Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 05.09.2017 - 2 Ws 251/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,34263
OLG Karlsruhe, 05.09.2017 - 2 Ws 251/17 (https://dejure.org/2017,34263)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.09.2017 - 2 Ws 251/17 (https://dejure.org/2017,34263)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. September 2017 - 2 Ws 251/17 (https://dejure.org/2017,34263)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,34263) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 63 StGB, § 67d Abs 6 S 2 StGB vom 08.07.2016, § 67e StGB, § 67h Abs 1 StGB, § 126a Abs 1 StPO
    Maßregelvollstreckung: Berechnung der Unterbringungsdauer im psychiatrischen Krankenhaus; Voraussetzungen an die Fortdauer über sechs Jahre hinaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Karlsruhe, 14.07.2017 - 2 Ws 182/17

    Weitere Vollstreckung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus:

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.09.2017 - 2 Ws 251/17
    Immer ist allerdings eine für den Einzelfall hinreichende Gründlichkeit für die Entscheidungsfindung zu gewährleisten (vgl. zu alledem BVerfGE 70, 297 ff.; BVerfG, Beschluss vom 06.08.2014 - 2 BvR 2632/13; Beschluss vom 22.01.2015 - 2 BvR 2049/13, 2 BvR 2445/14 - jeweils zit. nach juris; Senat, Beschluss vom 14.07.2017 - 2 Ws 182/17 - juris).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.09.2017 - 2 Ws 251/17
    Immer ist allerdings eine für den Einzelfall hinreichende Gründlichkeit für die Entscheidungsfindung zu gewährleisten (vgl. zu alledem BVerfGE 70, 297 ff.; BVerfG, Beschluss vom 06.08.2014 - 2 BvR 2632/13; Beschluss vom 22.01.2015 - 2 BvR 2049/13, 2 BvR 2445/14 - jeweils zit. nach juris; Senat, Beschluss vom 14.07.2017 - 2 Ws 182/17 - juris).
  • BGH, 25.05.2011 - 2 ARs 164/11

    Befasstsein der für die Invollzugsetzung der Unterbringung nach § 67h StGB

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.09.2017 - 2 Ws 251/17
    Zu der in der Zeit vom 07.05.2008 (= Rechtskraft des Urteils vom 24.04.2008) bis zum 15.09.2011 (= Entlassung des Untergebrachten auf Bewährung) vollzogenen Unterbringung ist jedoch die seit dem 27.12.2013 vollzogene Unterbringung hinzuzuaddieren, und zwar einschließlich der Zeit der Krisenintervention, bei der es sich um die Vollstreckung der Maßregel im Sinne von § 463 StPO handelt (BGHSt 56, 252 ff.; Fischer, StGB, 64. Aufl. 2017, § 67h Rn. 10).
  • BVerfG, 06.08.2014 - 2 BvR 2632/13

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Freiheitsgrundrecht;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.09.2017 - 2 Ws 251/17
    Immer ist allerdings eine für den Einzelfall hinreichende Gründlichkeit für die Entscheidungsfindung zu gewährleisten (vgl. zu alledem BVerfGE 70, 297 ff.; BVerfG, Beschluss vom 06.08.2014 - 2 BvR 2632/13; Beschluss vom 22.01.2015 - 2 BvR 2049/13, 2 BvR 2445/14 - jeweils zit. nach juris; Senat, Beschluss vom 14.07.2017 - 2 Ws 182/17 - juris).
  • OLG Rostock, 21.09.2016 - 20 Ws 234/16

    Maßregelvollstreckung: Erledigungserklärung der Unterbringung in einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.09.2017 - 2 Ws 251/17
    § 67d Abs. 6 Satz 2 StGB enthält somit eine Regelvermutung für die Unverhältnismäßigkeit der Fortdauer der Unterbringung, die nur widerlegt ist, wenn konkret festgestellt werden kann, dass der Untergebrachte eine ungünstige Prognose hat; die bloße nicht hinreichende Feststellbarkeit einer günstigen Prognose genügt hingegen nicht (OLG Rostock NStZ-RR 2017, 31; BeckOK StGB, aaO, § 67d Rn. 14a).
  • OLG Celle, 26.06.2017 - 2 Ws 133/17

