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   OLG Karlsruhe, 08.08.2000 - 4 W 43/99   

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https://dejure.org/2000,5551
OLG Karlsruhe, 08.08.2000 - 4 W 43/99 (https://dejure.org/2000,5551)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.08.2000 - 4 W 43/99 (https://dejure.org/2000,5551)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. August 2000 - 4 W 43/99 (https://dejure.org/2000,5551)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zwangsvollstreckung ; Vollstreckungsabwehrklage; Vollstreckbare Urkunde; Grundschuld ; Dinglicher Gerichtsstand; Allgemeiner Gerichtsstand ; Eigentumswohnung; Zuständigkeitsregelungen

  • Judicialis

    ZPO § 797 Abs. 5; ; ZPO § 800 Abs. 3; ; ZPO § 13; ; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 5; ; ZPO § 24; ; ZPO § 800 Abs. 1; ; ZPO § 802; ; GKG § 11 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klage auf Vollstreckunsgklausel gegen Eigentümer - Verhältnis von allgemeinem und dinglichem Gerichtsstand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1728
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 16.09.1989 - 4 W 2337/89

    Beschwerde wegen der Versagung von Prozesskostenhilfe für eine

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.08.2000 - 4 W 43/99
    Das Verhältnis der Zuständigkeitsregelungen in § 797 Abs. 5 ZPO und § 800 Abs. 3 ZPO ist in Rechtsprechung und Literatur streitig (vgl. etwa einerseits Baumbach/Hartmann, ZPO, 58. Aufl., § 800 Rdnr. 10; Thomas/Putzo, ZPO, 22. Aufl., § 800 Rdnr. 7; andererseits KG NJW-RR 1989, 1407, 1408; OLG Oldenburg InVo 1996, 221/222; vermittelnd Wolfsteiner in MüKO, ZPO, § 800 Rdnr. 40; Musielak/Lackmann, ZPO, § 800 Rdnr. 10).
  • OLG Hamm, 03.08.2015 - 32 Sa 31/15

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für eine Klage gegen die Vollstreckung aus

    Rechtsprechung und ein Teil der Literatur nehmen demgegenüber jedenfalls dann, wenn die Klage sich sowohl gegen die Vollstreckung aus dem dinglichen wie gegen die Vollstreckung aus dem persönlichen Anspruch richtet, einen einheitlichen Gerichtsstand nach § 800 Abs. 3 ZPO an dem Ort an, an dem das Grundstück belegen ist (OLG Köln, Beschluss vom 17.03.2004 - 5 W 45/04, BeckRS 2004, 08376; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 19. März 2003 - 13 AR 6/03, 13 AR 06/03 -, juris; BayOblG, Beschluss vom 18.04.2002 - 1Z AR 36/02, NJW-RR 2002, 1295, 1296; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.08.2000 - 4 W 43/99, NJW-RR 2001, 1728; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 22. Aufl. 2002, § 800 ZPO Rn. 10; Zöller/Vollkommer, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 800 ZPO Rn. 18; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 73. Aufl. 2015, § 800 ZPO Rn. 10; Thomas/Putzo, ZPO, 36. Aufl. 2015, § 800 ZPO Rn. 7; offenlassend: OLG Hamm, Urteil vom 26.4.2004 - 5 U 28/04, NJOZ 2004, 1960, 1961).
  • OLG Hamm, 26.04.2004 - 5 U 28/04

    Gerichtsstand für Vollstreckungsgegenklage gegen die persönliche Verpflichtung

    Nach Auffassung des Senats ist es - gerade mit Rücksicht auf die Ausschließlichkeit der im 8. Buch der Zivilprozessordnung geregelten Gerichtsstände gem. § 802 ZPO - nicht angängig, unter Hinweis auf die - vorgeblich - vom Gesetzgeber angestrebte "Konzentration von Prozessen" den § 800 Abs. 3 ZPO auch dann als die "speziellere" der beiden hier erörterten Zuständigkeitszuweisungen zu betrachten, wenn, wie hier, die Vollstreckung aus dem einzigen in den Anwendungsbereich des § 800 ZPO fallenden dinglichen Duldungsanspruch aus § 1147 BGB überhaupt nicht zum Gegenstand der Vollstreckungsabwehrklage gemacht wird (ebenso: KG NJW-RR 1989, 1407, 1408; Paulus in: Wieczorek/Schütze, Zivilprozessordnung und Nebengesetze, 3. Auflage, Rn. 13 zu § 800; Stöber in: Zöller, Zivilprozessordnung, 24. Auflage, Rn. 18 zu § 800; a. A.: OLG Karlsruhe NJW-RR 2001, 1728 m. w. Nachw.).
  • OLG Hamburg, 19.03.2003 - 13 AR 6/03

