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   OLG Karlsruhe, 07.02.2023 - 25 U 46/21   

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OLG Karlsruhe, 07.02.2023 - 25 U 46/21 (https://dejure.org/2023,12299)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.02.2023 - 25 U 46/21 (https://dejure.org/2023,12299)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. Februar 2023 - 25 U 46/21 (https://dejure.org/2023,12299)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 116 Abs 1 SGB 10 vom 23.12.2016, § 116 Abs 6 SGB 10 vom 23.12.2016, § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB, § 814 BGB, § 86 Abs 3 VVG
    Vorliegen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft mit einer neuen Partnerin trotz Fortbestand bzw. Nichtscheidung einer Ehe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft; Abgrenzung nichteheliche Lebensgemeinschaft von Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft; Forderungsübergang gemäß § 116 Abs. 1 SGB X a.F.; Anspruchsübergang auf die Krankenkasse bezüglich ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 944
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.09.2019 - VII ZR 69/17

    Prüfungsmaßstab des Berufungsgerichts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.02.2023 - 25 U 46/21
    Zweifel im Sinne von § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO liegen schon dann vor, wenn aus der für das Berufungsgericht gebotenen Sicht eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Fall der Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, sich also deren Unrichtigkeit herausstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2018 - VII ZR 170/17 -, juris Rn. 15; BGH, Beschluss vom 04. September 2019 - VII ZR 69/17 -, juris Rn. 11).

    Bei der Berufungsinstanz handelt es sich daher um eine zweite - wenn auch eingeschränkte - Tatsacheninstanz, deren Aufgabe in der Gewinnung einer fehlerfreien und überzeugenden und damit richtigen Entscheidung des Einzelfalls besteht (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 2016 - VIII ZR 191/15 -, juris; BGH, Beschluss vom 04. September 2019 - VII ZR 69/17 -, juris Rn. 11 ff.).

    Daher hat das Berufungsgericht die erstinstanzliche Überzeugungsbildung nicht nur auf Rechtsfehler zu überprüfen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2016 - VIII ZR 300/15 -, juris; BGH, Beschluss vom 04. September 2019 - VII ZR 69/17 -, juris Rn. 11 ff.).

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.02.2023 - 25 U 46/21
    Als Hinweistatsachen, die sich nicht erschöpfend aufzählen lassen, für das Bestehen einer solchen Gemeinschaft kommen etwa in Betracht die lange Dauer des Zusammenlebens, die Versorgung von Kindern und Angehörigen im gemeinsamen Haushalt und die Befugnis, über Einkommen und Vermögensgegenstände des anderen Partners zu verfügen (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. November 1992 - 1 BvL 8/87 -, juris Rn. 92 ff.).
  • BGH, 29.06.2016 - VIII ZR 191/15

    Kein Sachmangel bei einer zwölf Monate überschreitenden Standzeit eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.02.2023 - 25 U 46/21
    Bei der Berufungsinstanz handelt es sich daher um eine zweite - wenn auch eingeschränkte - Tatsacheninstanz, deren Aufgabe in der Gewinnung einer fehlerfreien und überzeugenden und damit richtigen Entscheidung des Einzelfalls besteht (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 2016 - VIII ZR 191/15 -, juris; BGH, Beschluss vom 04. September 2019 - VII ZR 69/17 -, juris Rn. 11 ff.).
  • BFH, 26.04.2017 - III B 100/16

    Keine Zusammenveranlagung für die Partner einer nichtehelichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.02.2023 - 25 U 46/21
    Auch die Tatsache, dass Herr T. und die Zeugin L. keine gemeinsame steuerliche Veranlagung vorgenommen haben, spricht nicht gegen die Annahme einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, da eine solche Zusammenveranlagung nach § 2 Abs. 8 EStG aktuell von den Finanzgerichten gar nicht zugelassen wird (vgl. BFH, Beschluss vom 26. April 2017 - III B 100/16 -, BFHE 257, 424, BStBl II 2017, 903).
  • BGH, 05.02.2013 - VI ZR 274/12

    Anspruchsübergang auf den Sozialversicherungsträger: Familienprivileg für Partner

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.02.2023 - 25 U 46/21
    Ein unterschiedliches Verständnis des Angehörigenprivilegs im Bereich des Versicherungsvertragsrechts einerseits und des Sozialversicherungsrechts andererseits ist weder geboten noch gerechtfertigt (vgl. BGH, Urteil vom 05. Februar 2013 - VI ZR 274/12 -, BGHZ 196, 122-130, juris Rn. 18 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.1995 - 6 S 3171/94

    (Gewährung laufender Hilfe zum Lebensunterhalt - Streitgegenstand einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.02.2023 - 25 U 46/21
    Soweit die Beklagte anführt, dass die fortbestehende Ehe zwischen Herrn T. und der Zeugin T. die Annahme einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft generell ausschließe, ist dem zu widersprechen (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. November 1995 - 6 S 3171/94 -, juris Rn. 15 ff.; Götz in Grüneberg; BGB, 82. Auflage 2023, Einf. v. § 1297 BGB Rn. 11).
  • BGH, 21.03.2018 - VII ZR 170/17

    Entfallen der Bindung des Berufungsgerichts an die Tatsachenfeststellungen des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.02.2023 - 25 U 46/21
    Zweifel im Sinne von § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO liegen schon dann vor, wenn aus der für das Berufungsgericht gebotenen Sicht eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Fall der Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, sich also deren Unrichtigkeit herausstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2018 - VII ZR 170/17 -, juris Rn. 15; BGH, Beschluss vom 04. September 2019 - VII ZR 69/17 -, juris Rn. 11).
  • BGH, 11.10.2016 - VIII ZR 300/15

    Berufung im Schadensersatzprozess des gekündigten Wohnraummieters wegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.02.2023 - 25 U 46/21
    Daher hat das Berufungsgericht die erstinstanzliche Überzeugungsbildung nicht nur auf Rechtsfehler zu überprüfen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2016 - VIII ZR 300/15 -, juris; BGH, Beschluss vom 04. September 2019 - VII ZR 69/17 -, juris Rn. 11 ff.).
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