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   OLG Karlsruhe, 07.12.1987 - 4 W 105/87   

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OLG Karlsruhe, 07.12.1987 - 4 W 105/87 (https://dejure.org/1987,9830)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.12.1987 - 4 W 105/87 (https://dejure.org/1987,9830)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. Dezember 1987 - 4 W 105/87 (https://dejure.org/1987,9830)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befreiung von den Gebühren für die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch ; Gebühren für die Eintragung des Testamentsvollstreckervermerks im Grundbuch ; Testamentsvollstreckervermerk als Nebengeschäft; Gebührenbefreiung für die Eintragung von Erben des eingetragenen ...

  • mansui.eu PDF

    KostO §§ 60, 65
    Kosten und Gebühren; Befreiung von den Gebühren für die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch; Gebührenbefreiung für die Grundbucheintragung von Verfügungsbeschränkungen des Erben; Gebühren für die Eintragung des Testamentsvollstreckervermerks im Grundbuch.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 13.04.1973 - BReg. 3 Z 53/71
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.12.1987 - 4 W 105/87
    Teilweise wird angenommen, § 60 Abs. 4 KostO sei auf die Eintragung des Testamentsvollstreckervermerks (dasselbe gilt für den Nacherbenvermerk nach § 51 GBO) entweder direkt (OLG Hamm KostRspr. Nr. 33 zu § 60 KostO mit ablehnender Anmerkung Lappe, JurBüro 1969, 158) oder analog anwendbar (BayObLGZ 1973, 98 mit ablehnender Anmerkung Lappe, JurBüro 1973, 763; OLG Köln DNotZ 1971, 443; KG KostRspr. Nr. 87 zu § 60 KostO mit ablehnender Anmerkung Lappe, JurBüro 1987, 406; Göttlich/Mümmler, Stichwort "Eigentümer« Anm. 6.6, und Stichwort "Testamentsvollstrecker« Anm. 6; Haegele/Winkler, Der Testamentsvollstrecker 8. Aufl. Rdn. 744).

    Daß er mit den Worten "Gebühren nach den Absätzen 1 bis 3« nur die gesetzestechnische Anknüpfung an die Vorschrift über die Erhebung der hauptsächlich in Betracht kommenden Gebühren ausdrücken wollte, wie das Bayerische Oberste Landgericht (BayObLGZ 1973, 98) meint, wäre eine Oberflächlichkeit, die dem Gesetzgeber gerade im Kostenrecht, das an klare Tatbestände anknüpfen muß (OLG Karlsruhe Justiz 1966, 155, 156; ebenso in dem Beschluß vom 12. Februar 1987 - JurBüro 1988, 216), nicht ohne zwingenden Grund unterstellt werden darf.

    Diese Ansicht widerspricht dem anerkannten Grundsatz des Kostenrechts, daß bei einer umfangreicheren Tätigkeit mehr oder höhere Gebühren anfallen als bei einer geringeren Tätigkeit (BayObLGZ 1973, 98).

  • OLG Karlsruhe, 12.02.1987 - 4 W 87/86

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins ; Wirkungskreis des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.12.1987 - 4 W 105/87
    Daß er mit den Worten "Gebühren nach den Absätzen 1 bis 3« nur die gesetzestechnische Anknüpfung an die Vorschrift über die Erhebung der hauptsächlich in Betracht kommenden Gebühren ausdrücken wollte, wie das Bayerische Oberste Landgericht (BayObLGZ 1973, 98) meint, wäre eine Oberflächlichkeit, die dem Gesetzgeber gerade im Kostenrecht, das an klare Tatbestände anknüpfen muß (OLG Karlsruhe Justiz 1966, 155, 156; ebenso in dem Beschluß vom 12. Februar 1987 - JurBüro 1988, 216), nicht ohne zwingenden Grund unterstellt werden darf.

    Durch die Bereinigung unrichtig gewordener Einträge wird also der Wert des Grundbuches für den Rechtsverkehr erhöht; außerdem entsteht durch die unterbliebene Berichtigung überholter Eintragungen unnötiger Verwaltungsaufwand, der vermieden werden kann (OLG Karlsruhe Justiz 1966, 155, 156; JurBüro 1988, 216; Wedewer, JVBl 1964, 89; Epple, BWNotZ 1964, 45; Tropf, BWNotZ 1964, 318 f; Stöber, JVBl 1966, 123).

  • OLG Oldenburg, 27.05.1987 - 5 W 20/87

    Vorerbe, Grundbuch, Gebühren, Nacherbenvermerk, Kostenordnung, Grundbuchordnung,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.12.1987 - 4 W 105/87
    Demgegenüber hat sich die wohl überwiegende Meinung für die Erhebung der Gebühren aus § 65 Abs. 1 KostO ausgesprochen (OLG Bremen Rpfleger 1971, 195; OLG Düsseldorf JurBüro 1973, 55; OLG Oldenburg JurBüro 1987, 1390; LG Hildesheim KostRspr.
  • OLG Frankfurt, 21.05.2012 - 20 W 353/11

    Gebührenbefreiung nach § 60 Abs. 4 KostO

    Gegen eine Gebührenbefreiung haben sich ausgesprochen OLG Bremen (Rpfleger 1971, 195) OLG Düsseldorf (Rpfleger 1973, 73 und 1988, 142 und 2003, 220) OLG Oldenburg (Rpfleger 1988, 20 mit Anm. Meyer-Stolte = JurBüro 1987, 1390), OLG Zweibrücken (Rpfleger 1989, 150) und OLG Karlsruhe (Beschluss vom 07. Dezember 1987 - 4 W 105/87 - dok. bei juris) sowie in der Literatur Korinthenberg/Lappe (KostO, 18. Aufl., § 60 Rn. 62 und 65 Rn. 3), Rohs/ Wedewer (KostO, 3. Aufl., § 60 Rn. 14 a) und Hartmann ( Kostengesetze, 42. Aufl., § 60 Rn. 29/30 und § 65 Rn. 1).
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