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   OLG Karlsruhe, 08.08.2012 - 7 U 128/11   

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OLG Karlsruhe, 08.08.2012 - 7 U 128/11 (https://dejure.org/2012,34432)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.08.2012 - 7 U 128/11 (https://dejure.org/2012,34432)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. August 2012 - 7 U 128/11 (https://dejure.org/2012,34432)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Arzthaftung: Behandlungsfehler bei vaginaler Entbindung; Berücksichtigung neuen Berufungsvortrags zur vorgeburtlichen Fehlbehandlung und Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit der Geburt im Jahre 1979 aufgrund eines Geburtsstillstandes in Beckenmitte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    K

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2013, 155
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 199/03

    Anforderungen an den Parteivortrag im Arzthaftungsverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.08.2012 - 7 U 128/11
    Wenn es einen sehr allgemein gehaltenen Vortrag der ersten Instanz konkretisiert oder erstmals substantiiert, ist es neu, nicht aber dann, wenn ein bereits schlüssiges Vorbringen aus der ersten Instanz durch weitere Tatsachenbehauptungen zusätzlich konkretisiert, verdeutlicht oder erläutert wird (vgl. BGH, NJW-RR 1991, 1214, 1215; NJW-RR 2003, 1321, 1322; VersR 2004, 1177, 1179).

    Es ist nicht ersichtlich, weshalb er dieses neue Vorbringen nicht bereits im ersten Rechtszug hätte in den Rechtsstreit einführen können, da es sich hier nicht um medizinische Fragen handelt, sondern allein darum, auch diesen in zeitlicher Hinsicht anderen Abschnitt des Behandlungsverlaufs zur gerichtlichen Überprüfung zu stellen (BGH, NJW 2004, 2825, 2826; OLG Schleswig, GesR 2012, 312; OLG Hamm, Beschluss vom 09.02.2005, Az. 3 U 247/04, juris Tz. 9).

  • BGH, 05.12.2006 - VI ZR 228/05

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Klageabweisung im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.08.2012 - 7 U 128/11
    Dabei kann aus den nachstehenden Gründen dahingestellt bleiben, ob es sich bei den Behauptungen des Klägers zu seiner fehlerhaften Behandlung und unzureichenden Aufklärung um unterschiedliche Streitgegenstände handelt (so: OLGR Zweibrücken 2006, 154 ff., juris Tz. 41 ff.; offengelassen von nachgehend: BGH, NJW-RR 2007, 414 ff., juris Tz. 11; vgl. auch: Wagener, MedR 2012, 198 m.w.N., Anmerkung zu OLG Naumburg, MedR 2012, 195 ff.; Irrgang, MedR 2010, 533, 534 m.w.N.).

    Dazu bedurfte er keiner medizinischen Kenntnisse, sondern er musste lediglich den tatsächlichen Ablauf der Behandlung schildern (Senat, OLGR Karlsruhe 2007, 258 ff., juris Tz. 6; vgl. OLG Köln, Beschluss vom 02.12.2009, Az. 5 U 76/09, juris Tz. 5; vgl. auch BGH, NJW-RR 2007, 414 ff., juris Tz. 11, der Aufklärung und Behandlung als verschieden gelagerte Sachverhalte bezeichnet).

  • BGH, 15.12.1988 - IX ZR 33/88

    Erhebung der Verjährungseinrede in der Berufungsinstanz; Hemmung der Verjährung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.08.2012 - 7 U 128/11
    Im Berufungsrechtszug ist die erstinstanzlich geltend gemachte Einrede auch ohne ausdrückliche Wiederholung zu beachten (BGH, NJW 1990, 326 f., juris Tz. 10; Palandt/Ellenberger, BGB, 71. Aufl., § 214 Rn. 2).
  • OLG Karlsruhe, 22.12.2004 - 7 U 4/03

    Arzthaftung für eine geburtsmechanische Schädigung: Zeitpunkt für eine

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.08.2012 - 7 U 128/11
    Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Risiken für die Mutter oder das Kind entstehen, weil die Mutter die natürliche Sachwalterin der Belange auch des Kindes ist (BGH, NJW-RR 2011, 1173 ff., Tz. 10 m.w.N.; NJW 2004, 3703 ff., juris Tz. 9; NJW 1989, 1538 ff., juris Tz. 16; Senat, VersR 2006, 515 f., juris Tz. 18).
  • BGH, 17.05.2011 - VI ZR 69/10