    Berücksichtigung der Zeit einstweiliger Unterbringung bei der Berechnung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.09.2017 - 2 Ws 251/17
    In die Berechnung der Dauer der Unterbringung fließt die Zeit, die der Untergebrachte aufgrund eines Unterbringungsbefehls vorläufig im Maßregelvollzug verbracht hat, nicht ein; vielmehr beginnt die Unterbringung im Sinne von § 67d Abs. 6 Satz 2 StGB - wie bei der Berechnung der Überprüfungsfristen nach § 67e Abs. 2 StGB - erst mit der tatsächlichen Aufnahme des Untergebrachten im Maßregelvollzug (OLG Celle, Beschluss vom 26.06.2017 - 2 Ws 133/17 - juris; vgl. § 67d Abs. 1 Satz 2 StGB für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt).
  • BVerfG, 22.01.2015 - 2 BvR 2049/13

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.09.2017 - 2 Ws 251/17
    Immer ist allerdings eine für den Einzelfall hinreichende Gründlichkeit für die Entscheidungsfindung zu gewährleisten (vgl. zu alledem BVerfGE 70, 297 ff.; BVerfG, Beschluss vom 06.08.2014 - 2 BvR 2632/13; Beschluss vom 22.01.2015 - 2 BvR 2049/13, 2 BvR 2445/14 - jeweils zit. nach juris; Senat, Beschluss vom 14.07.2017 - 2 Ws 182/17 - juris).
  • BVerfG, 16.08.2017 - 2 BvR 1280/15

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.09.2017 - 2 Ws 251/17
    Allein auf der Grundlage der gutachterlichen Stellungnahme des PZX vom 08.05.2017 ist dem Senat die nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung (zuletzt BVerfG, Beschluss vom 16.08.2017 - 2 BvR 1280/15 - juris) zu verlangende Konkretisierung der Art und des Grades der Wahrscheinlichkeit zukünftiger rechtswidriger Taten, die von dem Untergebrachten drohen, nicht möglich.
  • OLG Karlsruhe, 13.11.2017 - 2 Ws 332/17

    Maßregelvollstreckung: Berücksichtigung einer einstweiligen Unterbringung bei

    Die Zeit einer einstweiligen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus findet bei der Fristberechnung nach § 67d Abs. 6 Satz 2 StGB keine Berücksichtigung (Festhaltung OLG Karlsruhe, 5. September 2017, 2 Ws 251/17, RuP 2018, 47).

    An dieser Auffassung zum Beginn der Sechs-Jahres-Frist gemäß § 67d Abs. 6 Satz 2 StGB, die der Senat erst kürzlich in Übereinstimmung mit dem OLG Celle (Beschluss vom 26.06.2017 - 2 Ws 133/17 - juris) mit Beschluss vom 05.09.2017 (2 Ws 251/17 - juris) vertreten hat, hält er trotz der vom Verteidiger erhobenen Einwände fest (ebenso: OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.09.2017 - 3 Ws 542/17 - juris [für die Berechnung der Zehn-Jahres-Frist nach § 67d Abs. 3 Satz 1 StGB]).

    Dazu gehören der Zustand der Untergebrachten und die künftig zu erwartenden Lebensumstände (Senat, Beschluss vom 05.09.2017 - 2 Ws 251/17 - juris mwN).

  • BGH, 21.04.2021 - 1 StR 447/20

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Die Verhältnismäßigkeit wird u.a. dadurch gewahrt, dass bei den nach Maßgabe des § 63e StGB erforderlichen Überprüfungen des Maßregelvollzugs durch die Strafvollstreckungskammern strengere Anforderungen an die Gefährlichkeitsprognose zu stellen sind, je länger der Vollzug dauert (vgl. insbesondere § 67d Abs. 6 Satz 2, 3 StGB; zur Nichteinberechnung von einstweiligen Unterbringungszeiten (§ 126a StPO) in die Dauer des Maßregelvollzugs vgl. OLG Celle, Beschluss vom 26. Juni 2017 - 2 Ws 133/17 Rn. 19; OLG Karlsruhe, Beschlüsse vom 13. November 2017 - 2 Ws 332/17 Rn. 6-9 und vom 5. September 2017 - 2 Ws 251/17 Rn. 24).
  • OLG Karlsruhe, 22.09.2020 - 2 Ws 171/20

    Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach

    Anders als zum Zeitpunkt der Entscheidung der Strafvollstreckungskammer sind inzwischen mehr als zehn Jahre der Unterbringung vollzogen (zur Berechnung vgl. Senat, Beschluss vom 5. September 2017 - 2 Ws 251/17, juris Rn. 24 f.), so dass der Senat, der als Beschwerdegericht gemäß § 309 Abs. 2 StPO eine eigene Sachentscheidung zu treffen hat, als Maßstab für die Erledigung § 67d Abs. 6 S. 3 i.V.m. § 67d Abs. 3 S. 1 StGB heranzuziehen hat.

    bb) Die Negativformulierung "wenn nicht die Gefahr besteht" begründet ein Regel-Ausnahme-Verhältnis dergestalt, dass nicht etwa die Erledigung der Maßregel von einer positiven Prognose, sondern ihre Fortdauer von einer negativen Prognose abhängig ist (allg. Meinung; vgl. etwa Senat, Beschlüsse vom 5. September 2017 - 2 Ws 251/17, juris Rn. 29, und vom 3. April 2018 - 2 Ws 329/17, juris Rn. 32; KG Berlin, Beschluss vom 29. Dezember 2017 - 5 Ws 228/17, juris Rn. 14; OLG Hamm, Beschluss vom 29. Juni 2017 - 4 Ws 408/16, juris Rn. 18; OLG Rostock, Beschluss vom 21. September 2016 - 20 Ws 234/16, juris Rn. 15; siehe auch BT-Drucks. 18/7244, S. 33).

  • OLG Karlsruhe, 03.04.2018 - 2 Ws 329/17

    Maßregelvollstreckungssache: Vollstreckung mehrfacher Anordnungen der

    Danach besteht eine Regelvermutung für die Unverhältnismäßigkeit der Fortdauer der Unterbringung, die nur widerlegt ist, wenn konkret festgestellt werden kann, dass der Untergebrachte eine ungünstige Prognose hat; die bloße nicht hinreichende Feststellbarkeit einer günstigen Prognose genügt hingegen nicht (OLG Karlsruhe - Senat -, Beschluss vom 05.09.2017 - 2 Ws 251/17, juris; OLG Rostock NStZ-RR 2017, 31 - jeweils zu § 67d Abs. 6 Satz 2 StGB).
  • OLG Celle, 09.02.2024 - 2 Ws 20/24

    Vorwegvollzug; Maßregel; Unterbringung; Entziehungsanstalt; Vollziehung;

    Wegen der gebotenen weiteren Sachverhaltsaufklärung sowie der im Falle der erneuten Erledigterklärung erforderlichen Ausgestaltung der Führungsaufsicht war die Sache abweichend vom Grundsatz des § 309 Abs. 2 StPO an die Strafvollstreckungskammer zu neuer Prüfung und Entscheidung zurückzuverweisen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2011, NStZ-RR 2012, 8; OLG Celle, Beschluss vom 5. Dezember 2016, NdsRpfl 2017, 253; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. September 2017, 2 Ws 251/17, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 06.07.2023, Az. 1 Ws 148/23 ), die auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu entscheiden haben wird.
  • OLG Stuttgart, 17.10.2017 - 2 Ws 262/17

