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   OLG Karlsruhe, 06.04.2010 - 4 U 129/08   

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https://dejure.org/2010,3898
OLG Karlsruhe, 06.04.2010 - 4 U 129/08 (https://dejure.org/2010,3898)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.04.2010 - 4 U 129/08 (https://dejure.org/2010,3898)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. April 2010 - 4 U 129/08 (https://dejure.org/2010,3898)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Haftung des Bauunternehmers bei Eindringen von Wasser in dem von ihm erstellten Fertigkeller

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kellerbau: Unternehmer kann für Prüfung der örtlichen Bodenverhältnisse verantwortlich sein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133; BGB § 157; BGB § 641; BGB § 645 Abs. 1
    Haftung des Bauunternehmers bei Eindringen von Wasser in dem von ihm erstellten Fertigkeller

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bau eines Fertigkellers: Wer trägt "Baugrundrisiko"?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Umfang der Pflichten beim Kellerbauvertrag bei wenig durchlässigen Böden

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vertrag über Bau eines "Fertigkellers" beinhaltet auch Planung! (IBR 2011, 74)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bauleiter: Keine Vollmacht für Zusatzaufträge! (IBR 2011, 1080)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1609
  • NZBau 2011, 31
  • BauR 2011, 305
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.02.2001 - VII ZR 176/99

    Verpflichtung des Architekten zum Schutz gegen drückendes Wasser

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.04.2010 - 4 U 129/08
    Der Planer hat zu diesem Zweck die konkreten Bodenverhältnisse vor Ort festzustellen, um danach die Anforderungen an das Bauwerk auszurichten (vgl. hierzu eingehend Vetter, NZBau 2006, 682 ff.; BGH, NZBau 2001, 270 ).

    Sind besondere Fachkenntnisse zur Klärung der Boden- und Grundwasserverhältnisse erforderlich, ist es Aufgabe des Architekten bzw. Planers, darauf hinzuwirken, dass der Bauherr gegebenenfalls ein entsprechendes Gutachten bei einem Sonderfachmann in Auftrag gibt (vergleiche BGH, BauR 1997, 488 ; BGH, NZBau 2001, 270, 271).

  • BGH, 11.10.1990 - VII ZR 228/89

    Verschulden bei Mängeln der Ausschreibung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.04.2010 - 4 U 129/08
    Erhält der Unternehmer hierzu keine eindeutigen Vorgaben vom Bauherrn, bzw. von einem Planer, dürfte eine entsprechende Hinweispflicht gegenüber dem Bauherrn naheliegen (vgl. hierzu BGH, NJW-RR 1991, 276 ; Werner/Pastor, aaO., Rdnr. 1519, 1520).
  • BGH, 19.12.1996 - VII ZR 233/95

    Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch die Mitglieder einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.04.2010 - 4 U 129/08
    Sind besondere Fachkenntnisse zur Klärung der Boden- und Grundwasserverhältnisse erforderlich, ist es Aufgabe des Architekten bzw. Planers, darauf hinzuwirken, dass der Bauherr gegebenenfalls ein entsprechendes Gutachten bei einem Sonderfachmann in Auftrag gibt (vergleiche BGH, BauR 1997, 488 ; BGH, NZBau 2001, 270, 271).
  • BGH, 13.12.2001 - VII ZR 28/00

    Abgrenzung von Zusatzleistungen und selbständigem Auftrag

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.04.2010 - 4 U 129/08
    Die nachträglich vereinbarten Erweiterungen dienten sämtlich dem gleichen Leistungsziel, nämlich der Erstellung eines funktionstauglichen Fertigkellers (vgl. zur Abgrenzung eines einheitlichen Vertrages von mehreren unterschiedlichen Verträgen BGH, NJW 2002, 1492 ; OLG Hamm, NJW-RR 1987, 599, 600; OLG Schleswig, Urteil vom 11.11.1999 - 2 U 8/99 - zitiert nach Juris).
  • BGH, 08.11.2007 - VII ZR 183/05

    Begriff des Werkmangels; Haftung des Unternehmers bei unzureichender

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.04.2010 - 4 U 129/08
    Vielmehr ist im Regelfall davon auszugehen, dass das vom Unternehmer erstellte Werk funktionstauglich sein muss, und dass daher nur ein funktionstauglicher Bau den vertraglichen Vereinbarungen entspricht (vgl. BGH, NJW 2008, 511, 512).
  • BGH, 22.09.2005 - VII ZR 117/03

