Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 06.09.2022 - 14 W 61/22 (Wx)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,23897
OLG Karlsruhe, 06.09.2022 - 14 W 61/22 (Wx) (https://dejure.org/2022,23897)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.09.2022 - 14 W 61/22 (Wx) (https://dejure.org/2022,23897)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. September 2022 - 14 W 61/22 (Wx) (https://dejure.org/2022,23897)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,23897) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • internetrechtsiegen.de

    Auskunftserteilung Social-Media-Plattform nach § 21 TTDSG

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1 Abs 3 NetzDG, § 21 Abs 2 TTDSG, § 21 Abs 3 S 6 TTDSG, § 21 Abs 3 S 8 TTDSG, § 185 StGB
    Verpflichtung des Betreibers einer Social-Media-Plattform zur Auskunftserteilung nach dem TTDSG

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Beleidigung über Social-Media-Plattform durch anonymen Nutzer begründet Auskunftspflicht des Plattformbetreibers - Bezeichnung als "dunkler Parasit" stellt Beleidigung dar

Verfahrensgang

  • LG Freiburg - 1 O 68/22
  • OLG Karlsruhe, 06.09.2022 - 14 W 61/22 (Wx)

Papierfundstellen

  • MDR 2022, 1410
  • MMR 2022, 1074
  • K&R 2022, 706
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Schleswig, 23.02.2022 - 9 Wx 23/21

    Fake-Account - Voraussetzungen und Umfang des Auskunftsanspruchs nach dem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.09.2022 - 14 W 61/22
    a) Dies erfordert die Erfüllung eines strafgesetzlichen Tatbestands, denn der in § 21 Abs. 2 TTDSG genannte § 1 Abs. 3 NetzDG führt als rechtswidrige Inhalte ausdrücklich solche auf, die den Tatbestand der dort genannten Vorschriften des StGB, darunter §§ 185 - 187 StGB, erfüllen (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 23.03.2022 - 9 Wx 23/21 Tz. 35, beck- online m.w.N.).
  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.09.2022 - 14 W 61/22
    Bei einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts wird zwar ein Entschädigungsanspruch in Geld erst dann zugesprochen, wenn ein schwerwiegender Eingriff von der Art vorliegt, dass Rechtsbehelfe, die auf die Unterlassung bzw. Beseitigung der Störung zielen, die Verletzungsfolgen nicht hinreichend ausgleichen können (vgl. BGH NJW 2014, 2029 Tz 38; OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.08.1998 - 6 U 64/97 -, Juris).
  • OLG Karlsruhe, 12.08.1998 - 6 U 64/97

    Zulässigkeit einer Überwachungseinrichtung in Form von zwei Videokameras zur

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.09.2022 - 14 W 61/22
    Bei einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts wird zwar ein Entschädigungsanspruch in Geld erst dann zugesprochen, wenn ein schwerwiegender Eingriff von der Art vorliegt, dass Rechtsbehelfe, die auf die Unterlassung bzw. Beseitigung der Störung zielen, die Verletzungsfolgen nicht hinreichend ausgleichen können (vgl. BGH NJW 2014, 2029 Tz 38; OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.08.1998 - 6 U 64/97 -, Juris).
  • OLG Celle, 23.09.2021 - 5 W 39/21

    Bewertung von Arbeitgebern in einem Internetportal; Unterlassung zumindest eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.09.2022 - 14 W 61/22
    Dabei genügt es, dass nur eine Äußerung, die in einem Beitrag gefallen ist, den Tatbestand erfüllt hat (vgl. - zum insoweit inhaltsgleichen § 14 Abs. 3 TMG - OLG Celle, Beschluss vom 23.09.2021 - 5 W 39/21, beck-online).
  • OLG Düsseldorf, 05.02.1986 - 15 U 118/85
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.09.2022 - 14 W 61/22
    Nicht gerechtfertigt sind jedoch Ehrverletzungen, durch die der Betroffene, losgelöst vom konkreten Streit, verallgemeinert herabgesetzt wird (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1986, 1262).
  • OLG Celle, 02.04.2024 - 5 W 10/24

    Auskunftserteilung; Voraussetzungen und Umfang des Auskunftsanspruchs nach § 21

    cc) Auch die Formulierung in Rn. 22 des Beschlusses des OLG Karlsruhe vom 6. September 2022 (14 W 61/22, juris) erweckt den Anschein, als gehe das OLG Karlsruhe davon aus, dass es im Anwendungsbereich des § 21 Abs. 2 TTDSG dem Antragsteller obliege, die - streitigen - Tatbestandsvoraussetzungen dieser Vorschrift unter (Voll-) Beweis zu stellen.

    Die Festsetzung des Beschwerdewertes beruht auf § 36 Abs. 3 GNotKG (vgl. dazu auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6. September 2022 - 14 W 61/22, juris Rn. 34).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht