das Grundbuch

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Recht des Pflichtteilsberechtigten auf Grundbucheinsicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1318
  • NZG 2014, 1426
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 06.10.2010 - 3 Wx 214/10

    Rechtsmittel gegen Nichtgestattung der Grundbucheinsicht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.09.2013 - 11 Wx 57/13
    Den Rechtspflegern sind aber gemäß § 3 Nr. 1 h) RPflG gerade die nach den gesetzlichen Vorschriften vom Richter wahrzunehmenden Geschäfte des Grundbuchrichters in vollem Umfang übertragen worden (vgl. OLG Schleswig BeckRS 2011, 01850; OLG Düsseldorf BeckRS 2010, 26117 m. w. N., auch zu der Gegenansicht; ebenso Senat, Beschluss vom 29. Mai 2013 - 11 Wx 40/13); sie müssen daher auch befugt sein, über Erinnerungen gegen die zurückweisenden Entscheidungen der Urkundsbeamten über die Grundbucheinsicht zu entscheiden.

    In Zweifelsfällen sind auch die Umstände in die Abwägung einzubeziehen, dass der in seinem informationellen Selbstbestimmungsrecht Betroffene grundsätzlich vor der Gewährung der Einsicht nicht gehört wird und ihm gegen die Gewährung auch kein Beschwerderecht zusteht (OLG Düsseldorf BeckRS 2010, 26117 m. w. N.).

  • KG, 20.01.2004 - 1 W 294/03

    Grundbuchverfahren: Darlegung des berechtigten Interesses an der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.09.2013 - 11 Wx 57/13
    Zur Prüfung der Frage, welchen Wert der Grundbesitz hat und ob der Kaufpreis dahinter zurückgeblieben ist, kommt es auch auf die Kenntnis etwaiger Belastungen des Grundbesitzes an, so dass auch ein die Abteilungen II und III umfassender Auszug verlangt werden kann (vgl. KG NJW-RR 2004, 1316, juris-Rn. 4).
  • OLG München, 07.11.2012 - 34 Wx 360/12

    Grundbuchverfahrensrecht: Grundbucheinsichtsrecht eines pflichtteilsberechtigten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.09.2013 - 11 Wx 57/13
    Nach diesen Grundsätzen steht dem Pflichtteilsberechtigten nach dem Tode des Erblassers grundsätzlich ein Recht auf Grundbucheinsicht zu, das aus seiner Gläubigerstellung gegenüber den Erben folgt (vgl. etwa OLG München FamRZ 2013, 1070, juris-Rn. 8; ähnliche Konstellation bei LG Stuttgart ZEV 2005, 313, juris-Rn. 9; BeckOK/Wilsch, GBO, Edition 18, § 12, Rn. 60 m. w. N.; Demharter, GBO, 28. Auflage, § 12 Rn. 12; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Auflage, Rn. 525 [S. 249]).
  • OLG Schleswig, 12.01.2011 - 2 W 234/10

    Grundbucheinsicht: Oberlandesgericht setzt Neugier Schranken

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.09.2013 - 11 Wx 57/13
    Den Rechtspflegern sind aber gemäß § 3 Nr. 1 h) RPflG gerade die nach den gesetzlichen Vorschriften vom Richter wahrzunehmenden Geschäfte des Grundbuchrichters in vollem Umfang übertragen worden (vgl. OLG Schleswig BeckRS 2011, 01850; OLG Düsseldorf BeckRS 2010, 26117 m. w. N., auch zu der Gegenansicht; ebenso Senat, Beschluss vom 29. Mai 2013 - 11 Wx 40/13); sie müssen daher auch befugt sein, über Erinnerungen gegen die zurückweisenden Entscheidungen der Urkundsbeamten über die Grundbucheinsicht zu entscheiden.
  • LG Stuttgart, 09.02.2005 - 1 T 1/05

    Berechtigtes Interesse an Einsicht in die Grundakten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.09.2013 - 11 Wx 57/13
    Nach diesen Grundsätzen steht dem Pflichtteilsberechtigten nach dem Tode des Erblassers grundsätzlich ein Recht auf Grundbucheinsicht zu, das aus seiner Gläubigerstellung gegenüber den Erben folgt (vgl. etwa OLG München FamRZ 2013, 1070, juris-Rn. 8; ähnliche Konstellation bei LG Stuttgart ZEV 2005, 313, juris-Rn. 9; BeckOK/Wilsch, GBO, Edition 18, § 12, Rn. 60 m. w. N.; Demharter, GBO, 28. Auflage, § 12 Rn. 12; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Auflage, Rn. 525 [S. 249]).
  • OLG Karlsruhe, 29.05.2013 - 11 Wx 40/13

    Grundbucheinsichtsrecht des Nachbarn

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.09.2013 - 11 Wx 57/13
    Den Rechtspflegern sind aber gemäß § 3 Nr. 1 h) RPflG gerade die nach den gesetzlichen Vorschriften vom Richter wahrzunehmenden Geschäfte des Grundbuchrichters in vollem Umfang übertragen worden (vgl. OLG Schleswig BeckRS 2011, 01850; OLG Düsseldorf BeckRS 2010, 26117 m. w. N., auch zu der Gegenansicht; ebenso Senat, Beschluss vom 29. Mai 2013 - 11 Wx 40/13); sie müssen daher auch befugt sein, über Erinnerungen gegen die zurückweisenden Entscheidungen der Urkundsbeamten über die Grundbucheinsicht zu entscheiden.
  • OLG Braunschweig, 12.06.2019 - 1 W 41/19

    Erinnerung gegen die Versagung von Akteneinsicht

    Das Anliegen des Antragstellers ist vergleichbar mit einem Pflichtteilsberechtigten, dem in der Regel ein berechtigtes Interesse im Sinne von § 12 GBO in Verbindung mit § 46 GBV zuerkannt wird, wenn er nach dem Tod des im Grundbuch eingetragenen Erblassers seine erbrechtlichen Ansprüche prüfen will (h. M., vgl. OLG München, Beschluss vom 07. November 2012 - 34 Wx 360/12 -, Rn. 8 juris = FamRZ 2013, 1070-1071; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05. September 2013 - 11 Wx 57/13 -, Rn. 10 juris = ZEV 2013, 621-623; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04. Februar 2014 - I-3 Wx 15/14 -, Rn. 12 juris; Beschluss vom 07. April 2015 - I-3 Wx 61/15 -, Rn. 13, 14 juris; LG Stuttgart, Beschluss vom 09. Februar 2005 - 1 T 1/2005 -, Rn. 9 juris; Demharter, GBO 31 , § 12 Rn. 12 a. E.).

    Dem Pflichtteilsberechtigten wird Grundbucheinsicht auch dann gewährt, wenn inzwischen der Erbe oder ein Dritter als Rechtsnachfolger im Grundbuch eingetragen ist, weil es zur Klärung dient, ob Pflichtteilsergänzungsansprüche entstanden sind (OLG München, Beschluss vom 07. November 2012 - 34 Wx 360/12 -, Rn. 8 juris = FamRZ 2013, 1070-1071; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05. September 2013 - 11 Wx 57/13 - Rn. 10 juris = ZEV 2013, 621-623).

    Der Erwerber muss es hinnehmen, dass erbrechtliche Beteiligte über die Grundbucheinsicht das Bestehen etwaiger Ansprüche im Zusammenhang mit dem Erbfall prüfen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05. September 2013 - 11 Wx 57/13 - Rn. 10 juris = ZEV 2013, 621-623).

    Der Antragsteller muss sich nicht auf seinen Anspruch aus § 2057 BGB gegen seine Schwester B. R. als Miterbin verweisen lassen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 20. Januar 2004 - 1 W 294/03 -, Rn. 4 juris = MDR 2004, 943-944; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05. September 2013 - 11 Wx 57/13 -, Rn. 11 juris).

  • OLG Frankfurt, 21.07.2020 - 20 W 80/20

    Berechtigtes Interesse an der Einsicht in das Grundbuch

    Es muss dem Antragsteller gestattet sein, selbst zu prüfen, ob es unter Berücksichtigung des Zustandekommens des Geschäfts und der vereinbarten Gegenleistung Anhaltspunkte für eine teilunentgeltliche Übertragung gibt (OLG Karlsruhe NZG 2014, 1426, 1427; OLG Braunschweig FGPrax 2019, 153, 154).
  • OLG Zweibrücken, 12.08.2020 - 3 W 121/19

    Grundbucheinsichtsrecht: Berechtigtes Interesse eines Pflichtteilsberechtigten an

    Ein solches Interesse wirtschaftlicher Art ist für den Pflichtteilsberechtigten, der nach Eintritt des Erbfalls erbrechtliche Ansprüche prüfen möchte, im Regelfall anerkannt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. September 2015, Az.: 3 Wx 149/15, zitiert nach Juris, dort Rdnr. 15; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. September 2013, Az.: 11 Wx 57/13, zitiert nach Juris, dort Rdnr. 10 ff.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Februar 2011, Az.: 20 W 72/11, dort Rdnr. 15; OLG München, Beschluss vom 13. Januar 2011, Az.: 34 Wx 132/10, zitiert nach Juris, dort Rdnr. 12; KG Berlin, Beschluss vom 20. Januar 2004, Az.: 1 W 294/03, zitiert nach Juris; Wilsch, in: BeckOK GBO, 39. Ed. 1. Jun.

    § 12 GBO ist eine solche Einschränkung nicht zu entnehmen, zumal der Pflichtteilsberechtigte ein berechtigtes Interesse daran haben kann, die Richtigkeit ihm vorliegender Informationen oder erteilter Auskünfte durch eine eigene Einsichtnahme in das Grundbuch zu verifizieren (vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. September 2013, Az.: 11 Wx 57/13, zitiert nach Juris, dort Rdnr. 11).

  • OLG Bremen, 07.02.2020 - 3 W 1/20

    Beschwerde gegen die Versagung von Akteneinsicht

    Ein berechtigtes Interesse kann daher etwa vom Pflichtteilsberechtigten geltend gemacht werden zur Prüfung seiner erbrechtlichen Ansprüche für die Einsicht in das Grundbuch eines im Eigentum eines Dritten stehenden Grundstücks (OLG Karlsruhe Beschluss vom 05. September 2013, 11 Wx 57/13, Rdnr. 10 - juris) oder aber auch von einem Miterben, für die Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen gegen einen Miterben, für die Einsicht in das Grundbuch eines im Eigentum eines Dritten stehenden Grundstücks, wenn dieses in der Vorzeit dem Erblasser gehörte (OLG Braunschweig a.a.O. Rdnr. 17 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 09.09.2015 - 3 Wx 149/15

    Recht eines ehemaligen Eigentümers eines Grundstücks auf Einsicht in das

    Dieses folgt aus der Gläubigerstellung des Pflichtteilsberechtigten bzw. Pflichtteilsergänzungsberechtigten gegenüber dem Erben (OLG München, FamRZ 2013, 1070; OLG Karlsruhe ZEV 2013, 621; vgl. auch NJW-Spezial 2013, 647 Wilsch in BeckOK-GBO Stand: 01.06.2013 § 12 Rdz. 60 mit Nachweisen).
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