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   OLG Karlsruhe, 06.09.2017 - 2 Ws 241/17   

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https://dejure.org/2017,34261
OLG Karlsruhe, 06.09.2017 - 2 Ws 241/17 (https://dejure.org/2017,34261)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.09.2017 - 2 Ws 241/17 (https://dejure.org/2017,34261)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. September 2017 - 2 Ws 241/17 (https://dejure.org/2017,34261)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 5 Abs 1 Nr 6 BtMG, § 116 Abs 1 StVollzG, § 130 StVollzG
    Maßregelvollzug in Baden-Württemberg: Sterbehilfe für einen Sicherungsverwahrten bei Freitodabsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.02.2001 - 5 StR 474/00

    "Freitodbegleiter" wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln verwarnt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.09.2017 - 2 Ws 241/17
    Die Rechtsordnung wertet eine Selbsttötung deshalb - von äußersten Ausnahmefällen abgesehen - als sittlich zu missbilligen bzw. rechtswidrig, stellt die Selbsttötung und die Teilnahme hieran lediglich straflos (BGHSt 6, 147; 46, 279; Fischer, StGB, 64. Aufl. 2017, Vor §§ 211 ff. Rn. 18, 19 f.).

    Auch die Vorschrift des § 216 StGB, wonach die Tötung auf Verlangen des Getöteten lediglich eine Strafmilderung gegenüber dem Totschlag auslöst, zeigt an, dass die Rechtsordnung die Mitwirkung eines anderen am Freitod eines Menschen grundsätzlich missbilligt (BGHSt 46, 279).

    Von der Straflosigkeit der Teilnahme an der Selbsttötung unberührt bleibt im Übrigen - in Fällen, in denen Betäubungsmittel, ohne dass eine Fall der ärztlichen Verabreichung oder Überlassung vorliegt, zum freien Suizid verabreicht oder zum unmittelbaren Verbrauch überlassen werden - die Strafbarkeit des "Beschaffers" nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 lit. b BtMG und ggf. - je nach Beschaffungsort - wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG; in diesen Fällen kommt eine Einschränkung des Anwendungsbereichs des Betäubungsmittelgesetzes bzw. eine Rechtfertigung oder Entschuldigung allgemeiner Art selbst dann nicht in Betracht, wenn der Täter - was hier ohnehin nicht im Raum steht - einem unheilbar schwerstkranken Betäubungsmittelempfänger zu einem freien Suizid verhelfen will (BGHSt 46, 279).

  • BVerwG, 02.03.2017 - 3 C 19.15

    Zugang zu einem Betäubungsmittel, das eine schmerzlose Selbsttötung ermöglicht,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.09.2017 - 2 Ws 241/17
    Die Erteilung einer Erwerbserlaubnis für Betäubungsmittel zum Zwecke der Selbsttötung schließt § 5 Abs. 1 Nr. 6 BtMG grundsätzlich aus; sie ist mit dem Ziel des Betäubungsmittelgesetzes, die menschliche Gesundheit und das Leben zu schützen, nicht vereinbar (BVerwG, Urteil vom 02.03.2017 - 3 C 19/15 - juris).

    Wenn nicht ein Ausnahmefall der vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 02.03.2017 - 3 C 19/15 - beschriebenen Art vorliegt, ist der Staat nicht verpflichtet, einen Zugang zu Betäubungsmitteln in tödlicher Dosis zum Zwecke der Selbsttötung zu gewähren.

  • BGH, 10.03.1954 - GSSt 4/53

    Selbsttötung - § 323c StGB, Begriff des "Unglücksfalls"

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.09.2017 - 2 Ws 241/17
    Die Rechtsordnung wertet eine Selbsttötung deshalb - von äußersten Ausnahmefällen abgesehen - als sittlich zu missbilligen bzw. rechtswidrig, stellt die Selbsttötung und die Teilnahme hieran lediglich straflos (BGHSt 6, 147; 46, 279; Fischer, StGB, 64. Aufl. 2017, Vor §§ 211 ff. Rn. 18, 19 f.).
  • KG, 29.09.2016 - 5 Ws 101/16

    Strafvollzug: Prüfung der Verfahrensvoraussetzungen für einen Antrag auf

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.09.2017 - 2 Ws 241/17
    Eine Vorabentscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag war nicht angezeigt, da der Antragsteller die gerichtliche Entscheidung nicht von der Bewilligung von Prozesskostenhilfe abhängig gemacht, sondern die Rechtsbeschwerde bereits eingelegt und auch begründet hat (KG Berlin, Beschluss vom 29.09.2016 - 5 Ws 101/16 Vollz -, juris).
  • OLG Karlsruhe, 04.03.2016 - 2 Ws 570/15

    Einwendungen eines Strafgefangenen in Baden-Württemberg gegen Lohnabrechnung:

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.09.2017 - 2 Ws 241/17
    Ausweislich des Inhalts der Rechtsmittelbegründung sowie der ausdrücklichen Bezeichnung des Rechtsmittels als Rechtsbeschwerde wendet sich der Antragsteller ausschließlich gegen den Ausspruch in der Hauptsache und nicht auch gegen die Versagung der Prozesskostenhilfe, gegen die ein Rechtsmittel ohnehin nicht statthaft wäre (Senat, Beschluss vom 04.03.2016 - 2 Ws 570/15, 2 Ws 61/16 - juris; Arloth/Krä, StVollzG, 4. Aufl. 2017, § 120 Rn. 7 mwN).
  • EGMR, 20.01.2011 - 31322/07

    HAAS c. SUISSE

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.09.2017 - 2 Ws 241/17
    Zwar umfasst das Recht auf Achtung des Privatlebens im Sinne von Art. 8 EMRK auch das Recht einer Person - vorausgesetzt, sie kann ihren Willen frei bilden und entsprechend handeln - zu entscheiden, wie und zu welchem Zeitpunkt ihr Leben beendet sein soll (EGMR, Haas/Schweiz, NJW 2011, 3773).
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