Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 05.11.2008 - 7 U 2/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Gesamtschuldnerausgleich: Verjährung eines Ausgleichsanspruchs zwischen gleichstufigen Sicherungsgebern
- Justiz Baden-Württemberg
Gesamtschuldnerausgleich: Verjährung eines Ausgleichsanspruchs zwischen gleichstufigen Sicherungsgebern
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zur Frage, wann der Ausgleichsanspruch eines Gesamtschuldners (hier: Sicherungsgeber) verjährt
- Betriebs-Berater
Zur Verjährung des Ausgleichsanspruchs
- Judicialis
BGB § 426
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verjährung des Gesamtschuldner-Ausgleichsanspruchs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verjährung des Ausgleichsanspruchs eines Gesamtschuldners gemäß § 426 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nach dem seit dem 01.01.2001 geltenden neuen Verjährungsrecht; Bestehen einer Ausgleichsverpflichtung zwischen mehreren gleichstufigen Sicherungsgebern entsprechend ...
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Zur Verjährung des Ausgleichsanspruchs unter Gesamtschuldnern
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 04.12.2007 - 6 O 104/06
- OLG Karlsruhe, 05.11.2008 - 7 U 2/08
Papierfundstellen
- WM 2009, 407
- BB 2009, 1154
- BB 2009, 1210
Wird zitiert von ... (3)
- LG Hagen, 13.11.2013 - 10 O 124/12
Schadenersatzbegehren aufgrund nachteiliger gesundheitlicher Folgen einer …
Die Fälligkeit des Ausgleichsanspruchs tritt erst mit der Fälligkeit des Anspruchs des Gläubigers - hier der Verwaltungsberufsgenossenschaft Hamburg - gegen die Gesamtschuldner ein (vgl. BGH, Urteil vom 07.11.1985, Aktenzeichen III ZR 142/84; OLG Karlsruhe, Teilurteil vom 05.11.2008, Aktenzeichen 7 U 2/08). - OLG München, 26.03.2009 - 23 U 4885/08
Verjährung des auf den leistenden Gesamtschuldner übergegangenen …
Ob an der bisherigen Rechtsprechung zum Entstehen des Ausgleichsanspruch, die an die damalige regelmäßige Verjährungsfrist gem. § 195 BGB a.F. von 30 Jahren anknüpft, auch noch nach der Verkürzung des Regelverjährung auf drei Jahre gem. § 195 BGB n.F. angesichts der damit für den den Gläubiger befriedigenden Gesamtschuldner verbundenen Gefahr, keinen Ausgleich erlangen zu können, festzuhalten ist (vgl. hierzu OLG Karlsruhe Urteil vom 05.11.2008, Az. 7 U 2/08; Klutinius/Karwatzki VersR 2008, 617 ff), bedarf im vorliegenden Fall keiner Entscheidung. - LG Arnsberg, 14.01.2010 - 4 O 277/09
Freistellungsanspruch der Treuhänderin einer Fondsgesellschaft von deren …
Dabei sind an die Inanspruchnahme ohnehin keine erheblichen Anforderungen zu stellen (vgl OLG Karlsruhe, 7 U 2/08).