Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 08.07.2010 - 4 U 210/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 333, 2325, 2327, 2346, 2348; ErbStG §§ 7, 9
Nicht vollzogene Schenkungen sind nicht als Eigengeschenk auf den Pflichtteilsergänzungsanspruch anrechenbar - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Anrechnung eines im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zugewendeten inzwischen verjährten Anspruchs auf Zahlung eines Gleichstellungsgeldes auf den Pflichtteilsanspruch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anrechnung der Zuwendung eines inzwischen verjährten Anspruchs auf den Pflichtteilsanspruch
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Freiburg, 02.10.2009 - 8 O 90/08
- OLG Karlsruhe, 08.07.2010 - 4 U 210/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- LG Freiburg, 02.10.2009 - 8 O 90/08
Pflichtteilsergänzungsanspruch: Anrechnung eines Anspruchs als Eigengeschenk …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.07.2010 - 4 U 210/09
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Einzelrichters der 8. Zivilkammer des Landgerichts Freiburg vom 2. Oktober 2009 - 8 O 90/08 - im Kostenpunkt aufgehoben und wie folgt abgeändert:.Der Streitwertbeschluss des Landgerichts Freiburg vom 2. Oktober 2009 - 8 O 90/08 - wird abgeändert.
Das am 6.10.2009 zugestellte Urteil des Landgerichts Freiburg vom 2.10.2009 ( 8 O 90/08) wird dahingehend abgeändert, dass der Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin 50.000,00 EUR nebst Zinsen i.H. von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 40.903,35 EUR seit 1.01.2002 sowie im Übrigen seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
- OLG Rostock, 23.10.2007 - 7 W 75/07
Streitwert: Addition der Beträge von Hauptantrag und Hilfsantrag
Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.07.2010 - 4 U 210/09
Haupt- und Hilfsantrag betreffen im kostenrechtlichen Sinne denselben Gegenstand, weil die Anträge einander ausschließen und damit notwendigerweise die Zuerkennung des einen Anspruchs mit der Aberkennung des anderen verbunden ist (vgl. OLG Rostock OLGR 2008, 170; BGH NJW-RR 2003, 713). - BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06
Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig
Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.07.2010 - 4 U 210/09
Richtet sich die Verjährung nach der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB , so ist der Fristbeginn in Überleitungsfällen nach Art. 229 Abs. 4 Satz 1 EGBGB - trotz Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB - unter Einbeziehung der subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 BGB zu berechnen (vgl. BGHZ 171, 1 , JURIS Rn. 19; BGH NJW-RR 2008, 258 ).
- BFH, 23.10.2002 - II R 71/00
Grundstücksschenkung gegen Gleichstellungsgeld
Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.07.2010 - 4 U 210/09
Damit sei die Schenkung bereits mit Vertragsabschluss i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG ausgeführt (vgl. BFHE 200, 402 , JURIS Rn. 15). - BGH, 25.10.2007 - VII ZR 205/06
Umfang der werkvertraglichen Verpflichtung eines Bauträgers; Berechnung der …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.07.2010 - 4 U 210/09
Richtet sich die Verjährung nach der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB , so ist der Fristbeginn in Überleitungsfällen nach Art. 229 Abs. 4 Satz 1 EGBGB - trotz Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB - unter Einbeziehung der subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 BGB zu berechnen (…vgl. BGHZ 171, 1 , JURIS Rn. 19; BGH NJW-RR 2008, 258 ). - BGH, 27.02.2003 - III ZR 115/02
Verfahrensrecht - Zusammenrechnung von Haupt- und Hilfsansprüchen
Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.07.2010 - 4 U 210/09
Haupt- und Hilfsantrag betreffen im kostenrechtlichen Sinne denselben Gegenstand, weil die Anträge einander ausschließen und damit notwendigerweise die Zuerkennung des einen Anspruchs mit der Aberkennung des anderen verbunden ist (vgl. OLG Rostock OLGR 2008, 170; BGH NJW-RR 2003, 713). - BGH, 21.05.2008 - IV ZR 238/06
Rechtsnatur der Erklärung des Versicherungsnehmers über die Bezugsberechtigung im …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.07.2010 - 4 U 210/09
Außerdem läge im Angebot der Leistung an die Klägerin eine vom Beklagten übermittelte Schenkungsofferte der Erblasserin, die Annahme der Leistung seitens der Klägerin wäre zugleich als rechtsgeschäftliche Annahme des Schenkungsangebots zu verstehen (…vgl. für den Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall BGHZ aaO.; BGH NJW 2008, 2702 ).