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   OLG Karlsruhe, 08.07.2016 - 18 WF 183/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,22297
OLG Karlsruhe, 08.07.2016 - 18 WF 183/15 (https://dejure.org/2016,22297)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.07.2016 - 18 WF 183/15 (https://dejure.org/2016,22297)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. Juli 2016 - 18 WF 183/15 (https://dejure.org/2016,22297)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit der Familiengerichte für Streitigkeiten zwischen Familienangehörigen über das Recht am eigenen Bild

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 266 Abs 1 Nr 1 Halbs 2 FamFG, § 348 Abs 1 S 2 Nr 2 Buchst a ZPO, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 BGB, § 1629 Abs 2 BGB
    Unterlassungsantrag minderjähriger Kinder gegen einen mitsorgeberechtigten Elternteil wegen im Internet veröffentlichter Fotos: Zuständigkeit des Familiengerichts; Erfordernis der Vertretung durch einen Ergänzungspfleger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Familienstreitsache; Zulässigkeit; Vertretung; Recht am eigenen Bild; Unterlassung; Internet; Geltendmachung von Ansprüchen minderjähriger Kinder gegen einen mitsorgeberechtigten Elternteil wegen im Internet veröffentlichter Fotos

  • rechtsportal.de

    Zuständigkeit der Familiengerichte für Streitigkeiten zwischen Familienangehörigen über das Recht am eigenen Bild

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Fotos von unseren Kindern auf Facebook

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zuständigkeit bei Streitigkeiten zwischen Familienangehörigen über Recht am eigenen Bild

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Elternteil hat kein Anspruch wegen Online-Veröffentlichung von Fotos seiner Kinder

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    Kein Unterlassungsanspruch für Elternteil wegen Foto-Veröffentlichung der Kinder

  • das-gruene-recht.de (Kurzinformation)

    Kinderfotos veröffentlicht: Mitsorgeberechtigter Vater kann von Mutter kein Unterlassen fordern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 1158
  • FamRZ 2016, 2138
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.10.2009 - VI ZR 314/08

    Kein umfassender Anspruch eines Kindes gegen die Presse, die Veröffentlichung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.07.2016 - 18 WF 183/15
    Denn die Rechtmäßigkeit einer Bildveröffentlichung hängt stets von einer Interessenabwägung ab, die nur im konkreten Einzelfall, nicht aber in Bezug auf Bilder vorgenommen werden kann, die noch gar nicht bekannt sind (BGH GRUR 2008, 446; BGH GRUR 2010, 173; Wandtke/Bullinger/Fricke, a.a.O., § 22 Rn. 24).
  • RG, 17.02.1922 - II 442/21

    Vertretung, Selbstkontrahieren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.07.2016 - 18 WF 183/15
    Für Gesamtvertretung gilt der Grundsatz, dass bei rechtlicher Verhinderung eines von zwei Gesamtvertretern auch der andere - infolge der Begrenzung seiner Vertretungsmacht auf die Gesamtvertretung - nicht wirksam handeln kann (RGZ 103, 417 ff; 116, 116, 117; Staudinger/ Peschel-Gutzeit (2015) BGB § 1629, Rn. 315; Palandt/Götz, BGB, 75. Auflage 2016, § 1629 Rn. 14).
  • BGH, 13.11.2007 - VI ZR 269/06

    Vorbeugende Unterlassungsklage gegen Bildberichterstattung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.07.2016 - 18 WF 183/15
    Denn die Rechtmäßigkeit einer Bildveröffentlichung hängt stets von einer Interessenabwägung ab, die nur im konkreten Einzelfall, nicht aber in Bezug auf Bilder vorgenommen werden kann, die noch gar nicht bekannt sind (BGH GRUR 2008, 446; BGH GRUR 2010, 173; Wandtke/Bullinger/Fricke, a.a.O., § 22 Rn. 24).
  • RG, 11.02.1927 - II 129/26

    Offene Handelsgesellschaft in Liquidation

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.07.2016 - 18 WF 183/15
    Für Gesamtvertretung gilt der Grundsatz, dass bei rechtlicher Verhinderung eines von zwei Gesamtvertretern auch der andere - infolge der Begrenzung seiner Vertretungsmacht auf die Gesamtvertretung - nicht wirksam handeln kann (RGZ 103, 417 ff; 116, 116, 117; Staudinger/ Peschel-Gutzeit (2015) BGB § 1629, Rn. 315; Palandt/Götz, BGB, 75. Auflage 2016, § 1629 Rn. 14).
  • BGH, 06.06.2023 - VI ZB 75/22

    Umfassung von Streitigkeiten über Ansprüche aus Veröffentlichungen im Internet

    (a) Für die insoweit wortidentische und von § 1 Konzentrations-Verordnung NW in Bezug genommene Regelung in § 119a Abs. 1 Nr. 5 GVG wie für die entsprechend formulierten Bestimmungen in § 72a Abs. 1 Nr. 5 GVG und § 348 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe a ZPO ist allgemein anerkannt, dass sie auch Veröffentlichungen in digitalen Medien - also auch im Internet - erfassen (vgl. OLG Nürnberg, NJW-RR 2021, 571 Rn. 11 f.; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2016, 1158 Rn. 15; Feldmann in BeckOK GVG, Stand 15.02.2023, § 72a Rn. 16a; Fischer in BeckOK ZPO, Stand 01.03.2023, § 348 Rn. 17; Pabst in MünchKomm ZPO, 6. Aufl., § 72a GVG Rn. 25; Stackmann in MünchKomm ZPO, 6. Aufl., § 348 Rn. 49; Wittschier in Musielak/Voit, ZPO, 20. Aufl., § 348 Rn. 7; Bartel in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 348 Rn. 19; Fölsch, NJW 2020, 801, 802).
  • OLG Köln, 05.09.2022 - 15 U 162/22

    Sachliche Zuständigkeit der Berufungsgerichte wegen Äußerungen in sozialen

    Dies gilt auch in Bezug auf - wie hier - Veröffentlichungen im Internet und/oder sozialen Netzwerken (vgl. dazu etwa nur OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. März 2021 - 1 AR 631/21, NJW-RR 2021, 571 Rn. 11 ff.; BeckOK-GVG/ Feldmann , Ed. 15, § 72a Rn. 16a zu § 72a Abs. 1 Nr. 5 GVG sowie OLG Karlsruhe, Beschluss vom 8. Juli 2016 - 18 WF 183/15, NJW-RR 2016, 1158 Rn. 15; Musielak/Voit/ Wittschier , ZPO, 19. Aufl. 2021, § 348 Rn. 7 zu § 348 Abs. 1 S. 2 Nr. 2a ZPO; siehe allgemein auch Fölsch , NJW 2020, 801, 802; Jürgens , NJW 2020, 1846, 1847 und speziell zur Landesverordnung OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09. Juni 2022 - 16 W 15/22, openJur 2022, 14813).
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