Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 07.01.2015 - 9 U 9/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Mitverschulden bei Schreckreaktion im Straßenverkehr
- Justiz Baden-Württemberg
Haftung bei Kfz-Unfall: Mitverschulden eines Fußgängers bei Schreckreaktion
- verkehrslexikon.de
Mitverschulden bei einer Schreckreaktion im Straßenverkehr
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 254 Abs. 1; BGB § 276 Abs. 2; StVO § 1 Abs. 2; StVO § 25 Abs. 1
Kein Mitverschulden bei Schreckreaktion in nicht vorhersehbarer Gefahrensituation - Justiz Baden-Württemberg
§ 1 Abs 2 StVO, § 25 Abs 1 StVO, § 254 Abs 1 BGB, § 276 Abs 2 BGB, § 7 Abs 1 StVG
Haftung bei Kfz-Unfall: Mitverschulden eines Fußgängers bei Schreckreaktion - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs mit einer reflexartig einem Hund ausweichenden Fußgängerin
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Kein Mitverschulden eines Fußgängers bei Sturz nach Schreckreaktion
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der bellende Hund - und die Schreckreaktion der Fußgängerin
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kein Mitverschulden bei Schreckreaktion wegen bellendem Hund
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld eines Schulkindes durch Kollision mit Fahrzeug nach reflexartigem Schritt auf Fahrbahn
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Kind vom Auto angefahren - Elfjährige erschrickt vor einem Hund und läuft vor ein Auto: Kein Mitverschulden am Unfall
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld eines Schulkindes durch Kollision mit Fahrzeug nach reflexartigem Schritt auf Fahrbahn
- blogspot.de (Kurzinformation und Auszüge)
Schadensfall durch Schreckreaktion und fehlendes Verschulden
- anwaltauskunft.de (Kurzinformation)
Unfall: Kein Mitverschulden bei Schreckreaktion
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Von Pkw angefahrene Fußgängerin: Kein Mitverschulden der Fußgängerin aufgrund Schreckreaktion wegen bellenden Hundes - Autofahrer haftet auf Zahlung von Schmerzensgeld
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Schreckreaktion kann Haftung wegen Verschuldens trotz Handlungsqualität entfallen lassen
Verfahrensgang
- LG Konstanz, 17.12.2013 - 5 O 334/12
- OLG Karlsruhe, 07.01.2015 - 9 U 9/14
Papierfundstellen
- NJW-RR 2015, 1059
- MDR 2015, 585
- VersR 2015, 993
Wird zitiert von ... (4)
- OLG München, 29.07.2020 - 10 U 1086/20
Zurücktreten der Betriebsgefahr eines Traktorgespanns wegen überhöhter …
Nach ständiger Rechtsprechung begründet das falsche Reagieren eines Verkehrsteilnehmers dann kein Verschulden, wenn er in einer ohne sein Verschulden eingetretenen, für ihn nicht voraussehbaren Gefahrenlage keine Zeit zu ruhiger Überlegung hat und deshalb nicht das Richtige und Sachgemäße unternimmt, um den Unfall zu verhüten, sondern aus verständlicher Bestürzung objektiv falsch reagiert (RGZ 92, 38; BGH LM Nr. 2 zu § 286 [A] ZPO; VRS 5 [1952] 87; 34 [1967] 434 [435]; 35 [1968] 177; VersR 1953, 337; 1958, 165; 1970, 818; 1971, 909 [910]; 1976, 734; 1982, 443; 2009, 234 [unter II 2 a]; OLG Celle VersR 1973, 716 [717]; DV 2015, 36 [37 unter 2 c cc]; KG VersR 1978, 744; 1995, 38; OLG Karlsruhe VersR 1987, 692; 2015, 993 [995] OLG Koblenz, Urt. v. 27.10.2003 - 12 U 714/02; OLG Naumburg VersR 2014, 212; OLG Düsseldorf NZV 2006, 415 [416]; NZV 2007, 614; Senat, Beschluss vom 11.08.2006 - 10 U 2990/06 und v. 22.08.2007 - 10 U 3101/07; Urt. v. 18.01.2008 - 10 U 4156/07 [juris = NJW-Spezial 2008, 201 - red. - LG Köln, 14.06.2019 - 2 O 174/17
Aufzugsanlage - Verkehrssicherungspflicht - Anforderungen an den Betreiber
Denn auch für grundsätzlich kontrollierbare "Schreckreaktionen" ist anerkannt, dass kein Verschulden vorliegt, wenn jemand in einer ohne sein Verschulden eingetretenen, für ihn nicht vorhersehbaren Gefahrenlage keine Zeit zu ruhiger Überlegung hat und deshalb nicht das Richtige und Sachgerechte unternimmt, um einen Unfall zu verhüten, sondern aus verständlicher Bestürzung objektiv falsch reagiert (BGH, NJW-RR 2009, 239; 240; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2015, 1059, 1060). - VGH Bayern, 19.08.2019 - 8 ZB 19.377
Straßenreinigungs- und Schneeräumpflicht für einen Gehweg
Soweit der Kläger einen Sicherheitsabstand von Fahrzeugen zu Fußgängern von 1 m als notwendig erachtet, gibt die im Zulassungsantrag angeführte Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 7. Januar 2015 (Az. 9 U 9/14 - MDR 2015, 585) hierfür nichts her; der dort zugrunde liegende Sachverhalt (Fahrbahnbreite 3, 50 m, kein Gehweg, Fußgänger auf der Fahrbahn) ist mit der hier vorliegenden Verkehrssituation nicht vergleichbar. - LG Essen, 02.08.2019 - 12 O 256/15
Verkehrsunfall
Für eine sogenannte "Schreckreaktionen" ist anerkannt, dass kein Verschulden vorliegt, wenn jemand in einer ohne sein Verschulden eingetretenen, für ihn nicht vorhersehbaren Gefahrenlage keine Zeit zu ruhiger Überlegung hat und deshalb nicht das Richtige und Sachgerechte unternimmt, um einen Unfall zu verhüten, sondern aus verständlicher Bestürzung objektiv falsch reagiert (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 07.01.2015 - 9 U 9/14 m. w. N.).