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   OLG Karlsruhe, 07.01.2016 - 20 WF 209/15   

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https://dejure.org/2016,46
OLG Karlsruhe, 07.01.2016 - 20 WF 209/15 (https://dejure.org/2016,46)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.01.2016 - 20 WF 209/15 (https://dejure.org/2016,46)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. Januar 2016 - 20 WF 209/15 (https://dejure.org/2016,46)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verfahrenskostenhilfe für ein familiengerichtliches Verfahren über das Umgangsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung bei Beantragung einer Umgangsregelung beim Familiengericht ohne vorheriges Nachsuchen um Unterstützung und Beratung durch das Jugendamt

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1684 BGB, § 76 FamFG, § 114 ZPO
    Verfahrenskostenhilfe: Mutwilligkeit eines Antrags auf gerichtliche Umgangsregelung ohne vorherige Beratung durch das Jugendamt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 76; ZPO § 114
    Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung bei Beantragung einer Umgangsregelung beim Familiengericht ohne vorheriges Nachsuchen um Unterstützung und Beratung durch das Jugendamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Familiengerichtliches Verfahren über das Umgangsrecht

Besprechungen u.ä.

  • anwalt.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Gerichtliche Kindesumgangsregelung auch ohne vorherige Einschaltung des Jugendamts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 1522
  • MDR 2016, 162
  • Rpfleger 2016, 353
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 17.05.2002 - 16 WF 39/02

    Prozesskostenhilfe: Keine Mutwilligkeit des Antrags auf gerichtliche

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.01.2016 - 20 WF 209/15
    Es ist nicht grundsätzlich mutwillig im Sinne der §§ 76 FamFG, 114 ZPO, einen Antrag auf Umgangsregelung beim Familiengericht zu stellen, ohne zuvor die Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt nachgesucht zu haben (Anschluss an OLG Karlsruhe - 2. Senat für Familiensachen, FamRZ 2004, 1115; OLG Karlsruhe - 16. Senat für Familiensachen, FamRZ 2002, 1712).

    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des 2. und des 16. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Karlsruhe (FamRZ 2002, 1712; FamRZ 2004, 1115; ebenso etwa OLG München FamRZ 2008, 1089; a. A. etwa OLG Hamm NZFam 2015, 510; OLG Köln FamRZ 2013, 1241), welche die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe grundsätzlich nicht von der vorangegangenen Wahrnehmung einer Beratung und Vermittlung durch das Jugendamt abhängig machen.

  • OLG München, 26.11.2007 - 26 WF 1792/07
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.01.2016 - 20 WF 209/15
    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des 2. und des 16. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Karlsruhe (FamRZ 2002, 1712; FamRZ 2004, 1115; ebenso etwa OLG München FamRZ 2008, 1089; a. A. etwa OLG Hamm NZFam 2015, 510; OLG Köln FamRZ 2013, 1241), welche die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe grundsätzlich nicht von der vorangegangenen Wahrnehmung einer Beratung und Vermittlung durch das Jugendamt abhängig machen.
  • OLG Köln, 17.12.2012 - 4 WF 156/12

    Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung hinsichtlich eines Antrags auf Regelung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.01.2016 - 20 WF 209/15
    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des 2. und des 16. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Karlsruhe (FamRZ 2002, 1712; FamRZ 2004, 1115; ebenso etwa OLG München FamRZ 2008, 1089; a. A. etwa OLG Hamm NZFam 2015, 510; OLG Köln FamRZ 2013, 1241), welche die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe grundsätzlich nicht von der vorangegangenen Wahrnehmung einer Beratung und Vermittlung durch das Jugendamt abhängig machen.
  • OLG Hamm, 14.10.2014 - 6 WF 110/14

    Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung im Umgangs- und Sorgerechtsverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.01.2016 - 20 WF 209/15
    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des 2. und des 16. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Karlsruhe (FamRZ 2002, 1712; FamRZ 2004, 1115; ebenso etwa OLG München FamRZ 2008, 1089; a. A. etwa OLG Hamm NZFam 2015, 510; OLG Köln FamRZ 2013, 1241), welche die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe grundsätzlich nicht von der vorangegangenen Wahrnehmung einer Beratung und Vermittlung durch das Jugendamt abhängig machen.
  • OLG Frankfurt, 27.03.2017 - 2 WF 163/16

    Mutwilligkeit bei Antrag auf Verfahrenskostenhilfe

    Nur wenn nach den konkreten Umständen im Einzelfall aussichtsreiche Möglichkeiten einer vorgerichtlichen Verständigung bestanden, die jedoch nicht genutzt wurden, könne die Inanspruchnahme des Familiengerichts als mutwillig angesehen werden (OLG Karlsruhe NJW 2016, 1522 [OLG Karlsruhe 07.01.2016 - 20 WF 209/15] ; Hennemann, in: Münchener Kommentar zum BGB, 7. Auflage 2017, § 1684 Rn. 100).

