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   OLG Karlsruhe, 07.10.2014 - 19 U 18/13   

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https://dejure.org/2014,32154
OLG Karlsruhe, 07.10.2014 - 19 U 18/13 (https://dejure.org/2014,32154)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.10.2014 - 19 U 18/13 (https://dejure.org/2014,32154)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. Oktober 2014 - 19 U 18/13 (https://dejure.org/2014,32154)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    17 Nr. 8 VOB/B wirksam oder unwirksam?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    § 17 Nr. 8 VOB/B wirksam oder unwirksam? (IBR 2015, 73)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wann verjährt der Regressanspruch des Bürgen? (IBR 2015, 428)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 14.01.1999 - IX ZR 208/97

    Aufrechnung mit Forderungen in der Gesamtvollstreckung des Schuldners;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.10.2014 - 19 U 18/13
    Der Regressanspruch aus § 774 Abs. 1 Satz 1 BGB entsteht bereits mit Übernahme der Bürgschaft, ist jedoch aufschiebend bedingt (vgl. BGHZ 140, 270; BGH NJW-RR 2008, 1007; Münchener Kommentar/Habersack, BGB, 6. Aufl., § 774 Rn, 17).

    Daher entsteht der Rückgriffsanspruch des Bürgen erst mit der Zahlung unbedingt (vgl. BGHZ 140, 270).

    Die Voraussetzungen für einen gesetzlichen Forderungsübergang sind damit noch nicht erfüllt (vgl. auch BGH NM 1990, 1301: kein Forderungsübergang bei Befriedigung des Gläubigers durch Erlass; BGHZ 140, 270 gegen die Umwandlung des Befreiungsanspruchs in einen Zahlungsanspruch vor tatsächlicher Leistung).

    Selbst ein vollstreckbares Urteil gegen den Bürgen begründet nur einen Befreiungsanspruch, reicht jedoch nicht als Voraussetzung für die Umwandlung in einen Zahlungsanspruch (vgl. BGHZ 140, 270).

  • BGH, 23.03.1987 - II ZR 190/86

    Beginn der Verjährung einer Schadensersatzforderung gegen ein Vorstandsmitglied

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.10.2014 - 19 U 18/13
    Auch dieser Grundsatz greift nur ein, wenn ein (erster) Schaden dem Grunde nach bereits entstanden ist, seine Höhe jedoch noch nicht beziffert werden kann (vgl. BGHZ 100, 228).

    Die Möglichkeit einer Klage auf eine künftige Leistung oder auf Feststellung einer künftigen Leistungspflicht löst hingegen den Verjährungsbeginn nicht aus (vgl. BGHZ 100, 228.; Soergel/Niedenführ, BGB, 13. Aufl., § 199 Rn. 12); Münchener Kommentar/Grothe, BGB, 6. Aufl., § 199 Rn. 4).

  • BGH, 13.03.2008 - IX ZR 14/07

    Rechtsstellung des Kautionsversicherers in der Insolvenz des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.10.2014 - 19 U 18/13
    Der Regressanspruch aus § 774 Abs. 1 Satz 1 BGB entsteht bereits mit Übernahme der Bürgschaft, ist jedoch aufschiebend bedingt (vgl. BGHZ 140, 270; BGH NJW-RR 2008, 1007; Münchener Kommentar/Habersack, BGB, 6. Aufl., § 774 Rn, 17).

    Die gleichen Rechtsgrundsätze wie zu § 774 BGB gelten auch für den Aufwendungsersatzanspruch des Bürgen aus §§ 675, 670 BGB (vgl. BGH NJW-RR 2008, 1007).

  • BGH, 19.09.1985 - IX ZR 16/85

    Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.10.2014 - 19 U 18/13
    Auch diese Frist lief gegenüber der Hauptschuldnerin binnen zwei Jahren nach Zugang des schriftlichen Verlangens vom 06.12.2007 ab, ohne dass der Gläubiger gegenüber der Hauptschuldnerin bzw. deren Insolvenzverwalter verjährungshemmende oder -unterbrechende Maßnahme ergriffen hätte, obwohl die Eröffnung des Insolvenzverfahren einer Klageerhebung gegen den Insolvenzverwalter der Hauptschuldnerin nicht entgegengestanden hätte (vgl. BGHZ 95, 375).

