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   OLG Karlsruhe, 06.08.2012 - 18 WF 145/12   

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https://dejure.org/2012,25241
OLG Karlsruhe, 06.08.2012 - 18 WF 145/12 (https://dejure.org/2012,25241)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.08.2012 - 18 WF 145/12 (https://dejure.org/2012,25241)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. August 2012 - 18 WF 145/12 (https://dejure.org/2012,25241)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anforderung eines Auslagenvorschusses für die Beweisaufnahme, wenn einem Beteiligten ratenfreie Verfahrenskostenhilfe bewilligt wurde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Befreiung des Gegners von der Aufbringung der Gerichtskosten nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Scheidungsverbund

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 122 Abs. 2
    Umfang der Befreiung des Gegners von der Aufbringung der Gerichtskosten nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Scheidungsverbund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auslagenvorschusses für die Beweisaufnahme und die ratenfreien Verfahrenskostenhilfe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1478
  • FamRZ 2013, 392
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 04.08.1998 - 3 UF 520/97

    Abhängigkeit der Ladung von Zeugen vor einem Gericht von der Einzahlung von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.08.2012 - 18 WF 145/12
    Zu den davon erfaßten Gerichtskosten gehören gerichtliche Gebühren und Auslagen (vgl. § 1 FamGKG), wozu im Falle der Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens auch die Sachverständigenkosten gehören, einschließlich dafür zu erbringender Auslagenvorschüsse nach §§ 402, 379 ZPO (vgl. OLG Hamm FamRZ 1999, 453; OLG Stuttgart MDR 1984, 151; Münchener Kommentar/Motzer , 3. Auflage 2008, § 122 Rn. 19).
  • OLG Frankfurt, 24.06.2004 - 4 W 34/04

    Selbständiges Beweisverfahren: Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.08.2012 - 18 WF 145/12
    Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn ein Gericht die Einholung eines Sachverständigengutachtens von der vorherigen Zahlung eines hinreichenden Auslagenvorschusses abhängig macht (vgl. Schneider/Wolf/Volpert , FamGKG, 1. Auflage 2009, § 16 Rn. 29 und § 58 Rn. 4; OLG Frankfurt MDR 2004, 1255 - zitiert nach juris, Tz. 6 -).
  • BGH, 18.12.2008 - I ZB 118/07

    Hohlfasermembranspinnanlage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.08.2012 - 18 WF 145/12
    Zwar ist ein Beweisbeschluss als verfahrensleitende Anordnung grundsätzlich nicht isoliert anfechtbar, sondern findet eine Überprüfung erst im Rahmen eines Rechtsmittels gegen die Endentscheidung statt (vgl. BGH NJW-RR 2009, 995, 996; Münchener Kommentar/Heinrich , ZPO, 3. Auflage 2008, § 359 Rn. 9; Zöller/Greger , ZPO, 29. Auflage 2012, § 358a Rn. 4).
  • OLG Stuttgart, 17.10.1983 - 8 W 393/83
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.08.2012 - 18 WF 145/12
    Zu den davon erfaßten Gerichtskosten gehören gerichtliche Gebühren und Auslagen (vgl. § 1 FamGKG), wozu im Falle der Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens auch die Sachverständigenkosten gehören, einschließlich dafür zu erbringender Auslagenvorschüsse nach §§ 402, 379 ZPO (vgl. OLG Hamm FamRZ 1999, 453; OLG Stuttgart MDR 1984, 151; Münchener Kommentar/Motzer , 3. Auflage 2008, § 122 Rn. 19).
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