    Zulässigkeit der Aufrechung mit Mängelbeseitigungsaufwendungen in der Insolvenz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.04.2010 - 4 U 129/08
    Denn in einem derartigen Fall entsteht - auch ohne Abnahme - ein Abrechnungsverhältnis - bei welchem die wechselseitigen Ansprüche (Werklohn einerseits und Gewährleistungsansprüche andererseits) zu verrechnen sind (vgl. BGH, NJW 2005, 3574, 3575).
  • OLG Brandenburg, 13.09.2007 - 12 U 214/06

    VOB-Vertrag: Mehrvergütungsansprüche des Unternehmers wegen unvorhergesehener

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.04.2010 - 4 U 129/08
    cc) Bei den Bodenverhältnissen handelt es sich allerdings um einen Umstand, der als "von dem Besteller gelieferter Stoff" im Sinne von § 645 Abs. 1 S. 1 BGB anzusehen ist (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 13.09.2007 - 12 U 214/06 -, zitiert nach Juris; Palandt/Sprau, aaO., § 645 BGB Rdnr. 7).
  • OLG Hamm, 10.11.1986 - 6 U 74/85

    Vereinbarung der Geltung der VOB bei einem Bauvorhaben; Geltung bei Ergänzungs-

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.04.2010 - 4 U 129/08
    Die nachträglich vereinbarten Erweiterungen dienten sämtlich dem gleichen Leistungsziel, nämlich der Erstellung eines funktionstauglichen Fertigkellers (vgl. zur Abgrenzung eines einheitlichen Vertrages von mehreren unterschiedlichen Verträgen BGH, NJW 2002, 1492 ; OLG Hamm, NJW-RR 1987, 599, 600; OLG Schleswig, Urteil vom 11.11.1999 - 2 U 8/99 - zitiert nach Juris).
  • OLG Schleswig, 11.11.1999 - 2 U 8/99

    Gesamtschuldnerausgleich: Quotenregelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen?

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.04.2010 - 4 U 129/08
    Die nachträglich vereinbarten Erweiterungen dienten sämtlich dem gleichen Leistungsziel, nämlich der Erstellung eines funktionstauglichen Fertigkellers (vgl. zur Abgrenzung eines einheitlichen Vertrages von mehreren unterschiedlichen Verträgen BGH, NJW 2002, 1492 ; OLG Hamm, NJW-RR 1987, 599, 600; OLG Schleswig, Urteil vom 11.11.1999 - 2 U 8/99 - zitiert nach Juris).
  • OLG Brandenburg, 07.06.2012 - 12 U 234/11

    Werklohnanspruch: Entbehrlichkeit der Abnahme

    Gleiches gilt, wenn Mängel, die zur Begründung einer Abnahmeverweigerung herangezogen worden sind, zwischenzeitlich anderweitig behoben worden sind (OLG Karlsruhe NJW-RR 2010, S. 1609, Rn. 70).
  • OLG Schleswig, 30.08.2013 - 1 U 11/13

    Urkundenprozess: Statthaftigkeit bei Geltendmachung von Werklohnforderungen vor

    Nimmt man dagegen an, dass bei einer unberechtigten Abnahmeverweigerung der Werklohn sofort fällig wird (so OLG Karlsruhe NJW-RR 2010, 1609, 1610; zum alten Schuldrecht BGH NJW 1996, 1280, 1281).
  • OLG Bamberg, 03.03.2015 - 8 U 31/14

    Bestreiten einer anderweitigen Mängelbeseitigung mit Nichtwissen

    In einem derartigen Fall entsteht - auch ohne Abnahme - ein Abrechnungsverhältnis, bei welchem die wechselseitigen Ansprüche (Werklohn einerseits und Gewährleistungsansprüche andererseits) zu verrechnen sind (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2010, 1609 ff. Rn. 70; OLG München, BauR 2009, 1923 ff. Rn. 14).
  • OLG Koblenz, 08.06.2012 - 8 U 1183/10

    Höhe des Schadensersatzes hinsichtlich der Beseitigung eines fehlerhaft

    Bei den Bodenverhältnissen handelt es sich um einen Umstand, der als "von dem Besteller gelieferter Stoff"ÂÂ i. S. von § 645 BGB anzusehen ist (OLG Karlsruhe NZBau 2011, 31, 32; OLG Brandenburg NZBau 2009, 181).
  • LG Kassel, 29.09.2014 - 11 O 4236/13

    Wasserverhältnisse sind ein "von dem Besteller gelieferter Stoff"!

    Dazu gehört auch die stoffliche Umgebung, in oder auf der ein Werk errichtet werden soll (OLG Koblenz, Urt. v. 08.06.2012, - 8 U 1183/10, ibr-online-Tz. 68; OLG Karlsruhe, NZBau 2011, 31, 32; OLG Brandenburg, NZBau 2009, 181).
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