    Arzthaftung: Aufklärung über die Möglichkeit einer Schnittentbindung bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.08.2012 - 7 U 128/11
    Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Risiken für die Mutter oder das Kind entstehen, weil die Mutter die natürliche Sachwalterin der Belange auch des Kindes ist (BGH, NJW-RR 2011, 1173 ff., Tz. 10 m.w.N.; NJW 2004, 3703 ff., juris Tz. 9; NJW 1989, 1538 ff., juris Tz. 16; Senat, VersR 2006, 515 f., juris Tz. 18).
  • BGH, 06.12.1988 - VI ZR 132/88

    Arzthaftung bei Geburt aus Beckenendlage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.08.2012 - 7 U 128/11
    Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Risiken für die Mutter oder das Kind entstehen, weil die Mutter die natürliche Sachwalterin der Belange auch des Kindes ist (BGH, NJW-RR 2011, 1173 ff., Tz. 10 m.w.N.; NJW 2004, 3703 ff., juris Tz. 9; NJW 1989, 1538 ff., juris Tz. 16; Senat, VersR 2006, 515 f., juris Tz. 18).
  • BGH, 14.09.2004 - VI ZR 186/03

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung bei einer Zwillingsschwangerrschaft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.08.2012 - 7 U 128/11
    Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Risiken für die Mutter oder das Kind entstehen, weil die Mutter die natürliche Sachwalterin der Belange auch des Kindes ist (BGH, NJW-RR 2011, 1173 ff., Tz. 10 m.w.N.; NJW 2004, 3703 ff., juris Tz. 9; NJW 1989, 1538 ff., juris Tz. 16; Senat, VersR 2006, 515 f., juris Tz. 18).
  • OLG Köln, 02.12.2009 - 5 U 76/09

    Abweisung der Klage auf Schmerzensgeld mangels Vorliegens eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.08.2012 - 7 U 128/11
    Dazu bedurfte er keiner medizinischen Kenntnisse, sondern er musste lediglich den tatsächlichen Ablauf der Behandlung schildern (Senat, OLGR Karlsruhe 2007, 258 ff., juris Tz. 6; vgl. OLG Köln, Beschluss vom 02.12.2009, Az. 5 U 76/09, juris Tz. 5; vgl. auch BGH, NJW-RR 2007, 414 ff., juris Tz. 11, der Aufklärung und Behandlung als verschieden gelagerte Sachverhalte bezeichnet).
  • OLG Naumburg, 09.11.2010 - 1 U 44/10

    Beckenosteotomie - Arzthaftung: Aufklärungspflichtverletzung vor einer dreifachen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.08.2012 - 7 U 128/11
    Dabei kann aus den nachstehenden Gründen dahingestellt bleiben, ob es sich bei den Behauptungen des Klägers zu seiner fehlerhaften Behandlung und unzureichenden Aufklärung um unterschiedliche Streitgegenstände handelt (so: OLGR Zweibrücken 2006, 154 ff., juris Tz. 41 ff.; offengelassen von nachgehend: BGH, NJW-RR 2007, 414 ff., juris Tz. 11; vgl. auch: Wagener, MedR 2012, 198 m.w.N., Anmerkung zu OLG Naumburg, MedR 2012, 195 ff.; Irrgang, MedR 2010, 533, 534 m.w.N.).
  • BGH, 22.04.2010 - IX ZR 160/09

    Zulässigkeit einer auf erstinstanzlichen Vortrag gestützten Klageerweiterung in

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.08.2012 - 7 U 128/11
    Das gilt auch für solches Vorbringen, das vom Gericht erster Instanz für unerheblich gehalten worden ist und im Tatbestand keine ausdrückliche Erwähnung gefunden hat (BGH, NJW-RR 2010, 1286 ff., Tz. 10 m.w.N.).
  • BGH, 26.06.2003 - VII ZR 281/02

    Begriff des neuen Angriffsmittels in der Berufung; Rechte des Auftragnehmers nach

  • BGH, 10.11.2009 - VI ZR 325/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Nichtberücksichtigung eines

  • OLG Zweibrücken, 11.10.2005 - 5 U 10/05

    Gegenstand des Berufungsverfahrens: Schadensersatzansprüche wegen unzureichender

  • BGH, 25.04.1989 - VI ZR 175/88

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Grober Behandlungsfehler,

  • BGH, 05.06.1991 - VIII ZR 129/90

    Anspruch auf Kaufpreisrestzahlung aus einem Bohröllieferungsvertrag - Auslegung

  • OLG Schleswig, 25.01.2012 - 4 U 103/10

    Misslungene Schönheitsoperation - dennoch kein Schadensersatz vom Arzt

  • OLG Karlsruhe, 25.10.2006 - 7 U 183/05

    Arzthaftung: Verletzung der Pflicht zur therapeutischen Aufklärung; Zulässigkeit

  • BGH, 20.05.2009 - VIII ZR 247/06

    Zulassung einer erstmals im Berufungsrechtszug erfolgten unstreitigen

  • OLG Hamm, 09.02.2005 - 3 U 247/04

    Zur Frage der Arzthaftung wegen fehlender Aufklärung bei einer Schnittentbindung

  • OLG Nürnberg, 20.04.2017 - 5 U 458/16

    Arzthaftungsprozess: Streitgegenstand und Operationsdokumentation

    Wenn auch der Bundesgerichtshof in der zitierten Entscheidung vom 05.12.2006 -bei der es sich um das Revisionsurteil zu dem Fall des OLG Zweibrücken handeltdiese Frage ausdrücklich offen gelassen hat (ebenso, wenn auch nicht ausdrücklich, in der neueren Entscheidung vom 8.11.2016, NJW 2017, 949, zur selbständigen Verjährung; s. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 8.8.2012, 7 U 128/11, zitiert nach juris), hat er in der Sache die Auffassung des OLG Zweibrücken gebilligt, indem er ausgeführt hat, dass sich die Berufungsbegründung grundsätzlich auf alle Teile des Urteils erstrecken muss, hinsichtlich derer eine Änderung beantragt wird, und dass sich der Rechtsmittelführer, wenn er das angefochtene Urteil insgesamt (hier also hinsichtlich der Verneinung des Behandlungsfehlers und der Verneinung eines Aufklärungsfehlers) in Frage stellen will, sich nicht nur mit einem Berufungsgrund befassen darf, der nicht den ganzen Streitstoff betrifft.
  • OLG Karlsruhe, 25.09.2013 - 7 U 96/10

    Arzthaftungsprozess: Beweiserleichterung bei Dokumentationsmangel;

    Es handelt sich um neuen Tatsachenvortrag im Sinne des § 531 Abs. 2 ZPO, der nach dieser Vorschrift nicht zuzulassen ist, da weder dargetan noch ersichtlich ist, warum der Vortrag nicht im ersten Rechtszug erfolgt ist und die Frage der Aufklärungspflicht zwischen den Parteien streitig ist (vgl. BGH, GesR 2013, 50; vorgehend: Senat, Urteil vom 08.08.2012, Az. 7 U 128/11).
  • OLG Karlsruhe, 31.07.2013 - 7 U 91/12

    Arzthaftung: Aufklärungspflicht über alternative Entbindungsmethoden während des

    aa) Für die Schnittentbindung hat der Bundesgerichtshof (vgl. zuletzt NJW-RR 2011, 1173; ebenso Senat, OLGR 2005, 273, 274 und Urt. v. 8. August 2012, 7 U 128/11, juris Tz. 25) die allgemeinen Grundsätze zur Aufklärung über Behandlungsalternativen dahin konkretisiert, dass der geburtsleitende Arzt diese Möglichkeit in einer normalen Entbindungssituation, bei der die Schnittentbindung medizinisch nicht indiziert und deshalb keine echte Alternative zur vaginalen Geburt ist, ohne besondere Veranlassung nicht zur Sprache zu bringen muss.
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