    Überprüfung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Einholung

    Da § 463 Abs. 4 StPO keine ununterbrochene, sondern nur eine vollzogene Dauer von fünf Jahren vorschreibt, war es für die Pflicht zur Einholung eines externen Sachverständigengutachtens unerheblich, dass der Vollzug der Unterbringung aufgrund einer zwischenzeitlich gewährten Vollstreckung der Maßregel zur Bewährung unterbrochen war (so auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. September 2017, 2 Ws 251/17 zur Berechnung der Sechs-Jahres-Frist nach § 67d Abs. 6 Satz 2 StGB).
  • OLG Karlsruhe, 26.03.2018 - 2 Ws 79/18

    Zwangsbehandlung bei einstweiliger Unterbringung: Notwendigkeit erneuter

    Das Unterbleiben der deshalb jedenfalls unter Aufklärungsgesichtspunkten gebotenen (erneuten) mündlichen Anhörung des Betroffenen führt in Abweichung von § 309 Abs. 2 StPO - § 68 Abs. 3 FamFG findet wegen der beschränkten Verweisung in § 20 Abs. 5 Satz 4 PsychKHG keine Anwendung - dazu, dass die Sache unter Aufhebung der angefochtenen Entscheidung an die Vorderinstanz zur Nachholung der versäumten Verfahrenshandlung zurückzuverweisen ist (st. Rspr. des Senats, u.a. Beschluss vom 05.09.2017 - 2 Ws 251/17, juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 309 Rn. 8 m.w.N.).
  • OLG Rostock, 23.10.2017 - 20 Ws 256/17

    Maßregelvollstreckung: Anordnung einer Krisenintervention bei lang andauernder

    Art. 13 Satz 1 Halbsatz 2 EGStPO stellt daher klar, dass die materielle Vorschrift des § 67d Abs. 6 StGB gemäß § 2 Abs. 6 StGB seit dem 01.08.2016 anzuwenden ist (OLG Rostock, Beschluss vom 21. September 2016 - 20 Ws 234/16 -, Rn. 13, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05. September 2017 - 2 Ws 251/17 -, Rn. 22, juris).

    Wegen der deshalb erforderlichen weiteren Sachverhaltsaufklärung war die Sache abweichend vom Grundsatz des § 309 Abs. 2 StPO an die Strafvollstreckungskammer zurückzuverweisen (vgl. dazu OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05. September 2017 - 2 Ws 251/17 -, Rn. 34, juris).

  • OLG Hamm, 07.08.2018 - 3 Ws 335/18

    Anrechnung der Dauer der Krisenintervention nach § 67h StGB auf die vollzogene

    Da es sich bei der Krisenintervention somit um die Vollstreckung der Maßregel des § 63 StGB handelt, ist die Zeit der Krisenintervention auf die Dauer der vollzogenen Unterbringung im o.g. Sinne anzurechnen (vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. September 2017 - 2 Ws 251/17 - juris, Rdnr. 25).
  • OLG Celle, 09.07.2021 - 2 Ws 194/21

    Recht auf Vertrauen in übliche Postlaufzeiten; Stempel des Briefzentrums als

    Wegen der damit erforderlichen weiteren Sachverhaltsaufklärung und der anschließend gesetzlich vorgeschriebenen mündlichen Anhörungen (§ 463 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 454 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 3 StPO) war die Sache abweichend vom Grundsatz des § 309 Abs. 2 StPO an die Strafvollstreckungskammer zurückzuverweisen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2011, NStZ-RR 2012, 8; OLG Celle, Beschluss vom 5. Dezember 2016, NdsRpfl 2017, 253; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. September 2017, 2 Ws 251/17, juris), die auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu entscheiden haben wird.
  • OLG Karlsruhe, 03.02.2021 - 2 Ws 264/20

    Anforderungen an kriminalprognostisches Sachverständigengutachten nach langer

  • OLG Brandenburg, 13.05.2019 - 1 Ws 57/19

    Zulässige Dauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • OLG Koblenz, 03.02.2022 - 4 Ws 749/21

    Berechnung der Frist für Einholung eines Sachverständigengutachtens bei

  • OLG Schleswig, 27.11.2017 - 1 Ws 443/17
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht