Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 07.09.2016 - 1 AK 34/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,33202
OLG Karlsruhe, 07.09.2016 - 1 AK 34/16 (https://dejure.org/2016,33202)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.09.2016 - 1 AK 34/16 (https://dejure.org/2016,33202)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. September 2016 - 1 AK 34/16 (https://dejure.org/2016,33202)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,33202) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Auslieferung eines nigerianischen Asylbewerbers zur Strafverfolgung nach Spanien; Zulässigkeit der Auslieferung Vorentscheidung über einen Asylantrag des Verfolgten in Deutschland; Voraussetzungen einer Tatverdachtsprüfung im Auslieferungsverfahren

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 6 Abs 2 IRG, § 10 Abs 2 IRG, § 83b Abs 2 S 1 Buchst a IRG, EGRaBes 584/2002
    Auslieferungsverfahren aufgrund eines Europäischen Haftbefehls aus Spanien: Anlass zur Durchführung einer Tatverdachtsprüfung; nicht abgeschlossenes Asylverfahren des Verfolgten in Deutschland; Geltendmachung eines Rücküberstellungsvorbehalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Auslieferung eines nigerianischen Asylbewerbers zur Strafverfolgung nach Spanien; Zulässigkeit der Auslieferung Vorentscheidung über einen Asylantrag des Verfolgten in Deutschland; Voraussetzungen einer Tatverdachtsprüfung im Auslieferungsverfahren

  • rechtsportal.de

    IRG § 83a Abs. 1 Nr. 5 ; IRG § 10 Abs. 2
    Zulässigkeit der Auslieferung eines nigerianischen Asylbewerbers zur Strafverfolgung nach Spanien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auslieferung eines Verfolgten nach Spanien

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Karlsruhe, 18.06.2007 - 1 AK 72/06
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.09.2016 - 1 AK 34/16
    Sie enthält eine zureichende Beschreibung der Umstände, unter welchen die Straftat begangen wurde, einschließlich der Tatzeit, des Tatortes und der Tatbeteiligung der gesuchten Person mit der hierzu notwendigen Konkretisierung des Tatvorwurfs, die einen zureichenden Rückschluss auf das dem Verfolgten vorgeworfene Geschehen ermöglicht (Senat StV 2007, 650; 2005, 232).

    Soweit diese die von den spanischen Justizbehörden angenommene Verwicklung des Verfolgten in die von Rosemary W. ("Rose") vor allem in Spanien geführte Organisation des Menschenhandels und der Zuhälterei bezweifeln und deshalb die Auslieferung für unzulässig halten, verkennen sie, dass eine Tatverdachtsprüfung auch und gerade bei Auslieferungen aufgrund eines Europäischen Haftbefehls grundsätzlich nicht stattfindet (Senat StV 2007, 650 und zuletzt Beschlüsse vom 10.11.2015 - 1 AK 111/14 - und 27.06.2016 - 1 AK 127/15 - BVerfG Beschluss vom 28.07.2016 - 2 BvR 1468/16 - jeweils abgedruckt bei juris).

    Es liegt auch kein Fall vor, in dem durch sichere und auf der Hand liegende Umstände eine Täterschaft des Verfolgten ausgeschlossen werden kann oder aber sich das vom Verfolgten vorgebrachte Alibi aufgrund glaubwürdiger Zeugenaussagen oder sonstiger Beweisumstände derart verdichtet hat, dass der Verfolgte die ihm vorgeworfene Tat nicht begangen haben kann (OLG Karlsruhe StV 2007, 650; BVerfG Beschluss vom 28.07.2016 - 2 BvR 1468/16 - abgedruckt bei juris).

  • OLG Karlsruhe, 11.05.2007 - 1 AK 3/07

    D (A), Auslieferung, Niederlande, Ermessen, Generalstaatsanwaltschaft,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.09.2016 - 1 AK 34/16
    Die wesentlichen Gesichtspunkte wurden ausdrücklich bedacht und die aufgeführten und erkannten Gesichtspunkte abwägend gegenübergestellt (Senat NJW 2007, 2567 und NStZ-RR 2008, 376).

    Jedoch ergibt sich aus den vorliegenden Auslieferungsunterlagen durchaus, dass er die kriminellen und ihm zurechenbaren Aktivitäten der Rosemary W. aus Deutschland heraus unterstützt hat und er sich deren Handlungen anrechnen lassen muss (Senat NJW 2007, 2567), so dass nach §§ 80 Abs. 2 IRG i.V.m. § 83 b Abs. 2 Satz 1 lit. a. IRG als "Mischfall" auch die Auslieferung eines Deutschen zulässig wäre.

  • OLG Karlsruhe, 13.03.2007 - 1 AK 28/06

    D (A), Auslieferung, Unionsbürger, Europäischer Haftbefehl, Vorabentscheidung,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.09.2016 - 1 AK 34/16
    Die wesentlichen Gesichtspunkte wurden ausdrücklich bedacht und die aufgeführten und erkannten Gesichtspunkte abwägend gegenübergestellt (Senat NJW 2007, 2567 und NStZ-RR 2008, 376).

    Insoweit liegt es auf der Hand, dass die schutzwürdigen Belange eines Verfolgten, eine von einem EU-Mitgliedstaat ggf. verhängte Strafe in der Bundesrepublik Deutschland verbüßen zu können, bei einem seit vielen Jahren lebenden und gesellschaftlich integrierten ausländischen Mitbürger anders zu gewichten ist als bei einem Verfolgten, der sich erst seit kurzem in der Bundesrepublik Deutschland aufhält (vgl. hierzu Senat NStZ-RR 2008, 376; ders. Beschluss vom 07.12.2012 -1 AK 65/12 -).

  • BVerfG, 28.07.2016 - 2 BvR 1468/16

    Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.09.2016 - 1 AK 34/16
    Soweit diese die von den spanischen Justizbehörden angenommene Verwicklung des Verfolgten in die von Rosemary W. ("Rose") vor allem in Spanien geführte Organisation des Menschenhandels und der Zuhälterei bezweifeln und deshalb die Auslieferung für unzulässig halten, verkennen sie, dass eine Tatverdachtsprüfung auch und gerade bei Auslieferungen aufgrund eines Europäischen Haftbefehls grundsätzlich nicht stattfindet (Senat StV 2007, 650 und zuletzt Beschlüsse vom 10.11.2015 - 1 AK 111/14 - und 27.06.2016 - 1 AK 127/15 - BVerfG Beschluss vom 28.07.2016 - 2 BvR 1468/16 - jeweils abgedruckt bei juris).

    Es liegt auch kein Fall vor, in dem durch sichere und auf der Hand liegende Umstände eine Täterschaft des Verfolgten ausgeschlossen werden kann oder aber sich das vom Verfolgten vorgebrachte Alibi aufgrund glaubwürdiger Zeugenaussagen oder sonstiger Beweisumstände derart verdichtet hat, dass der Verfolgte die ihm vorgeworfene Tat nicht begangen haben kann (OLG Karlsruhe StV 2007, 650; BVerfG Beschluss vom 28.07.2016 - 2 BvR 1468/16 - abgedruckt bei juris).

  • BGH, 15.03.1984 - 4 ARs 23/83

    Prüfung des hinreichenden Tatverdachts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.09.2016 - 1 AK 34/16
    Dem deutschem Richter ist es deshalb grundsätzlich verwehrt, bei seiner Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung eine Prüfung des Tatverdachts (Schuldverdachts) vorzunehmen, und zwar regelmäßig grundsätzlich auch dann, wenn er Anlass zu der Annahme hat, dass das ausländische Gericht zu Unrecht den Tatverdacht bejaht hat (BGHSt 32, 314).
  • OLG Karlsruhe, 27.06.2016 - 1 AK 127/15

    Auslieferungsersuchen zur Strafverfolgung: Voraussetzungen erneuter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.09.2016 - 1 AK 34/16
    Soweit diese die von den spanischen Justizbehörden angenommene Verwicklung des Verfolgten in die von Rosemary W. ("Rose") vor allem in Spanien geführte Organisation des Menschenhandels und der Zuhälterei bezweifeln und deshalb die Auslieferung für unzulässig halten, verkennen sie, dass eine Tatverdachtsprüfung auch und gerade bei Auslieferungen aufgrund eines Europäischen Haftbefehls grundsätzlich nicht stattfindet (Senat StV 2007, 650 und zuletzt Beschlüsse vom 10.11.2015 - 1 AK 111/14 - und 27.06.2016 - 1 AK 127/15 - BVerfG Beschluss vom 28.07.2016 - 2 BvR 1468/16 - jeweils abgedruckt bei juris).
  • EuGH, 05.09.2012 - C-42/11

