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   OLG Karlsruhe, 07.03.2008 - 19 W 4/08   

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OLG Karlsruhe, 07.03.2008 - 19 W 4/08 (https://dejure.org/2008,2587)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.03.2008 - 19 W 4/08 (https://dejure.org/2008,2587)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. März 2008 - 19 W 4/08 (https://dejure.org/2008,2587)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Selbstständiges Beweisverfahren: Voraussetzungen einer Kostenentscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unmöglichkeit einer Entscheidung über die Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens mangels Rechtshängigkeit einer Hauptsacheklage; Antrag auf Setzung einer Frist zur Klageerhebung; Schadensersatzansprüche infolge fehlender Bedenkenanmeldung; Gleichstellung der ...

  • Judicialis

    ZPO § 494 a Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 494a Abs. 2
    Kostenentscheidung für selbständiges Beweisverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kostenentscheidung aus § 494a Abs. 2 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nach Kostenbeschluss gebrachte Hilfsaufrechnung = Hauptsacheklage? (IBR 2008, 621)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Selbständiges Beweisverfahren: Hauptsacheklage vor Herausgabe der bereits getroffenen Kostenentscheidung (IBR 2008, 488)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1196
  • MDR 2008, 526
  • NZBau 2009, 38
  • BauR 2008, 1350
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 18.05.2001 - 22 W 19/01

    Selbständiges Beweisverfahren - Versäumung der Klagefrist - Klageerhebung vor

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.03.2008 - 19 W 4/08
    a) Eine Kostenentscheidung nach § 494a Abs. 2 ZPO ist dann berechtigt, wenn zum Zeitpunkt der erstinstanzlichen gerichtlichen Entscheidung über den Antrag im selbständigen Beweisverfahren zwischen den Parteien die Hauptsacheklage noch nicht rechtshängig ist (BGH, NJW 2007, 3357; NZBau 2007, 780; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2002, 427).

    Allerdings kommt es insoweit nicht auf das Datum an, unter dem der Beschluss des Landgerichts erlassen worden ist, sondern auf den Zeitpunkt, zu dem der Beschluss das Landgericht verlassen hat (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2002, 427).

  • BGH, 28.06.2007 - VII ZB 118/06

    Rechtsfolgen der Versäumung der zur Erhebung der Hauptsacheklage gesetzten Frist

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.03.2008 - 19 W 4/08
    a) Eine Kostenentscheidung nach § 494a Abs. 2 ZPO ist dann berechtigt, wenn zum Zeitpunkt der erstinstanzlichen gerichtlichen Entscheidung über den Antrag im selbständigen Beweisverfahren zwischen den Parteien die Hauptsacheklage noch nicht rechtshängig ist (BGH, NJW 2007, 3357; NZBau 2007, 780; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2002, 427).

    Hinsichtlich des Zeitpunktes der Klageerhebung bezieht sich der BGH in dieser Entscheidung auf den Beschluss des BGH vom 28. Juni 2007 (VII ZB 118/06, NJW 2007, 3357) und bestätigt noch einmal, dass es darauf ankommt, ob die Klage erhoben wurde, bevor das Landgericht über den Kostenantrag gemäß § 494a Abs. 2 ZPO entschieden hat.

  • BGH, 23.08.2007 - VII ZB 79/06

    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren bei Einleitung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.03.2008 - 19 W 4/08
    a) Eine Kostenentscheidung nach § 494a Abs. 2 ZPO ist dann berechtigt, wenn zum Zeitpunkt der erstinstanzlichen gerichtlichen Entscheidung über den Antrag im selbständigen Beweisverfahren zwischen den Parteien die Hauptsacheklage noch nicht rechtshängig ist (BGH, NJW 2007, 3357; NZBau 2007, 780; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2002, 427).

    Die von der Antragstellerin herangezogene Entscheidung BGH, NZBau 2007, 780 ist nicht einschlägig.

  • OLG Köln, 27.05.2005 - 1 U 72/04

    Mietvertragliche Konkurrenzschutzklausel für Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.03.2008 - 19 W 4/08
    Die Ratio der Entscheidung des BGH (NJW-RR 2005, 1680) trifft daher auf eine bloß hilfsweise Aufrechnung nicht zu.
  • BGH, 25.08.2005 - VII ZB 35/04

    Zulässigkeit eines Kostenantrags im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.03.2008 - 19 W 4/08
    Zwar kann es auch ausreichen, die Ansprüche durch Aufrechnung geltend zu machen (vgl. BGH, NJW-RR 2005, 1688).
  • OLG Schleswig, 09.03.2006 - 116 W 25/06
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.03.2008 - 19 W 4/08
    Die Geltendmachung der Ansprüche durch Mahnbescheid steht der Klageerhebung im Sinne des § 494a Abs. 2 ZPO gleich (OLG Schleswig, Beschl. v. 9. März 2006, 116 W 25/06, IBR 2006, 308).
  • OLG Schleswig, 09.03.2006 - 16 W 25/06

    Mahnbescheid statt Hauptsacheklage?

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.03.2008 - 19 W 4/08
    Die Geltendmachung der Ansprüche durch Mahnbescheid steht der Klageerhebung im Sinne des § 494a Abs. 2 ZPO gleich (OLG Schleswig, Beschl. v. 9. März 2006, 116 W 25/06, IBR 2006, 308).
  • BGH, 27.10.2021 - VII ZB 7/21

    Zur Rechtsfrage des Verhältnisses zwischen der isolierten Kostenentscheidung nach

    aa) Es kann dahinstehen, ob eine nachträglich im Hauptsacheverfahren vom Gericht getroffene Kostenentscheidung stets einen im selbständigen Beweisverfahren ergangenen Kostenbeschluss gemäß § 494a Abs. 2 ZPO, der formell rechtskräftig ist, abändert und dieser unter der auflösenden Bedingung steht, dass im Hauptsacheverfahren keine abweichende Kostenentscheidung ergeht (vgl. LG Kleve, Beschluss vom 20. März 1997 - 6 T 34/96, NJW-RR 1997, 1356, BeckOK ZPO/Kratz, Stand: 1. September 2021, § 494a Rn. 12; a.A. OLG Koblenz, Beschluss vom 27. Februar 2015 - 3 W 99/15, MDR 2015, 482, juris Rn. 8; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 7. März 2008 - 19 W 4/08, BauR 2008, 1350 = NZBau 2009, 38, juris Rn. 8; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Juni 1996 - 9 W 43/96, OLGR 1997, 38, juris Rn. 8; MünchKommZPO/Schreiber, 6. Aufl., § 494a Rn. 8).
  • LG Lübeck, 31.03.2021 - 7 T 127/21

    Aufhebung eines Kostenbeschlusses nach Klageerhebung

    Ein nach § 494a Abs. 2 Satz 1 ZPO ergangener Kostenbeschluss ist auch dann im Beschwerdeverfahren aufzuheben, wenn die Klage erst nach dem Kostenbeschluss erhoben worden ist (a.A. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 7. März 2008 - 19 W 4/08, NJW-RR 2008, 1196 und OLG Koblenz, Beschluss vom 27. Februar 2015 - 3 W 99/15, NJOZ 2015, 896).

    In dieser Weise wird es in der Literatur (vgl. Herget in: Zöller, 33. Aufl. (2020), § 494a ZPO, Rn. 4a; Kratz in: BeckOK ZPO, Vorwerk/Wolf, 39. Edition (Stand: 01.12.2020), § 494a ZPO, Rn. 10; Schreiber in: MüKo, 6. Aufl. (2020), § 494a ZPO, Rn. 8) vertreten, die zur Begründung auf die Entscheidungen des OLG Koblenz NJOZ 2015, 896 und des OLG Karlsruhe NJW-RR 2008, 1196 verweisen.

    Das OLG Koblenz NJOZ 2015, 896 begründet seine Auffassung nicht und verweist lediglich auf die Entscheidung des OLG Karlsruhe NJW-RR 2008, 1196 bzw. die Kommentarliteratur.