    Da die Beziehungen der Beteiligten einer Rückbürgschaft den allgemeinen Bürgschaftsregeln unterliegen (vgl. BGHZ 95, 375), ist kein Erfordernis einer Bezeichnung in der Überschrift als Rückbürgschaft ersichtlich.

  • BGH, 29.01.2008 - XI ZR 160/07

    Sicherungswirkung der Bürgschaft eines Bauträgers; Fälligkeit der Forderung aus

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.10.2014 - 19 U 18/13
    Die Fälligkeit der Bürgschaftsforderung des Gläubigers aus selbstschuldnerischer Bürgschaft gegen die Klägerin trat ohne weitergehende Leistungsaufforderung mit der Fälligkeit der gesicherten Hauptschuld ein (vgl. BGHZ 175, 161), mithin mit Ablehnung der Mangelbeseitigung durch den Insolvenzverwalter im Dezember 2007.

    Die Fälligkeit der Forderung aus der Bürgschaft tritt - insbesondere unter Berücksichtigung der Akzessorietät der Bürgschaft zu der Hauptschuld - grundsätzlich zeitgleich mit der des gesicherten Hauptanspruchs ein (vgl. BGHZ 175, 161; Münchener Kommentar/Habersack, BGB, 6. Aufl., § 765 Rn. 67; Münchener Kommentar/Grothe, BGB, 6. Aufl., § 199 Rn. 7 a. E.).

  • BGH, 21.01.1993 - VII ZR 127/91

    Keine Herausgabe der Sicherheit bei Mängelrüge vor Verjährungseintritt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.10.2014 - 19 U 18/13
    Um die Rückgabeverpflichtung hinauszuschieben, ist lediglich eine - im vorliegenden Fall erfolgte - rechtzeitige Mängelanzeige gegenüber dem Auftragnehmer erforderlich (vgl. BGHZ 121, 168; Ingenstau/Korbion/Joussen, VOB/B, 14. Aufl., § 17 Nr. 8 Rn. 193).

    Ist eine solche erfolgt, so ergibt sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hieraus einerseits, dass der Auftraggeber trotz Verjährungseintritts nicht nur zur Zurückhaltung der Sicherheit, sondern auch zu ihrer Verwertung im Sicherungsfall berechtigt ist (vgl. BGHZ 121, 168), und andererseits, dass sich der Bürge, der den Auftraggeber auch wegen solcher Ansprüche sichert, nicht auf die an sich nach § 768 BGB zulässige Einrede berufen kann, der Gewährleistungsanspruch sei verjährt (vgl. BGHZ 121, 173; KG BauR 2007, 547; OLG München OLGR 2008, 436; OLG Frankfurt IBR 2008, 447; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3. Aufl, 10. Teil Rn. 158; Ingenstau/Korbion/Joussen, VOB, 14. Aufl., § 17 Nr. 8 Rn. 193).

  • BGH, 12.02.1970 - VII ZR 168/67

    Fälligkeit und Verjährung nicht in der Schlussrechnung enthaltener Forderungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.10.2014 - 19 U 18/13
    Voraussetzung für die Entstehung ist aber grundsätzlich die Fälligkeit des Anspruchs (vgl. BGH NJW 1968, 1962; BGHZ 53, 222; Palandt/Ellenberger, BGB, 73. Aufl., § 199 Rn. 3), da erst von diesem Zeitpunkt an der Gläubiger mit Erfolg die Leistung fordern kann und ggf. den Ablauf der Verjährungsfrist durch Klageerhebung unterbinden kann (vgl. BGH NJW -, 1228).
  • BGH, 18.12.1980 - VII ZR 41/80

