Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 07.05.2004 - 14 U 103/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verlangen nach Erfüllung einer Auflage durch den hierdurch begünstigten Erben; Befreiung des vererbten Grundstücks von einer Grundschuld als Auflage; Auslegung eines Testaments hinsichtlich des Verpflichtungscharakters der Auflage zu entsprechender Handlung
- notare-wuerttemberg.de , S. 145
§ 2194 BGB
Der Erbe kann auch dann gemäß § 2194 BGB die Vollziehung einer Auflage verlangen, wenn er selbst durch die Auflage begünstigt wird - Judicialis
BGB § 2194
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2194
Anspruch auf Vollziehung einer Auflage durch den durch die Auflage begünstigen Erben - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
Verfahrensgang
- LG Offenburg, 06.05.2002 - 3 O 183/01
- OLG Karlsruhe, 07.05.2004 - 14 U 103/02
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 1307
- MDR 2005, 37
- FamRZ 2005, 137
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.05.1952 - IV ZR 220/51
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.05.2004 - 14 U 103/02
Dies wird - unter Berufung auf eine nicht veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 08.05.1952 (IV ZR 220/51) - damit begründet, daß der Begünstigte nach § 1940 BGB keinen Anspruch auf die dem Beschwerten auferlegte Leistung habe.