Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 07.12.2010 - 1 AK 50/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,16073
OLG Karlsruhe, 07.12.2010 - 1 AK 50/10 (https://dejure.org/2010,16073)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.12.2010 - 1 AK 50/10 (https://dejure.org/2010,16073)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. Dezember 2010 - 1 AK 50/10 (https://dejure.org/2010,16073)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,16073) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslieferungshindernis bei Fehlen einer gesetzlichen Verpflichtung einer regelmäßigen Überprüfung der Sicherungsmaßnahme der Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt in einem ordnungsgemäßen gerichtlichen Verfahren zu bestimmten Fristen; Vorliegen eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 83b Abs. 2 S. 1 Buchst. b
    Auslieferung eines - vergleichbar nach § 63 StGB Unterzubringenden - bei Bestehen von § 67e StGB entsprechenden Vorschriften im ersuchenden Staat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 145
  • StV 2011, 430
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Karlsruhe, 16.12.2008 - 1 AK 51/07
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.12.2010 - 1 AK 50/10
    Nach der insoweit zu berücksichtigenden (vgl. hierzu Senat NStZ-RR 2009, 107) Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hat eine gesuchte Person im Vollstreckungsmitgliedstaat dann ihren "Wohnsitz" i.S.d. Art. 4 Nr. 6 RbEuHb, wenn sie dort ihren tatsächlichen Wohnsitz begründet hat und sich dort "aufhält" oder wenn sie infolge eines beständigen Verweilens von gewisser Dauer in dem Mitgliedstaat Bindungen zu diesem Staat von ähnlicher Intensität aufgebaut hat, wie sie sich aus einem Wohnsitz ergeben (vgl. EuGH NJW 2008, 3201).

    In der hierfür notwendigen umfassenden Abwägung sind vorwiegend die persönlichen Belange des Verfolgten zu berücksichtigen, wobei als maßgebliches Kriterium darauf abzustellen ist, ob die Resozialisierungschancen des Verfolgten durch eine Inlandsvollstreckung erhöht werden können (Senat NStZ-RR 2009, 107).

  • OLG Karlsruhe, 20.12.2006 - 1 AK 46/06

    Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen aufgrund eines Europäischen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.12.2010 - 1 AK 50/10
    Sie ermöglicht dem Senat die gebotene Überprüfung, ob die Bewilligungsbehörde die Voraussetzungen des § 83 b IRG zutreffend beurteilt hat (Senat NJW 2007, 617).
  • BGH, 21.04.1971 - 2 StR 82/71

    Anordnung der Unterbringung in eine Heilanstalt und Pflegeanstalt bei einer Tat

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.12.2010 - 1 AK 50/10
    Deren Anordnung kann deshalb auch dann zulässig sein, wenn die den Anlass des Verfahrens bildende Tat für sich betrachtet weniger gewichtig erscheint, in Zukunft aber Taten von erheblicher Schwere zu erwarten sind (BGHSt 24, 134; 47, 52; StV 1986, 380 ; Fischer, StGB , 57. Aufl. 2010, § 63 Rn. 14).
  • OLG Karlsruhe, 18.06.2007 - 1 AK 72/06
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.12.2010 - 1 AK 50/10
    Ein Ausnahmefall, welcher auch unter Geltung dieses Gesetzes ausnahmsweise eine solche gebieten könnte, ist nicht ersichtlich, weil besondere Umstände, die hierzu Anlass geben könnten, nicht vorliegen (vgl. hierzu Senat StV 2007, 650; Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 4. Aufl. 2006, § 10 IRG Rn. 29 ff., 36 ff.).
  • EuGH, 17.07.2008 - C-66/08

    Kozlowski - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.12.2010 - 1 AK 50/10
    Nach der insoweit zu berücksichtigenden (vgl. hierzu Senat NStZ-RR 2009, 107) Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hat eine gesuchte Person im Vollstreckungsmitgliedstaat dann ihren "Wohnsitz" i.S.d. Art. 4 Nr. 6 RbEuHb, wenn sie dort ihren tatsächlichen Wohnsitz begründet hat und sich dort "aufhält" oder wenn sie infolge eines beständigen Verweilens von gewisser Dauer in dem Mitgliedstaat Bindungen zu diesem Staat von ähnlicher Intensität aufgebaut hat, wie sie sich aus einem Wohnsitz ergeben (vgl. EuGH NJW 2008, 3201).
  • BGH, 15.03.1984 - 4 ARs 23/83

    Prüfung des hinreichenden Tatverdachts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.12.2010 - 1 AK 50/10
    Dem deutschem Richter ist es deshalb grundsätzlich verwehrt, bei seiner Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung nach dem Europäischen Haftbefehlsgesetz vom 20.07.2006 eine Prüfung des Tatverdachts (Schuldverdachts) vorzunehmen (vgl. zum EuAlÜbk: BGHSt 32, 314 ).
  • OLG Karlsruhe, 23.02.2005 - 1 AK 24/04

    Auslieferung in einen EG-Mitgliedstaat: Aufhebung des Auslieferungshaftbefehls

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.12.2010 - 1 AK 50/10
    Allein der Umstand, dass über die Zulässigkeit der Auslieferung des sich seit 16.07.2010 in Auslieferungshaft befindlichen Verfolgten nicht innerhalb der in § 83c Abs. 1 IRG angeführten 60-Tage-Frist entschieden werden konnte, führt zu keiner anderen Beurteilung, da die Überschreitung dieser Frist ihre Ursache in sachlichen und auf der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage beruhenden Gründen hat (vgl. Senat NJW 2005, 1206 und 1207).
  • BGH, 23.01.1986 - 4 StR 620/85

    Schuldunfähigkeit auf Grund einer Schizophrenie und chronischem Alkoholismus -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.12.2010 - 1 AK 50/10
    Deren Anordnung kann deshalb auch dann zulässig sein, wenn die den Anlass des Verfahrens bildende Tat für sich betrachtet weniger gewichtig erscheint, in Zukunft aber Taten von erheblicher Schwere zu erwarten sind (BGHSt 24, 134; 47, 52; StV 1986, 380 ; Fischer, StGB , 57. Aufl. 2010, § 63 Rn. 14).
  • BGH, 06.06.2001 - 2 StR 136/01

    Antrag auf Sicherungsverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.12.2010 - 1 AK 50/10
    Deren Anordnung kann deshalb auch dann zulässig sein, wenn die den Anlass des Verfahrens bildende Tat für sich betrachtet weniger gewichtig erscheint, in Zukunft aber Taten von erheblicher Schwere zu erwarten sind (BGHSt 24, 134; 47, 52; StV 1986, 380 ; Fischer, StGB , 57. Aufl. 2010, § 63 Rn. 14).
  • BVerfG, 06.07.2016 - 2 BvR 1454/13

    Überwachung der Internetnutzung im Ermittlungsverfahren (Begriff der

    Die Auslegung des Begriffs "Telekommunikation' in § 100a StPO durch das Landgericht entspricht vielmehr - im Ergebnis - einer in Literatur und Rechtsprechung verbreiteten Auffassung (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 23. März 2010 - StB 7/10 -, NStZ-RR 2011, S. 145 f.; Kudlich, GA 2011, S. 193 ; Kudlich, JA 2000, S. 227 ; Singelnstein, NStZ 2012, S. 593 ; Bär, in: KMR-StPO, November 2013, § 100a Rn. 11a).
  • OLG Karlsruhe, 10.11.2015 - 1 AK 111/14

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Auslieferung eines ETA-Terroristen von

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist hierfür maßgeblich, ob durch die Verbüßung der Strafe im Inland die Resozialisierungschancen des Verfolgten merklich erhöht werden (vgl. EuGH, Urteil vom 17.07.2008, C-66/08 - Kozlowski, NJW 2008, 3201; Senat NStZ-RR 2009, 107 und 2011, 145; KG NJW 2010, 3177).
  • OLG Karlsruhe, 15.02.2018 - Ausl 301 AR 135/17

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Auslieferung eines Verfolgten zum

    Die Begründung eines festen Wohnsitzes erfordert das Merkmal nicht zwingend, jedoch wird vom Vorliegen eines gewöhnlichen Aufenthalts im Regelfall auszugehen sein, wenn sich der Verfolgte im Inland unter einem festen Wohnsitz angemeldet hat (vgl. hierzu Senat NStZ-RR 2009, 107; NStZ-RR 2011, 145; StraFo 2015, 384; Beschlüsse vom 22.01.2013, 1 AK 76/12; vom 02.06.2014, 1 AK 3/14; vom 08.01.2015, 1 AK 119/14; vom 10.11.2015, 1 AK 111/14; vom 14.3.2016, 1 AK 109/15; Böhm in Ahlbrecht/Böhm/Esser/Eckelmanns, a.a.O., Rn. 1089 ff. m.w.N.; a.A. OLG Frankfurt NStZ-RR 2016, 352).

    Hiervon wäre nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nur auszugehen, wenn durch die Verbüßung der Strafe im Inland die Resozialisierungschancen des Verfolgten merklich erhöht werden (vgl. EuGH, Urteil vom 17.07.2008, C-66/08 - Kozlowski - NJW 2008, 3201; Senat NStZ-RR 2009, 107 -unter Ableitung der Anwendung der EuGH-Vorgabe im Urteil vom 17.07.2008 auf das deutsche Recht- und Senat NStZ-RR 2011, 145).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht