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   OLG Karlsruhe, 07.06.1985 - 1 Ss 68/85   

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https://dejure.org/1985,1623
OLG Karlsruhe, 07.06.1985 - 1 Ss 68/85 (https://dejure.org/1985,1623)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.06.1985 - 1 Ss 68/85 (https://dejure.org/1985,1623)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. Juni 1985 - 1 Ss 68/85 (https://dejure.org/1985,1623)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2543 (Ls.)
  • MDR 1985, 870
  • NStZ 1985, 460
  • NZA 1985, 570
  • DB 1986, 387
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Hamm, 30.04.2010 - 13 TaBV 94/09

    Auskunft über wirtschaftliche Angelegenheiten; unbegründeter Feststellungsantrag

    Sofern der Betriebsrat in dem Zusammenhang auf fehlende Rechtsschutzmöglichkeiten hinweist, verkennt er, dass außerhalb des Anwendungsbereichs des § 109 BetrVG die Möglichkeit besteht, Fragen der ordnungsgemäßen Unterrichtung in wirtschaftlichen Angelegenheiten - ggf. auch für die Vergangenheit - in einem allgemeinen arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren klären zu lassen ( vgl. BAG, 08.08.1989 - 1 ABR 61/88 - AP BetrVG 1972 § 106 Nr. 6; OLG Karlsruhe, 07.06.1985 - 1 Ss 68/85 - AP BetrVG 1972 § 121 Nr. 1; GK/Oetker, a.a.O., § 109 Rn. 4 m.w.N.).
  • ArbG Mannheim, 19.08.2010 - 8 Ca 515/09

    Stellungnahme - Betriebsrat - geplante Massenentlassung - Interessenausgleich -

    Im Übrigen wird auch in der Literatur (vgl. Kittner-Deinert, a.a.O., Rn 46; KR-Weigand, a.a.O., Rn 91 a; APS-Moll, a.a.O., Rn 113; ErfK-Kiel, a.a.O., Rn 32; von Hoyningen-Huene/Linck, a.a.O., RN 91) sowie Rechtsprechung (vgl. LAG Hamm vom 06.06.1986, DB 1986, Seite 387), soweit ersichtlich, einhellig vertreten, dass die Massenentlassungsanzeige wirksam ist, selbst wenn entgegen dem Wortlaut in § 17 Abs. 3 Satz 2 nicht der Arbeitgeber, sondern vielmehr der Betriebsrat seine Stellungnahme unmittelbar gegenüber der Agentur für Arbeit abgibt.
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