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   OLG Karlsruhe, 07.02.2008 - 19 U 32/07   

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https://dejure.org/2008,44766
OLG Karlsruhe, 07.02.2008 - 19 U 32/07 (https://dejure.org/2008,44766)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.02.2008 - 19 U 32/07 (https://dejure.org/2008,44766)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. Februar 2008 - 19 U 32/07 (https://dejure.org/2008,44766)
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Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Auflösung, Auseinandersetzung, Auseinandersetzungsbilanz, Ausscheiden, Gesellschafter, GmbH-Recht, Gründungstheorie, Kündigung, Liquidation, Rechtsfähigkeit, Rechtsmissbrauch, Sitzverlegung, Verpfändung

Verfahrensgang

 
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  • BGH, 28.06.1982 - II ZR 233/81

    Zulässigkeit der Pfändung und Überweisung des Anspruchs auf das künftige

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.02.2008 - 19 U 32/07
    Insbesondere erfordern die gesetzlichen Wertungen nicht, dass der Schuldner kein bewegliches Vermögen hat, um seine Schulden zu bezahlen, oder dass die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners festgestellt werden kann (insofern missverständlich BGH, NJW 1982, 2773).

    Für die Wahrung der von § 135 HGB verlangten (Höchst-)Frist von sechs Monaten der erfolglosen Vollstreckung vor der Pfändung und Überweisung ist die Reihenfolge von erfolglosem Vollstreckungsversuch und Pfändung nach einhelliger Meinung belanglos (Schäfer, a. a. O. Rn. 15; BGH, NJW 1982, 2773).

    Das Gesetz gibt in dieser Hinsicht nur vor, dass die erfolglose Vollstreckung höchstens sechs Monate vor der Zustellung des Pfändungsbeschlusses an die Gesellschaft liegen darf (Schäfer, in: Staub, HGB 4. Aufl., § 135 Rn. 11; BGH, NJW 1982, 2773; vgl. auch Behr, NJW 2000, 1137, 1142).

  • BGH, 11.01.1993 - II ZR 227/91

    Wirksamkeit der Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses durch Privatgläubiger

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.02.2008 - 19 U 32/07
    Die Kündigung nach § 135 HGB ist gegenüber allen Gesellschaftern zu erklären (BGH, NJW 1993, 1002; BGHZ 97, 392, 395 (obiter); Lorz, in: Ebenroth/Boujong, HGB 2. Aufl., § 135 Rn. 18).

    Dabei genügt aber eine an die Gesellschaft selbst zu Händen der geschäftsführenden Gesellschafter gerichtete Kündigung, sobald alle anderen Gesellschafter von ihr Kenntnis erhalten haben (BGH, NJW 1993, 1002).

  • BGH, 21.04.1986 - II ZR 198/85

    Pfändung eines Anteils an einer BGB -Gesellschaft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.02.2008 - 19 U 32/07
    Die Kündigung nach § 135 HGB ist gegenüber allen Gesellschaftern zu erklären (BGH, NJW 1993, 1002; BGHZ 97, 392, 395 (obiter); Lorz, in: Ebenroth/Boujong, HGB 2. Aufl., § 135 Rn. 18).
  • BGH, 05.05.1960 - VII ZR 92/58

    Spaltungstheorie bei Konfiskationen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.02.2008 - 19 U 32/07
    Ein einmal in Deutschland existentes rechtliches Gebilde ist generell so lange als fortbestehend anzusehen, wie es in Deutschland noch über Vermögen verfügt (vgl. Staudinger/Großfeld, a. a. O. Rn. 371; BGHZ 32, 256; 33, 195 - betreffend jeweils "Spaltgesellschaften" des Auslands, die nach Konfiskation im Ausland hinsichtlich ihres Inlandsvermögens als fortbestehend angesehen werden).
  • BGH, 05.11.1979 - II ZR 245/78

    Anforderungen an die Auslegung eines Gesellschaftsvertrages - Voraussetzungen für

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.02.2008 - 19 U 32/07
    Einer gesonderten Abschichtungsbilanz bedarf es nicht (MünchKomm-HGB/Schmidt, 2. Aufl., § 131 Rn. 129; vgl. auch BGH, WM 1980, 212, 231 f.).
  • BGH, 06.10.1960 - VII ZR 136/59

    Rechtswirkungen der Handlungen eines vom Vormundschaftsgericht rechtswidrig

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.02.2008 - 19 U 32/07
    Ein einmal in Deutschland existentes rechtliches Gebilde ist generell so lange als fortbestehend anzusehen, wie es in Deutschland noch über Vermögen verfügt (vgl. Staudinger/Großfeld, a. a. O. Rn. 371; BGHZ 32, 256; 33, 195 - betreffend jeweils "Spaltgesellschaften" des Auslands, die nach Konfiskation im Ausland hinsichtlich ihres Inlandsvermögens als fortbestehend angesehen werden).
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