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   OLG Karlsruhe, 05.11.2020 - 3 Rv 32 Ss 485/20   

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https://dejure.org/2020,35875
OLG Karlsruhe, 05.11.2020 - 3 Rv 32 Ss 485/20 (https://dejure.org/2020,35875)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.11.2020 - 3 Rv 32 Ss 485/20 (https://dejure.org/2020,35875)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. November 2020 - 3 Rv 32 Ss 485/20 (https://dejure.org/2020,35875)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Urteilsabsetzungsfrist, Krankheit des Richters, Coronaschutzmaßnahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Folgen der verspäteten Absetzung des Urteils; Corona kein Rechtfertigungsgrund für Überschreitung der Frist des § 275 Abs. 1 StPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Corona hemmt die Urteilsabsetzungsfrist nicht

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Coronaschutzmaßnahmen und die Urteilsabsetzungsfrist - Corona-Virus

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Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamburg, 04.04.2019 - 2 Rev 7/19

    Eröffnung des Hauptverfahrens durch einen Verbindungsbeschluss

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.11.2020 - 3 Rv 32 Ss 485/20
    In diesem Sinne war die Vorsitzende als einzige Berufsrichterin der Strafkammer infolge ihrer Erkrankung zunächst - in der Zeit bis zum 20.3.2020 - an der Urteilsabsetzung gehindert (vgl. OLG Stuttgart, a.a.O., KG Berlin, a.a.O.), ohne dass damit eine Hemmung des Fristablaufs verbunden gewesen wäre (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2008, 117 ; OLG Hamburg, B. v. 4.4.2019 - 2 Rev 7/19 - 1 Ss 18/19 -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 17.10.2007 - 5 Ss 160/07

    Urteilsabsetzungsfrist

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.11.2020 - 3 Rv 32 Ss 485/20
    In diesem Sinne war die Vorsitzende als einzige Berufsrichterin der Strafkammer infolge ihrer Erkrankung zunächst - in der Zeit bis zum 20.3.2020 - an der Urteilsabsetzung gehindert (vgl. OLG Stuttgart, a.a.O., KG Berlin, a.a.O.), ohne dass damit eine Hemmung des Fristablaufs verbunden gewesen wäre (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2008, 117 ; OLG Hamburg, B. v. 4.4.2019 - 2 Rev 7/19 - 1 Ss 18/19 -, juris).
  • OLG Stuttgart, 31.08.2017 - 1 Rv 24 Ss 652/17

    Strafverfahren: Fristgerechte Urteilsabsetzung nach Wegfall eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.11.2020 - 3 Rv 32 Ss 485/20
    Die gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO in zulässiger Weise angebrachte Verfahrensbeschwerde (vgl. OLG Stuttgart, Justiz 2017, 394 ; KG Berlin, StraFo 2016, 386 ) ist begründet, denn die Überschreitung der Frist zur Absetzung des schriftlichen Urteils war hier nicht nach § 275 Abs. 1 Satz 4 StPO gerechtfertigt.
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