    Beginn der Verjährung von Forderungen aus einem Werkvertrag

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.10.2014 - 19 U 18/13
    Die Möglichkeit der Erhebung der Feststellungsklage beseitigt lediglich das Hindernis, den - da die Bezifferbarkeit nicht Voraussetzung der Anspruchsentstehung ist (vgl. BGHZ 79, 176) - bereits entstandenen Anspruch möglicherweise noch nicht beziffern zu können (vgl. Bamberger/Roth, BGB, 3. Aufl., § 199 Rn. 5; BGH WW -, 1228 zu Gewährleistungsbürgschaft: Zahlungsanspruch des Auftraggebers entsteht bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 13 Abs. 5 Abs. 2 VOB/B, ohne dass zusätzlich ein auf Gewährleistung gestützter Zahlungsanspruch geltend gemacht werden muss).
  • BGH, 10.06.1985 - III ZR 63/84

    Kündigung der Schuldmitübernahme eines Gesellschafters nach Ausscheiden aus der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.10.2014 - 19 U 18/13
    Da zwischen der Klägerin und der Hauptschuldnerin durch die Zurverfügungstellung des Bürgschaftslimits, das auch revolvierend ausgenutzt werden konnte, eine dauerhafte Geschäftsverbindung bestand, ist auch der auf unbestimmte Zeit geschlossene (Rück-) Bürgschaftsvertrag zwischen den Parteien zur Absicherung der sich hieraus auch künftig ergebenden Forderungen als Dauerschuldverhältnis anzusehen (vgl. auch BGH NJW 1986, 252; Palandt/Grüneberg, BGB, 73. Aufl., § 314 Rn. 5).
  • BGH, 22.01.1987 - VII ZR 88/85

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Architekten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.10.2014 - 19 U 18/13
    In diesen Fällen beginnt der Lauf der Verjährungsfrist frühestens mit dem Eintritt der Bedingung (vgl. BGH NJW 1987, 2743; Palandt/Ellenberger, BGB, 73. Aufl., § 199 Rn. 3; Münchener Kommentar/Grothe, BGB, 6. Aufl., § 199 Rn. 6; Erman/Schmidt-Räntsch, BGB, 14. Aufl., § 199 Rn. 4a).
  • BGH, 05.07.1990 - IX ZR 294/89

    Übernahme einer Bürgschaft auf erstes Anfordern; Inanspruchnahme aus einer

  • BGH, 18.05.1995 - IX ZR 108/94

    Formularmäßige Ausdehnung der Bürgenhaftung über das verbürgte Kreditlimit hinaus

  • BGH, 24.09.1998 - IX ZR 425/97

    Formularmäßige Ausdehnung einer Bürgschaft auf alle bestehenden und künftigen

  • BGH, 08.03.2001 - IX ZR 236/00

    Formularmäßige Vereinbarung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern zur Ablösung

  • BGH, 29.03.2001 - IX ZR 20/00

    Formularmäßige Zweckerklärung für eine Bürgschaft

  • KG, 01.04.2008 - 14 U 211/07

    Formularmäßige Rückbürgschaft auf erstes Anfordern eines Kreditinstituts

  • BGH, 21.01.1993 - VII ZR 221/91

    Zurückhaltung der Sicherheit auch bei verjährten Gewährleistungsansprüchen -

  • BGH, 10.02.2000 - IX ZR 397/98

    Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern

  • BGH, 24.01.2002 - IX ZR 204/00

    Inanspruchnahme des Bürgen aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern im Rahmen

  • KG, 24.10.2006 - 7 U 6/06

    Gewährleistungsbürgschaft für Baumängel: Ausschluss der Einrede der Verjährung

  • OLG Celle, 12.07.2007 - 13 U 191/06

    Rechtsfolgen der Verjährung einer Hauptschuld hinsichtlich einer

  • OLG Frankfurt, 07.08.2007 - 7 U 228/01

    Generalunternehmervertrag: Verjährungseinrede für den Gewährleistungsbürgen gegen

  • OLG München, 06.11.2007 - 9 U 2387/07

    Bürgenhaftung bei Mangelrüge in nicht verjährter Zeit?

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