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   OLG Karlsruhe, 05.12.2006 - 17 U 364/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3468
OLG Karlsruhe, 05.12.2006 - 17 U 364/05 (https://dejure.org/2006,3468)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.12.2006 - 17 U 364/05 (https://dejure.org/2006,3468)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. Dezember 2006 - 17 U 364/05 (https://dejure.org/2006,3468)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Vergleichsweise Fortführung eines Darlehen zum finanzierten Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds: Voraussetzungen einer Rückabwicklung des Darlehensvertrages; Schadenersatzanspruch gegen die Bank aus culpa in contrahendo; Folgen eines Einwendungsverzichts; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Rückabwicklung eines zur Finanzierung einer Fondsbeteiligung geschlossenen Darlehensvertrags; Fehlen der für eine arglistige Täuschung erforderlichen Kausalität bei vorherigem Herantreten des Getäuschten an den Täuschenden mit einem Vergleichsangebot; Bestehen ...

  • Judicialis

    BGB § 123; ; BGB § 779

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 123 § 779
    Kausalität einer arglistigen Täuschung bei einem Vergleichsangebot - Auslegung einer Verzichtserklärung eines Darlehensvergleichs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verzicht auf sämtliche Einwendungen im Rahmen eines Vertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 123, 779
    Ausschluss der Geltendmachung von Ansprüchen gegen Fondsverantwortliche gegenüber dem Kreditinstitut bei vergleichsweisem Verzicht auf "alle Einwendungen aus diesem Kreditverhältnis"

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erstreckt sich ein Einwendungsverzicht aus Kreditvertrag auf das finanzierte Geschäft? (IMR 2007, 1038)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 765
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.12.1992 - I ZR 186/90

    Fortsetzungszusammenhang - Vertragsstrafevereinbarung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.12.2006 - 17 U 364/05
    Zwar hat die Auslegung vom Wortlaut der Erklärung auszugehen (BGHZ 121, 13, 16).
  • BGH, 19.01.2000 - VIII ZR 275/98

    Auslegung einer Rechtswahlvereinbarung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.12.2006 - 17 U 364/05
    Vielmehr sind die außerhalb des Erklärungsakts liegenden Begleitumstände in die Auslegung mit einzubeziehen, soweit sie einen Schluss auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen (BGH, NJW-RR 2000, 1002, 1003), bei empfangsbedürftigen Erklärungen freilich nur die Umstände, die auch dem Erklärungsempfänger bekannt oder erkennbar waren.
  • BGH, 06.12.2005 - XI ZR 139/05

    Anforderungen an die Form einer Kreditvereinbarung; Heilung von Formmängeln durch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.12.2006 - 17 U 364/05
    Im Falle eines der Darlehensauszahlung nachfolgenden Vergleichsabschlusses liegt die Inanspruchnahme in der Fortsetzung der Darlehensnutzung durch die Anleger; die Heilung des Formmangels fällt insofern mit dem Vergleichsabschluss zusammen (vgl. BGH, Urt. v. 6.12.2005 - XI ZR 139/05, WM 2006, 700, 701, Rn. 14 ff. m.w.N.).
  • BGH, 19.12.2001 - XII ZR 281/99

    Ergänzende Vertragsauslegung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.12.2006 - 17 U 364/05
    Dabei darf - wie schon § 133 BGB zeigt - aber bei der Interpretation der Buchstaben nicht stehen geblieben werden (BGH, NJW 2002, 1260).
  • BGH, 22.02.2005 - X ZR 123/03

    Arglistige Täuschung über die Entgeltlichkeit eines Vertrages über die Aufnahme

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.12.2006 - 17 U 364/05
    Zwar kann danach eine Partei, die auch nur fahrlässig einen zum Vertragsschluss führenden Irrtum der anderen Partei verursacht hat, verpflichtet sein, diese im Wege des Schadensersatzes (Ersatz des negativen Interesses) so zu stellen, als habe sie den Vertrag nicht geschlossen, also diese aus dem vertraglichen Obligo zu entlassen (BGH, Urt. vom 25.02.2005 - X ZR 123/03, WM 2005, 1287 m.w.N.).
  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 106/05

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.12.2006 - 17 U 364/05
    Nur Letzteres zieht gemäß § 6 Abs. 1 VerbrKrG die Nichtigkeitsfolge nach sich (BGH, Urt. v. 25.4.2006 - XI ZR 106/05, WM 2006, 1066 Rn. 14 ff.).
  • OLG Stuttgart, 30.12.2005 - 6 U 107/05

    Finanzierter Fondsbeitritt: Unwirksamkeit eines Darlehensvertrages wegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.12.2006 - 17 U 364/05
    Nichts anderes gilt für das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 30.12.2005 - 6 U 107/05.
  • BGH, 23.06.1994 - VII ZR 163/93

    Anforderungen an die Unverzüglichkeit einer Anzeige

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.12.2006 - 17 U 364/05
    Entgegen der Ansicht der Beklagten ist insoweit von einer inhaltlich eindeutigen Erklärung auszugehen, handelte es sich doch bei dem Schreiben der Juristen der Beklagten - wie dessen Adressierung, Inhalt, Diktion sowie die zahlreichen Fundstellen mit Nachdruck belegen - um ein Schreiben, das sich (jedenfalls auch) an die rechtsanwaltlichen Vertreter der Anleger richtete, sodass aus dem maßgeblichen Empfängerhorizont nach §§ 133, 157 BGB auch mit der "Ausfertigung" - mangels abweichender Anhaltspunkte - eine solche im rechtstechnischen Sinne gemäß § 47 BeurkG gemeint war (vgl. BGH, NJW-RR 1994, 1108).
  • BGH, 06.12.1994 - XI ZR 99/94

    Anforderungen an die Form der Abänderung von Altverträgen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.12.2006 - 17 U 364/05
    Durch den Vergleichsabschluss wurden - neben der erheblichen Verminderung der Darlehensschuld um 1/4 - lediglich die Zinskonditionen bis zum Ablauf des Kreditvertrags, also für die verbliebene Restlaufzeit geändert und festgeschrieben (OLG Hamburg WM 1994, 943; bestätigt durch BGH WM 1995, 103), die sonstigen Konditionen des ursprünglichen Darlehensvertrags sollten dagegen ausdrücklich unverändert bleiben.
  • BGH, 15.10.1987 - III ZR 235/86

    Vorlage der Vollmachtsurkunde in Urschrift; Rechtsscheinhaftung bei unwirksamer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.12.2006 - 17 U 364/05
    Die Vorlage einer Ausfertigung war auch schon nach damaliger höchstrichterlicher Rechtsprechung für die Frage einer wirksamen Vollmacht gemäß §§ 171 ff. BGB von Bedeutung (vgl. BGH, Urt. v. 15.10.1987 - III ZR 235/86, BGHZ 102, 60 = NJW 1988, 697).
  • BGH, 03.12.1980 - VIII ZR 300/79

    Auslegung einer Wettbewerbsklausel - Rückzahlung eines Wettbewerbs-Abstandgeldes

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