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   OLG Karlsruhe, 08.01.1997 - 3 Ws 364/96   

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https://dejure.org/1997,5580
OLG Karlsruhe, 08.01.1997 - 3 Ws 364/96 (https://dejure.org/1997,5580)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.01.1997 - 3 Ws 364/96 (https://dejure.org/1997,5580)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. Januar 1997 - 3 Ws 364/96 (https://dejure.org/1997,5580)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 301
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.05.1988 - 3 StR 161/88

    Rüge der Verletzung sachlichen Rechts nach wirksam erklärtem Rechtsmittelverzicht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.01.1997 - 3 Ws 364/96
    Der damit wirksame Rechtsmittelverzicht kann nicht zurückgenommen, widerrufen oder angefochten werden (BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1 und 5).
  • BGH, 08.02.1994 - 5 StR 39/94

    Erkennbarkeit der Bedeutung eines Rechtsmittelverzicht - Voraussetzungen der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.01.1997 - 3 Ws 364/96
    Der Senat trägt auch bei Beachtung der in höchstrichterlicher Rechtsprechung entwickelten Grundsätze (vgl. nur BGH wistra 1994, 197 = NStZ 1995, 20) keine Bedenken hinsichtlich der Wirksamkeit der vorliegend erklärten Rechtsmittelverzichte.
  • OLG München, 12.02.1968 - Ws 81/68
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.01.1997 - 3 Ws 364/96
    Wird nämlich ein Urteil durch Rechtsmittelverzicht aller Rechtsmittelberechtigten rechtskräftig und legt der Angeklagte gleichwohl das ohne den Verzicht zulässige Rechtsmittel ein, so wird die Rechtskraft nicht gemäß § 343 Abs. 1 StPO gehemmt (OLG München NJW 1968, 1001 mit zust. Anm. Pohlmann in Rpfleger 1968, 156; LR-Wendisch StPO 24. Aufl. § 449 Rdnr. 11).
  • BGH, 04.09.1986 - 1 StR 461/86
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.01.1997 - 3 Ws 364/96
    Der damit wirksame Rechtsmittelverzicht kann nicht zurückgenommen, widerrufen oder angefochten werden (BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1 und 5).
  • OLG Hamm, 22.08.2006 - 2 Ss 241/06

    Bewährung; Vorstrafen; länger zurückliegen; Berücksichtigung;

    Die Rechtsmittelrücknahme wirkt jedoch - wie der Verzicht - ex nunc, d.h. erst im Augenblick ihres Eingangs beim zuständigen Gericht tritt Rechtskraft ein (OLG Karlsruhe NStZ 1997, 301; KK-Ruß, a.a.O., § 302 Rn. 14).
  • OLG Karlsruhe, 23.08.2001 - 3 Ss 61/01

    Recht des Verteidigers zur Einlegung von Rechtmitteln gegen den ausdrücklichen

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  • OLG Düsseldorf, 02.03.2007 - 4 Ws 84/07

    Beschwerde gegen die Fortdauer einer Untersuchungshaft; Verfahrensrechtliche

    Zum anderen führte eine gegenteilige Auffassung zur völligen Rechtsunsicherheit über die Frage des Rechtskrafteintritts und der Vollstreckbarkeit (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 1997, 301; OLG München NJW 1968, 1001).
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