  • OLG Koblenz, 27.02.2015 - 3 W 99/15

    Wahrung der Frist zur Klageerhebung im Anschluss an ein selbständiges

    Wird die Klage erst nach einem gemäß § 494 a Abs. 2 S. 1 ZPO ergangenen Kostenbeschluss erhoben, kann dieser Beschluss, selbst im Beschwerdeverfahren, nicht mehr aufgehoben werden (in Anknüpfung an OLG Karlsruhe, Beschluss vom 7. März 2008 - 19 W 4/08 - NJW-RR 2008, 1196 = MDR 2008, 526 ff., [...] Rn. 8; BeckOK/Kratz, ZPO , Edition 15, Stand 1. Januar 2015,§ 494 a Rn. 10).

    Wird die Klage erst nach einem gemäß § 494 a Abs. 2 S. 1 ZPO ergangenen Kostenbeschluss erhoben, kann dieser Beschluss, selbst im Beschwerdeverfahren, nicht mehr aufgehoben werden (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 7. März 2008 - 19 W 4/08 - NJW-RR 2008, 1196 = MDR 2008, 526 ff., [...] Rn. 8; BeckOK/Kratz, ZPO , Edition 15, Stand 1. Januar 2015,§ 494 a Rn. 10).

  • OLG Frankfurt, 08.12.2021 - 21 W 112/21

    Klageerhebung nach § 494a ZPO durch Aufrechnung

    Entsprechend kommt es weder auf die Frage an, ob die Frist auch dann nicht eingehalten ist, wenn die klageweise Geltendmachung nach einer den Antrag auf isolierte Kostenentscheidung zurückweisenden Entscheidung des Landgerichts erfolgt, noch auf die weitere Frage, ob auf den Zeitpunkt einer erstmaligen Entscheidung des Landgerichts, auf den Zeitpunkt der Abhilfeentscheidung der ersten Instanz oder auf den Zeitpunkt der Entscheidung des Beschwerdegerichts abzustellen ist (vgl. dazu OLG Koblenz Beschluss vom 27. Februar 2015 - 3 W 99/15 Rn. 8; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 7. März 2008 - 19 W 4/08, juris Rn. 14; BeckOK ZPO/Kratz, § 494a Rn. 10; in eine andere Richtung weisend BGH, Beschluss vom 28. Juni 2007 - VII ZB 118/06, juris).

    b) Darüber hinaus ist nach Ansicht des Senats die hilfsweise Geltendmachung der Forderung mittels Aufrechnung ausreichend, um dem Erfordernis einer Klageerhebung zu genügen (vgl. OLG Stuttgart Beschluss vom 25. Juli 2011 - 12 W 37/11, juris Rn. 13 allerdings für den Fall eines hilfsweise geltend gemachten Zurückbehaltungsrechts; Zöller/Herget, ZPO, 2020, § 494a Rn. 2; aA OLG Karlsruhe MDR 2008, 526 Rn. 12; MünchKommZPO/Schreiber, 2020, § 495a Rn. 7).

  • OLG Köln, 04.01.2022 - 11 W 50/21

    Sofortige Beschwerde gegen eine Kostentragungspflicht im selbstständigen

    Der einmal erlassene Kostenbeschluss soll hingegen nach vorherrschender, wenngleich nicht näher begründeter Ansicht nicht mehr aufgehoben werden können, wenn - wie hier - die Klage erst nach dessen Versendung erhoben wird, und zwar insbesondere auch nicht im Beschwerdeverfahren (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2008, 1196; OLG Koblenz, MDR 2015, 482; Schreiber, in: MünchKomm-ZPO, 6. Aufl. 2020, § 494a Rn. 8; Herget, in: Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2021, § 494a Rn. 4a).
  • OLG Stuttgart, 25.07.2011 - 12 W 37/11

    Selbstständiges Beweisverfahren: Kostenentscheidung bei Geltendmachung des

    Dass im vorliegenden Fall das Zurückbehaltungsrechts wegen der Mängel, die Gegenstand des selbständigen Beweisverfahrens waren, nur hilfsweise dem Klageanspruch entgegen gehalten wird, ist unerheblich (a.A. allerdings für den Fall der Hilfsaufrechnung OLG Karlsruhe NJW-RR 2008, 1196; wie hier Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., § 494a Rn. 2).
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