    Ein Mitgliedstaat kann die Vergünstigung der Nichtvollstreckung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.09.2016 - 1 AK 34/16
    Der Verfolgte lebt auch noch nicht seit fünf Jahren ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland, so dass sich die Frage stellen könnte, ob allein die Dauer seines Aufenthalts ausreicht, um einen zureichenden indiziellen Schluss auf eine ausreichende Integration im Inland zu rechtfertigen (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 16.04.2013 - 1 AK 19/13 - und EuGH, Urteil vom 05.09.2012, C - 42/11 - Lopes da Silva Jorge - NJW 2013, 141, ders., Urteil vom 06.10.2009, C - 123/08 - Wolzenburg - NJW 2010, 283; siehe hierzu auch den Rahmenbeschluss 2008/909/Ji des Rates vom 27.11.2008).
  • EuGH, 06.10.2009 - C-123/08

    DAS NIEDERLÄNDISCHE RECHT KANN IN BEZUG AUF DIE VOLLSTRECKUNG EINES EUROPÄISCHEN

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.09.2016 - 1 AK 34/16
    Der Verfolgte lebt auch noch nicht seit fünf Jahren ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland, so dass sich die Frage stellen könnte, ob allein die Dauer seines Aufenthalts ausreicht, um einen zureichenden indiziellen Schluss auf eine ausreichende Integration im Inland zu rechtfertigen (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 16.04.2013 - 1 AK 19/13 - und EuGH, Urteil vom 05.09.2012, C - 42/11 - Lopes da Silva Jorge - NJW 2013, 141, ders., Urteil vom 06.10.2009, C - 123/08 - Wolzenburg - NJW 2010, 283; siehe hierzu auch den Rahmenbeschluss 2008/909/Ji des Rates vom 27.11.2008).
  • OLG Karlsruhe, 10.11.2015 - 1 AK 111/14

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Auslieferung eines ETA-Terroristen von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.09.2016 - 1 AK 34/16
    Soweit diese die von den spanischen Justizbehörden angenommene Verwicklung des Verfolgten in die von Rosemary W. ("Rose") vor allem in Spanien geführte Organisation des Menschenhandels und der Zuhälterei bezweifeln und deshalb die Auslieferung für unzulässig halten, verkennen sie, dass eine Tatverdachtsprüfung auch und gerade bei Auslieferungen aufgrund eines Europäischen Haftbefehls grundsätzlich nicht stattfindet (Senat StV 2007, 650 und zuletzt Beschlüsse vom 10.11.2015 - 1 AK 111/14 - und 27.06.2016 - 1 AK 127/15 - BVerfG Beschluss vom 28.07.2016 - 2 BvR 1468/16 - jeweils abgedruckt bei juris).
  • EuGH, 29.06.2016 - C-486/14

    Ein Tatverdächtiger kann in einem Schengen-Staat erneut strafrechtlich verfolgt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.09.2016 - 1 AK 34/16
    Die Entschließung der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe vom 15.07.2016 enthält auch keine Sachprüfung, so dass kein Auslieferungshindernis hiermit verbunden wäre (vgl. EuGH StraFo 2016, 282).
  • BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86

    Völkerrecht

  • OLG Karlsruhe, 28.02.2019 - Ausl 301 AR 185/18

    Zulässigkeit der Auslieferung eines deutschen Verfolgten nach Österreich:

    Besondere Umstände, welche die Durchführung einer Tatverdachtsprüfung rechtfertigen (§ 10 Abs. 2 IRG), können sich daraus ergeben, dass der ersuchende Staat ergänzende Auslieferungsunterlagen bzw. ergänzende Informationen vorlegt und sich aus diesen Unterlagen entweder das Bestehen eines Tatverdachts ausschließen lässt oder sich hieraus Widersprüche zu den Auslieferungsunterlagen ergeben (Festhaltung OLG Karlsruhe, 7. September 2016, 1 AK 34/16).(Rn.17).

    Der Senat hat dabei allerdings auch geprüft, ob sich besondere Umstände im Sinne des § 10 Abs. 2 IRG daraus ergeben, dass dem Senat im Hinblick auf die Konkretisierung des Tatvorwurfs im Wege der Rechtshilfe von den österreichischen Justizbehörden ergänzende Informationen, nämlich eine vollständige Kopie der Akten der Staatsanwaltschaft U./Österreich, vorgelegt wurden und ihm insoweit die dort vorhandenen Ermittlungsergebnisse bekannt geworden sind (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 07.09.2016 - 1 AK 34/16).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht