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   OLG Karlsruhe, 07.05.2020 - 15 U 126/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,83401
OLG Karlsruhe, 07.05.2020 - 15 U 126/19 (https://dejure.org/2020,83401)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.05.2020 - 15 U 126/19 (https://dejure.org/2020,83401)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. Mai 2020 - 15 U 126/19 (https://dejure.org/2020,83401)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wenn man nicht sagt, was man will, bekommt man auch nicht das, was man möchte!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wer nicht sagt, was er baut, bekommt auch nicht den Schallschutznachweis, den er will! (IBR 2022, 577)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 14.05.2013 - 15 U 214/11

    Auch Planer müssen Bedenken anmelden!

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.05.2020 - 15 U 126/19
    b) Anders als in den vom Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 14.05.2013 - 15 U 214/11 -) und Oberlandesgericht München (Urteil vom 14.05.2013 - 9 U 3038/12 -) entschiedenen Fällen bestand für den Beklagten keine Pflicht, die Klägerin auf Bedenken hinsichtlich der Einhaltung des Schallschutzes hinzuweisen.
  • OLG München, 14.05.2013 - 9 U 3038/12

    Tragwerksplaner muss Bauherrn auf untaugliches Abdichtungskonzept hinweisen!

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.05.2020 - 15 U 126/19
    b) Anders als in den vom Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 14.05.2013 - 15 U 214/11 -) und Oberlandesgericht München (Urteil vom 14.05.2013 - 9 U 3038/12 -) entschiedenen Fällen bestand für den Beklagten keine Pflicht, die Klägerin auf Bedenken hinsichtlich der Einhaltung des Schallschutzes hinzuweisen.
  • OLG Stuttgart, 17.10.2013 - 13 U 86/13

    Architektenvertrag: Schadenersatzanspruch wegen der Verletzung von Prüf- und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.05.2020 - 15 U 126/19
    Anders als in der von der Klägerin zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart (Urteil vom 17.10.2013 - 13 U 86/13 -) hat der Beklagte auch nicht bei der Vertragsausführung Aufgaben übernommen, die er nach dem Vertrag nicht geschuldet hat.
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