Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 07.12.1999 - 19 AR 20/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung i.R. einer Familiensache
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2000, 568
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.08.1981 - IVb ARZ 541/81
Abgrenzung der Zuständigkeiten eines Familiengerichts und eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 04.02.1998 - XII ARZ 35/97
Zuständigkeit des Familiengerichts für die Regelung der elterlichen Sorge
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- OLG Dresden, 06.07.2000 - 10 ARf 15/00
Gerichtliche Zuständigkeit für die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft
Für die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft bei rechtlicher Verhinderung der Eltern ist auch in nicht dringlichen Fällen stets das Familien- und nicht das Vormundschaftsgericht zuständig (abweichend von OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 568).Für die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft bei rechtlicher Verhinderung der Eltern ist auch in nicht dringlichen Fällen stets das Familien- und nicht das Vormundschaftsgericht zuständig (abweichend von OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 568).
Der abweichenden Meinung - § 1693 BGB beschränke sich auf dringliche Fälle (OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 568, ebenso: Staudinger-Coester, BGB, 12. Aufl., § 1693 Rdnr.1 sowie Bienwald [FamRZ 1999, 1602] und Niepmann [MDR 2000, 619]) vermag der Senat nicht näher zu treten.
Der Senat ist mit dem OLG Stuttgart (…a.a.O.), dem PfälzOLG Zweibrücken (…a.a.O.) und dem BayObLG (FamRZ 2000, 568) der Auffassung, dass dem Familiengericht seit 1. Juli 1998 eine generelle Anordnungsbefugnis zukommt.
- OLG Bamberg, 12.01.2005 - 2 UF 9/05
Zum Rechtsmittel gegen die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft durch das …
Nach herrschender Ansicht, der der Senat folgt (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 568; OLG Stuttgart FamRZ 1999, 1601), normiert § 1693 BGB eine generelle Anordnungsbefugnis des Familiengerichtes und ist nicht etwa nur auf Fälle mit besonderer Dringlichkeit (so OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 568) beschränkt. - OLG Jena, 28.05.2003 - 1 Sa 4/03
Zur Frage, ob für die Anordnung und Auswahl eines Ergänzungspflegers die …
Ein solcher Eilfall ist bei durch Ergänzungspfleger wahrzunehmenden Abgabe von rechtsgeschäftlichen Erklärungen, wie vorliegend die Ausschlagung einer Erbschaft, im Regelfall nicht gegeben, was auch hier der Fall ist (so auch OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 568 mit weiteren Hinweisen auf den Meinungsstand).