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OLG Karlsruhe, 06.06.1962 - 1 U 265/61 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1585c
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unterhaltsrente; Scheidungsverfahren; Leibrentenvertrag; Tod; Erlöschen
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 17.10.1961 - 2 O 122/61
- OLG Karlsruhe, 06.06.1962 - 1 U 265/61
Papierfundstellen
- NJW 1962, 1774
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 08.10.1948 - I ZS 51/48
Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.06.1962 - 1 U 265/61
Abweichend von der in dem Urteil des BGH vom 8. Oktober 1948 (NJW 1949, 144 f.) vertretenen Rechtsmeinung hält deshalb der erkennende Senat im Anschluss an v. Godin, Ehegesetz, 2. Aufl., Anm. 1 zu § 72 EheG - S.325 - daran fest, dass zwischen einer näheren Ausgestaltung gesetzlicher Unterhaltsansprüche durch Vertrag und Unterhaltsansprüchen, die ihrem Bestande nach erst durch Vertrag begründet werden, deutlich unterschieden werden muss.Im übrigen ist der Senat entgegen der in dem Urteil vom 8. Oktober 1948 (NJW 1949, 144 f.) zum Ausdruck gebrachten Auffassung des BGH der Überzeugung, dass hier gemachte Unterscheidung von den jeweils Beteiligten auch durchaus richtig verstanden wird, zumal sie zu augenfällig ist, als dass sie bei der vergleichsweisen Gestaltung von Unterhaltsregelungen und ihrer späteren rechtlichen Würdigung völlig außer Betracht bleiben könnte.
- BGH, 20.12.1961 - IV ZR 119/61
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.06.1962 - 1 U 265/61
Schließlich vermag das Vorbringen der Kläger auch dann nicht durchzudringen, wenn in ihm der auf § 242 BGB gestützte Einwand eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage zu erblicken wäre, wie ihn der BGH in seinem Urteil vom 20. Dezember 1961 (NJW 1962, 732 f.) im Auge hat.
- BSG, 14.10.1992 - 5 RJ 48/91
Anspruch auf Hinterbliebenenrente - Pflicht des Versicherten zur Leistung von …
Unvereinbar mit dem Leibrentencharakter ist danach vor allem die ausdrückliche oder stillschweigende Vereinbarung, daß die einzelnen Leistungen sich nach den Bedürfnissen des Berechtigten oder nach der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten richten oder daß sie unter dem Vorbehalt gleichbleibender Verhältnisse stehen bzw einer Anpassung gem § 323 ZPO unterliegen (…vgl Staudinger/Aman, aaO Anm 9; OLG Karlsruhe NJW 1962 S 1774 und OLG Schleswig, FamRZ 1991, S 1203 ff [OLG Schleswig 04.03.1991 - 15 UF 114/90]). - OLG Frankfurt, 30.11.1989 - 1 UF 31/89
Anwendung von §§ 70 , 72 EheG bei Konventionalscheidung
Bei bestimmten Fallkonstellationen mag die gleichwohl vereinbarte Unterhaltsverpflichtung eine Erstbegründung desselben darstellen (so der Fall des OLG Karlsruhe, NJW 1962, 1774 ; vgl. ferner BGH, LM Nr. 2 zu § 72 Ehegesetz).