    "Willkürlichkeit" eines Verweisungsbeschlusses

    Bei § 800 Abs. 3 ZPO handelt es sich um die speziellere Norm, die sich im Konkurrenzfall durchsetzt (BayObLG, NJW-RR 2002, 1295; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2001, 1728; tendenziell auch KG, NJW-RR 1989, 1407, 1408; Münzberg in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl. 2002, § 800 Rn. 10; Stöber in: Zöller, ZPO, 23. Aufl. 2002, § 800 Rn. 18; Hartmann in: Baumbach u.a., ZPO, 61. Aufl. 2003, § 800 Rn. 10; auch Paulus, aaO. Rn. 12).
  • BayObLG, 18.04.2002 - 1Z AR 36/02

    Dinglicher Gerichtsstand bei Vollstreckungsabwehrklage auch bei persönlicher

    Demgegenüber nimmt die überwiegende Meinung zu Recht jedenfalls dann, wenn die Klage - wie hier - zugleich den dinglichen und den persönlichen Anspruch betrifft, einen einheitlichen Gerichtsstand am Belegenheitsort nach § 800 Abs. 3 ZPO als der spezielleren Norm an (OLG Karlsruhe NJW-RR 2001, 1728; ebenso in der Tendenz - im Ergebnis offenlassend - KG OLGRspr 22, 371 und NJW-RR 1989, 1407; Stein/Jonas/Münzberg ZPO 21. Aufl. § 800 Rn. 8; Zöller/Vollkommer ZPO 23. Aufl. § 800 Rn. 18; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 60. Aufl. § 800 Rn. 10; Thomas/Putzo ZPO 24. Aufl. § 800 Rn. 7).
  • OLG Brandenburg, 04.08.2004 - 4 U 17/04

    Zur Verletzung anwaltlicher Sorgfaltspflichten bei Klageerhebung durch nicht

    Ob für die Vollstreckungsgegenklage - Klageantrag Ziffer 2. - und die mit dem Klageantrag Ziffer 1. erhobene prozessuale Gestaltungsklage entsprechend § 767 ZPO gemäß § 797 Abs. 5 ZPO das Gericht örtlich zuständig ist, in dem der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, oder § 800 Abs. 3 ZPO Anwendung findet, wonach für die in § 797 Abs. 5 ZPO bestimmten Klagen das Gericht zuständig ist, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten (vgl. nur KG Berlin NJW-RR 1989, 1407, 1408; BayObLG NJW-RR 2003, 1295; OLG Karlsruhe NJW-RR 2001, 1728; OLG Hamburg MDR 2003, 1072, 1073; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann 62. Aufl. § 800 ZPO Rdnr. 10).
  • OLG Schleswig, 02.09.2004 - 2 W 94/04
    Das Landgericht Itzehoe hat unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Karlsruhe NJW-RR 2001, 1728 [OLG Karlsruhe 08.08.2000 - 4 W 43/99] die Auffassung vertreten, dass nach §§ 800 Abs. 3, 797 ZPO das Gericht ausschließlich örtlich zuständig sei, in dessen Bezirk das Grundstück belegen sei, und auf Antrag der Kläger den Rechtsstreit durch Beschluss vom 8.01.2004 an das Landgericht Frankenthal verwiesen.
  • LG Göttingen, 04.12.2003 - 2 O 513/03

    Unwirksamkeit der im Rahmen eines gegen das RBerG verstoßenden

    Die ausschließlichen Gerichtsstände im 8. Buch der ZPO ( § 802 ZPO ) bezwecken eine Konzentration von Prozessen bei dem einzelnen Gericht, was bei der Annahme von gespaltenen Zuständigkeiten je nach der Art der Einwendung des Schuldners gegen den persönlichen oder den dinglichen Titel vereitelt würde (vgl. OLG Karlsruhe in NJW-RR 2001, 1728; KG in NJW-RR 1989, 1407, Bayr. OLG in NJW-RR 2002, 1295 f; vgl. auch BGH in NJW 2003, 828 [BGH 10.12.2002 - X ARZ 208/02] [829], wonach auch § 17 GVG Ausdruck des Willens des Gesetzgebers an einer schnellen und einfachen Beilegung des Rechtsstreits und damit einer prozessökonomischen Lösung ist.).
  • LG Duisburg, 20.12.2006 - 3 O 185/05

    Erforderlichkeit einer Erlaubnis nach Art. 1 § 1 Rechtsberatungsgesetz (RBerG)

    Anderenfalls würde eine spätere, gegen den dinglichen Titel gerichtete Klage entgegen dem Sinn und Zweck des § 800 Abs. 3 ZPO zu einer "gespaltenen Zuständigkeit" führen, die vom Gesetzgeber offensichtlich nicht gewollt war (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 2001, 1728).
  • OLG Zweibrücken, 11.04.2003 - 2 AR 16/03

    Zuständiges Gericht für die Entscheidung eines negativen Kompetenzkonflikts

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  • LG Düsseldorf, 23.06.2006 - 6 O 71/05

    Zwangsvollstreckung aus einer Urkunde in ein Grundstück; Ansprüche aus einem

    In diesem Fall ist § 800 Abs. 3 ZPO die speziellere Norm (vgl. BayObLG NJW-RR 2002, 1295; OLG Karlsruhe NJW-RR 2001, 1728).
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