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   OLG Karlsruhe, 07.05.2013 - 12 U 153/12-, vom 27. Juni 2013   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,14659
OLG Karlsruhe, 07.05.2013 - 12 U 153/12-, vom 27. Juni 2013 (https://dejure.org/2013,14659)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.05.2013 - 12 U 153/12-, vom 27. Juni 2013 (https://dejure.org/2013,14659)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. Mai 2013 - 12 U 153/12-, vom 27. Juni 2013 (https://dejure.org/2013,14659)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Private Zahnzusatzversicherung - kein Versicherungsschutz, wenn zahnmedizinisch notwendige Heilbehandlung schon vor Vertragsbeginn begonnen hat

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Private Zahnzusatzversicherung - Behandlung vor Versicherungsbeginn

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Private Zahnzusatzversicherung: Heilbehandlung vor Vertragsbeginn

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Patient muss Implantate selbst zahlen - Zahnbehandlung begann bereits vor dem Abschluss der Zusatzversicherung für Zahnersatz

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Fraglicher Beginn des Versicherungsschutzes einer Zahnzusatzversicherung

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Kein Versicherungsschutz, wenn zahnmedizinisch notwendige Heilbehandlung schon vor Vertragsbeginn begonnen hat

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Private Zahnzusatzversicherung - kein Versicherungsschutz, wenn zahnmedizinisch notwendige Heilbehandlung schon vor Vertragsbeginn begonnen hat

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Versicherungsrecht - Private Zahnzusatzversicherung - Kein Versicherungsschutz bei Beginn der Heilbehandlung vor Vertragsbeginn

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wann die Zahnzusatzversicherung den Zahnersatz nicht zahlen muss

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Private Zahnzusatzversicherung: Kein Versicherungsschutz bei Heilbehandlung vor Vertragsbeginn

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Ist der Zahn schon marode kommt eine Versicherung zu spät

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.12.1977 - IV ZR 12/76

    Krankenhaustagegeld - Krankheitskosten - Zahnmedizinische Heilbehandlung -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.05.2013 - 12 U 153/12
    Zur "Behandlung" einer Krankheit gehört nicht nur die unmittelbare Heiltätigkeit, sondern auch schon die erste ärztliche Untersuchung, die auf die Erkennung des Leidens abzielt, ohne Rücksicht darauf, ob sofort oder erst nach weiteren Untersuchungen eine endgültige oder richtige Diagnose gestellt und mit den eigentlichen Heilmaßnahmen begonnen worden ist (BGH VersR 1978, 271; BGH VersR 1979, 221OLG Stuttgart VersR 2011, 1506).

    Ebenso gehört zur Heilbehandlung die Erstellung eines Heil- und Kostenplans (BGH VersR 1978, 271; VersR 1996, 1224).

    Denn für die Frage, ob eine ärztliche Leistung als "Beginn der Heilbehandlung" anzusehen ist, ist der richtige Bezugspunkt nicht der konkrete Auftrag des Patienten an den Arzt, sondern die behandlungsbedürftige Krankheit selbst (BGH VersR 1978, 271 juris- Tz. 21).

  • BGH, 29.11.1978 - IV ZR 175/77

    Einstufung von Fettleibigkeit (Adipositas) als Krankheit - Zeitpunkt der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.05.2013 - 12 U 153/12
    Zur "Behandlung" einer Krankheit gehört nicht nur die unmittelbare Heiltätigkeit, sondern auch schon die erste ärztliche Untersuchung, die auf die Erkennung des Leidens abzielt, ohne Rücksicht darauf, ob sofort oder erst nach weiteren Untersuchungen eine endgültige oder richtige Diagnose gestellt und mit den eigentlichen Heilmaßnahmen begonnen worden ist (BGH VersR 1978, 271; BGH VersR 1979, 221OLG Stuttgart VersR 2011, 1506).

    Sachverständigengutachtens (BGH VersR 1979, 221 - juris Tz. 20; OLG Stuttgart VersR 2011, 1506 - juris Tz. 24; OLG Koblenz VersR 2008, 339 - juris Tz. 33; OLG Köln VersR 2004, 631).

  • OLG Stuttgart, 07.07.2011 - 7 U 27/11

    Private Krankenversicherung: Neuer Versicherungsfall bei Wechsel des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.05.2013 - 12 U 153/12
    Zur "Behandlung" einer Krankheit gehört nicht nur die unmittelbare Heiltätigkeit, sondern auch schon die erste ärztliche Untersuchung, die auf die Erkennung des Leidens abzielt, ohne Rücksicht darauf, ob sofort oder erst nach weiteren Untersuchungen eine endgültige oder richtige Diagnose gestellt und mit den eigentlichen Heilmaßnahmen begonnen worden ist (BGH VersR 1978, 271; BGH VersR 1979, 221OLG Stuttgart VersR 2011, 1506).

    Sachverständigengutachtens (BGH VersR 1979, 221 - juris Tz. 20; OLG Stuttgart VersR 2011, 1506 - juris Tz. 24; OLG Koblenz VersR 2008, 339 - juris Tz. 33; OLG Köln VersR 2004, 631).

  • OLG Köln, 18.10.2013 - 20 U 125/13

    Eintrittspflicht der privaten Krankheitskostenversicherung für den Ersatz bei

    Versicherungsfall in der Krankenversicherung ist - siehe oben - nicht die Krankheit oder Unfallfolge, sondern das Erbringen einer medizinisch notwendigen Leistung wegen einer Krankheit oder Unfallfolge (BGH VersR 1996, 1225; OLG Oldenburg VersR 2012, 1548; OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.05.2013, Az. 12 U 153/12, zit. nach juris; Boetius , Private Krankenversicherung, 2010, § 192 Rn. 30).

    Zur Heilbehandlung gehören bereits die ersten Untersuchungen zur Erkennung des Leidens (BGH VersR 1978, 272; OLG Oldenburg VersR 2012, 1548; OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.05.2013, Az. 12 U 153/12, zit. nach juris; vgl. auch Beckmann/Matusche-Beckmann- Müller , aaO, § 44 Rn. 282; Bach/Moser- Kalis , aaO; Prölss/Martin- Voit , aaO, § 1 MB/KK Rn. 12).

    Dabei ist unerheblich, ob von dem behandelnden Arzt bereits eine endgültige oder richtige Diagnose gestellt oder die eigentliche Heilmaßnahme begonnen worden ist (BGH VersR 1978, 271; OLG Oldenburg VersR 2012, 1548; OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.05.2013, Az. 12 U 153/12, zit. nach juris; vgl. auch Bach/Moser- Kalis , aaO, § 1 MB/KK Rn. 45).

    Ohne Bedeutung ist es auch, wie der konkrete Behandlungsauftrag des Patienten lautete (BGH VersR 1978, 271; OLG Oldenburg VersR 2012, 1548; OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.05.2013, Az. 12 U 153/12, zit. nach juris).

  • AG Erlangen, 10.04.2014 - 3 C 1346/12

    Zahnzusatzversicherung - Behandlung einer vor Vertragsbeginn nicht bekannten

    Die Heilbehandlung ist dabei die ärztliche Tätigkeit, die durch die betroffene Krankheit verursacht worden ist, sofern die Leistung des Arztes von ihrer Art her in den Rahmen der medizinisch notwendigen Krankenpflege fällt und auf die Heilung oder Linderung der Krankheit abzielt, mag dieses Endziel auch erst nach Unterbrechungen oder mithilfe weiterer Ärzte erreicht werden (OLG Karlsruhe, Urteile vom 27.06.2013 - 12 U 127/12 sowie vom 07.05.2013 - 12 U 153/12).
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