    Somit sprechen gewichtige Gründe dafür, dass grundsätzlich auch der bedürftigen Partei zuzugestehen ist, sich zwischen der außergerichtlichen Vermittlung und dem gerichtlichen Verfahren zu entscheiden (ebenso OLG Karlsruhe NJW 2016, 1522 - 1523 [OLG Karlsruhe 07.01.2016 - 20 WF 209/15] , Rn. 10).

    Deshalb dürfte es durchaus mutwillig sein, unvermittelt einen Antrag auf gerichtliche Umgangsregelung zu stellen, ohne zuvor überhaupt Kontakt zum anderen Elternteil mit dem Ziel einer außergerichtlichen Regelung des Umgangs zu suchen (ebenso OLG Karlsruhe NJW 2016, 1522 [OLG Karlsruhe 07.01.2016 - 20 WF 209/15] ).

  • OLG Frankfurt, 27.03.2017 - 2 WF 164/16

    Keine Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung in Sorgerechts- und Umgangsverfahren

    Nur wenn nach den konkreten Umständen im Einzelfall aussichtsreiche Möglichkeiten einer vorgerichtlichen Verständigung bestanden, die jedoch nicht genutzt wurden, könne die Inanspruchnahme des Familiengerichts als mutwillig angesehen werden (OLG Karlsruhe NJW 2016, 1522 [OLG Karlsruhe 07.01.2016 - 20 WF 209/15] ; Hennemann, in: Münchener Kommentar zum BGB, 7. Auflage 2017, § 1684 Rn. 100).

    Somit sprechen gewichtige Gründe dafür, dass grundsätzlich auch der bedürftigen Partei zuzugestehen ist, sich zwischen der außergerichtlichen Vermittlung und dem gerichtlichen Verfahren zu entscheiden (ebenso OLG Karlsruhe NJW 2016, 1522 - 1523 [OLG Karlsruhe 07.01.2016 - 20 WF 209/15] , Rn. 10).

  • OLG Karlsruhe, 21.01.2019 - 18 WF 5/19

    Verfahrenskostenhilfe im Umgangsverfahren: Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung bei

    Unter den Umständen des vorliegenden Falles ist nicht entscheidend, ob es grundsätzlich als mutwillig zu qualifizieren ist, wenn ein bedürftiger Elternteil ein gerichtliches Umgangsverfahren betreiben will, ohne vorher die Beratung und Hilfe eines Jugendamts in Anspruch genommen zu haben (OLG Karlsruhe vom 23.05.2016 - 18 WF 76/16; OLG Karlsruhe vom 07.06.2017 - 5 WF 229/16, jeweils nicht veröffentlicht; strenger OLG Köln vom 17.12.2012 - 4 WF 156/12, FamRZ 2013, 1241: "immer zunächst zu verlangen" OLG Rostock vom 08.03.2011 - 10 WF 23/11, MDR 2011, 790: es "müsse stets versucht werden"; dagegen kritisch OLG Karlsruhe vom 07.01.2016 - 20 WF 209/15, NJW 2016, 1522; OLG Hamm vom 03.03.2011 - 8 WF 34/11, NJW-RR 2011, 1577; Keidel/Zimmermann, FamFG, 19. Auflage 2017, § 76 Rn. 17 m.w.N.).

    - im Einzelfall aussichtsreiche Möglichkeiten einer vorgerichtlichen Verständigung bestanden, die nicht genutzt wurden (OLG Karlsruhe vom 07.01.2016, a.a.O., juris Rn. 11; OLG Frankfurt vom 27.03.2017, a.a.O., juris Rn. 23, 24; vgl. auch MK/Hennemann, BGB, 7. Auflage 2017, § 1684 Rn. 100: "vernünftige Aussichten"),.

  • OLG Düsseldorf, 08.06.2020 - 3 WF 36/20

    Sofortige Beschwerde gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe Antrag auf

    c) Denn unabhängig von der Inanspruchnahme staatlicher und sonstiger geeigneter Beratungsstellen erweist es sich in jedem Fall als mutwillig, wenn der Beteiligte unvermittelt und ohne überhaupt zuvor Kontakt zum anderen Elternteil mit dem Ziel einer außergerichtlichen Regelung des Umgangs zu suchen, einen Antrag auf gerichtliche Umgangsregelung stellt (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 7.1.2016 - 20 WF 29/15 - NJW 2016, 1522 zit. nach juris Rn. 11).
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