Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 06.09.1993 - 16 WF 123/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5505
OLG Karlsruhe, 06.09.1993 - 16 WF 123/93 (https://dejure.org/1993,5505)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.09.1993 - 16 WF 123/93 (https://dejure.org/1993,5505)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. September 1993 - 16 WF 123/93 (https://dejure.org/1993,5505)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,5505) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Benutzung; Wohnung; Ehegatten; Scheidung; Vollstreckung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 620 S. 1 Nr. 7, § 885, § 888 Abs.

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 1185
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 12.09.2003 - 14 UF 171/02

    Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz

    Dazu kann auch das Verbot an einen Ehegatten gehören, die Wohnung wieder zu betreten (Schwab, Zivilrechtliche Schutzmöglichkeiten bei häuslicher Gewalt, FamRZ 1999, 1317ff [1322]; OLG Karlsruhe, FamRZ 1994, 1185).
  • OLG Saarbrücken, 22.08.2005 - 9 WF 65/05

    Zwangsvollstreckung: Vollstreckung einer Räumungsverpflichtung bei Zuweisung der

    Vielmehr hat nach Auffassung des Senats die Vollstreckung dieser Verpflichtung der Schuldnerin, die das Familiengericht selbst ausweislich seiner Ausführungen im angefochtenen Beschluss als Räumungsverpflichtung versteht, nach § 885 Abs. 1 ZPO zu erfolgen, allerdings mit der Maßgabe, dass eine eventuelle Räumungsvollstreckung abweichend von § 885 Abs. 2 bis 4 ZPO nicht die in der Wohnung befindlichen Sachen betrifft (vgl. so auch ganz h.M.: Johannsen/Henrich-Brudermüller, Eherecht, 4. Auflage, § 16 HausratsVO, Rz. 4; Baumbach/Lauterbach, ZPO, 63. Auflage, § 620, Rz. 23; Zöller-Philippi, ZPO, 25. Auflage, § 620, Rz. 72; MünchKomm-Müller-Gindullis, BGB, 4. Auflage, § 16 HausratsVO, Rz. 4; OLG Stuttgart, FamRZ 2002, 559; OLG Karlsruhe, FamRZ 1994, 1185; OLG Hamburg, FamRZ 1983, 1151; OLG Hamm, Beschluss vom 28. November 1978 - 2 WF 627/78).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht