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OLG Karlsruhe, 08.05.2019 - 5 WF 239/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 87 Abs. 4
Sofortige Beschwerde gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Singen, 27.11.2018 - 4 F 635/18
- OLG Karlsruhe, 08.05.2019 - 5 WF 239/18
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 10.07.2019 - XII ZB 507/18
Erfordernis der anschließenden familiengerichtlichen Billigung durch Beschluss im …
Die Qualifizierung der gerichtlichen Billigung als Endentscheidung passe sich überdies besser in die Regelungssystematik der einvernehmlichen Beendigung von Kindschaftssachen ein, wie etwa im Fall der gerichtlichen Übertragung der elterlichen Sorge bei Einvernehmen der Eltern, die trotz Bindung des Gerichts nach § 1671 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BGB ebenfalls durch anfechtbare Endentscheidung erfolge (vgl. OLG Karlsruhe Beschluss vom 8. Mai 2019 - 5 WF 239/18 - juris Rn. 36; OLG Oldenburg Beschluss vom 20. März 2019 - 11 UF 35/19 - juris Rn. 16 ff.; OLG München FamRZ 2015, 1422; OLG Düsseldorf [1. - OLG Frankfurt, 11.09.2020 - 7 WF 84/20
Vollstreckungsvoraussetzungen Umgangsvergleich
Dabei ist streitig, ob Grundlage für die Vollstreckung der gerichtlich gebilligte Vergleich, allein der Billigungsbeschluss, oder der gerichtlich gebilligte Vergleich in Verbindung mit dem Billigungsbeschluss ist (jeweils zum Streitstand: Kischkel in NZFam 2020, 907, 909f.; OLG Karlsruhe NJOZ 2020, 272, 273f.). - KG, 29.01.2020 - 3 WF 200/19
Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen Zuwiderhandlungen gegen einen gerichtlich …
Jedoch ist der Billigungsbeschluss ohne den in Bezug genommenen Umgangsvergleich (§ 86 Abs. 1 Nr. 2 FamFG i. V. m. § 156 Abs. 2 FamFG) nicht vollstreckungsfähig, so dass auch Letzterer in diesem Fall der Zustellung vor der Vollstreckung bedarf (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 8. Mai 2019 - 5 WF 239/18 ZKJ 2019, 421; Grandel FF 2019, 55, 59; OLG Oldenburg, Beschluss vom 10. August 2018 - 11 WF 104/18 juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 7. Juli 2017 - 4 WF 23/17 FamRZ 2018, 110).