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   OLG Karlsruhe, 07.04.2006 - 14 U 134/05   

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https://dejure.org/2006,1952
OLG Karlsruhe, 07.04.2006 - 14 U 134/05 (https://dejure.org/2006,1952)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.04.2006 - 14 U 134/05 (https://dejure.org/2006,1952)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. April 2006 - 14 U 134/05 (https://dejure.org/2006,1952)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Schadensersatzanspruch wegen Presseveröffentlichung: Strafbarkeit der Veröffentlichung des Fotos eines Anwalts in seiner Kanzlei; Fraktionsvorsitzender im Gemeinderat als relative Person der Zeitgeschichte; Darlegung schwerwiegender immaterieller Schadensfolgen und des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch eine Presseveröffentlichung; Anspruch des Opfers auf Zahlung einer Geldentschädigung; Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Kanzleidurchsuchung

    Art. 1, 2 GG

  • Judicialis

    BGB § 823; ; StGB § 201a; ; KUG § 23 Abs. 1 Nr. 1

  • BRAK-Mitteilungen

    Voraussetzungen für eine Geldentschädigung nach einer Presseveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geldentschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Presseveröffentlichung - relative Person der Zeitgeschichte

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1 § 1004
    Voraussetzungen einer Geldentschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Berichterstattung über die Durchsuchung eines Rechtsanwaltsbüros

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Kein Schmerzensgeld für einen Rechtsanwalt, über den in der örtlichen Presse wegen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen gegen seinen Sozius berichtet worden war

  • hermanns-rechtsanwaelte.de PDF, S. 2 (Kurzinformation)

    Persönlichkeitsrecht, Rechtsanwalt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld für unrichtige Berichterstattung nur bei schwerwiegendem Eingriff

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 987
  • GRUR 2006, 959
  • ZUM 2006, 571
  • afp 2006, 262
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.04.2006 - 14 U 134/05
    Voraussetzung für einen solchen Anspruch ist allerdings - auch darüber besteht in Rechtsprechung und Literatur Einigkeit -, daß es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt, wobei die Verantwortlichen ein schweres Verschulden trifft, und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann (vgl. etwa BGHZ 128, S. 1 ff., 12; Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts, 5. Aufl. 2005, Rdn. 44.43 ff.; Wenzel/Burkardt, a.a.O., Rdn. 14.101; Steffen, in: Löffler, Presserecht, 4. Aufl. 1997, Rdn. 334 ff. zu § 6 LPG; Prinz/Peters, Medienrecht, 1999, Rdn. 744 - jeweils m.w.N.).

    - Auch der Präventionsgedanke (BGHZ 128, S. 1 ff., 15; Prinz/Peters, a.a.O., Rdn. 767 - jeweils m.w.N.) kann im vorliegenden Fall nicht die Zahlung einer Geldentschädigung erfordern.

    Des von ihr ausgehenden Hemmeffektes bedarf es hier nicht, weil die Persönlichkeit des Klägers - anders als in den Fällen Caroline von Monaco I und II (BGHZ 128, S. 1 ff. und BGH, NJW 1996, S. 984 f.) - nicht in einem höheren Maße, als das bei der kommerziellen Presse notwendigerweise der Fall ist, zur Verfolgung wirtschaftlicher Interessen eingesetzt worden ist.

  • OLG Karlsruhe, 17.06.2005 - 14 U 16/05

    Presseberichterstattung über ein Ermittlungsverfahren gegen einen Rechtsanwalt:

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.04.2006 - 14 U 134/05
    Das Urteil in der Sache 3 O 500/04 wurde durch Senatsurteil vom 17.06.2005 (14 U 16/05) dahin teilweise abgeändert, daß den Beklagten untersagt wird, im Zusammenhang mit der in Rede stehenden Berichterstattung die beanstandeten Äußerungen zu veröffentlichen und zu verbreiten, ohne gleichzeitig mitzuteilen, daß sich die strafrechtlichen Ermittlungen nicht auch gegen den Kläger richten.

    Die Akten 1 O 104/04 LG Offenburg mit 14 U 18/05 OLG Karlsruhe, 2 O 461/04 LG Offenburg sowie 3 O 500/04 LG Offenburg mit 14 U 16/05 OLG Karlsruhe waren Gegenstand der mündlichen Berufungsverhandlung.

    a) Zwar liegt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Klägers vor: Wie der Senat in seinem denselben Sachverhalt betreffenden Urteil vom 17.06.2005 (14 U 16/05) ausgeführt hat, legen die vom Kläger beanstandeten, für sich gesehen allesamt wahren Äußerungen im Kontext und in der Art und Weise ihrer Darstellung - insbesondere zusammen mit dem über dem Bericht angeordneten Bild - für den unbefangenen Leser den Eindruck nahe, daß nicht nur Rechtsanwalt B. und das "Rechtsanwaltsbüro A. und B.", sondern auch der Kläger selbst in das Ermittlungsverfahren in Sachen "Gewinnspiel-Branche" einbezogen sei.

  • BGH, 05.12.1995 - VI ZR 332/94

    Bemessung einer Geldentschädigung für eine schwere Verletzung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.04.2006 - 14 U 134/05
    Des von ihr ausgehenden Hemmeffektes bedarf es hier nicht, weil die Persönlichkeit des Klägers - anders als in den Fällen Caroline von Monaco I und II (BGHZ 128, S. 1 ff. und BGH, NJW 1996, S. 984 f.) - nicht in einem höheren Maße, als das bei der kommerziellen Presse notwendigerweise der Fall ist, zur Verfolgung wirtschaftlicher Interessen eingesetzt worden ist.
  • OLG Stuttgart, 08.03.2006 - 14 U 18/05

    Kapitalbeteiligung über eine Treuhänderin an einer OHG: Pflicht des Anlegers zur

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.04.2006 - 14 U 134/05
    Die Akten 1 O 104/04 LG Offenburg mit 14 U 18/05 OLG Karlsruhe, 2 O 461/04 LG Offenburg sowie 3 O 500/04 LG Offenburg mit 14 U 16/05 OLG Karlsruhe waren Gegenstand der mündlichen Berufungsverhandlung.
  • LG Mannheim, 06.11.2007 - 2 O 180/07
    Anders als im vom OLG Karlsruhe, GRUR 2006, 959 zu entscheidenden Fall hat der Kläger nicht lediglich vorgetragen, es sei zu im einzelnen nicht näher bestimmten Peinlichkeiten gekommen.
  • LG Mainz, 05.01.2015 - 5 O 170/14
    Ein solcher in Rechtsprechung und Literatur allgemein anerkannter und insbesondere zu Persönlichkeitsverletzungen durch Presseveröffentlichungen entwickelter Schmerzensgeldanspruch setzt einen schwerwiegenden Eingriff voraus, wobei den Verantwortlichen ein schweres Verschulden treffen muss und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 1994, VI ZR 56/94 in: BGHZ 128, 1 [12] = NJW 1995, 861; OLG Karlsruhe, Urteil vom 07. April 2006, 14 U 134/05 in :NJW-RR 2006, 987).
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