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   OLG Karlsruhe, 08.12.2006 - 12 U 208/05   

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OLG Karlsruhe, 08.12.2006 - 12 U 208/05 (https://dejure.org/2006,2059)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.12.2006 - 12 U 208/05 (https://dejure.org/2006,2059)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. Dezember 2006 - 12 U 208/05 (https://dejure.org/2006,2059)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Nebenintervention: Rechtliches Interesse des als vermeintlicher Gesamtschuldner mit einem eventuellen weiteren Schädiger haftenden Nebenintervenienten

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Amtshaftungsanspruch des Landes Baden-Württemberg für Individualschäden von Neugläubigern der FlowTex-Gruppe aufgrund der angeblich möglichen, aber unterbliebenen Aufdeckung des Betrugssystems durch einen Betriebsprüfer; § 92 S. 1 Insolvenzordnung (InsO) als ...

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Begriffs des rechtlichen Interesses im Sinne von § 66 Zivilprozessordnung (ZPO); Beitritt als Nebenintervenient zu der unterstützten Partei oder dem Gegenstand des Rechtsstreits; Begründung des rechtlichen Interesses an einem Beitritt des Nebenintervenienten ...

  • Judicialis

    ZPO § 66; ; ZPO § 71; ; BGB § 426

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 66; ZPO § 71; BGB § 426
    Rechtliches Interesse des Schädigers zur Nebenintervention im Verfahren des Geschädigten gegen Mitschädiger wegen Gesamtschulderausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)

    "FlowTex-Verfahren" wegen Amtshaftung:

  • nomos.de PDF, S. 21 (Kurzinformation)

    Keine Amtshaftungsansprüche im FlowTex-Skandal

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    "FlowTex-Verfahren": Baden-Württemberg haftet Gläubigern nicht auf Schadensersatz

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 03.06.2005)

    FlowTex-Geschädigte verklagen Land auf Schadenersatz

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Terminankündigung: "FlowTex-Verfahren"

Sonstiges

  • spiegel.de (Pressebericht mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 13.08.2001)

    Großherziges Angebot

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (45)

  • BGH, 06.05.1960 - 2 StR 65/60

    Formen der Beteiligung an einer Konkursverschleppung - Vollendung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.12.2006 - 12 U 208/05
    Weiterer Ausführungen hierzu bedarf es an dieser Stelle nicht, weil es im vorliegenden Fall um die Begehungsteilnahme an einem Unterlassungsdelikt geht und eine Beihilfe nur in Form einer psychischen Unterstützung des Täters für möglich gehalten wird, etwa derart, dass jemand den Unterlassenden in seinem Entschluss zum Nichteingreifen bestärkt (BGHSt 14, 280; BGH NStZ 2000, 34; BayObLG …

    Der Betriebsprüfer S hätte somit den Entschluss der Haupttäter, der Geschäftsführer Schmider und Kleiser, die Konkursanmeldung zu unterlassen, durch Rat oder Tat fördern oder festigen müssen (BGHSt 14, 280; Rowedder/ Sch-Leithoff, Kommentar zum GmbHG, 4. Aufl., § 84 Rn. 64) .

    Der Beihilfe bei einem echten Unterlassungsdelikt macht sich aber nur derjenige schuldig, der das Unterlassen des Haupttäters unterstützt und damit nicht derjenige, der in anderer Weise den Erfolg - im Falle des § 84 GmbHG die rechtzeitige Eröffnung des Konkursverfahrens - verhindern oder verzögern will, den die Gebotsnorm erreichen will (BGHSt 14, 280) .

  • BGH, 16.06.1977 - III ZR 179/75

    Fluglotsenstreik I - § 839 BGB, 'go sick, go slow', eingerichteter und ausgeübter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.12.2006 - 12 U 208/05
    § 839 Abs. 1 BGB umschließt damit alle unerlaubten Handlungen im Sinne von § 823 Absatz 1 und 2 BGB mit der Folge, dass ein Beamter, der in Ausübung öffentlicher Gewalt bei Vornahme eines Amtsgeschäftes eine unerlaubte Handlung im Sinne von § 823 BGB gegenüber einem Dritten begeht, damit gleichzeitig eine ihm diesem Dritten gegenüber obliegende Pflicht verletzt (BGHZ 16, 111; BGHZ 69, 128; RGZ 154, 117; 158, 83) .

    § 839 BGB umschließt danach auch alle unerlaubten Handlungen im Sinne von §§ 823 ff BGB mit der Folge, dass ein Beamter, der in Ausübung öffentlicher Gewalt bei Vornahme eines Amtsgeschäftes eine unerlaubte Handlung im Sinne von § 823 BGB gegenüber einem Dritten begeht, damit gleichzeitig eine ihm diesem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht verletzt (BGHZ 16, 111; BGHZ 69, 128) .

    Die Drittgerichtetheit der Amtspflicht ist Tatbestandsvoraussetzung und erfordert, dass die verletzte Amtspflicht gerade gegenüber dem geschädigten Dritten bestehen muss (BGHZ 56, 40; 69, 128; 84; 292; 90, 310; Staudinger, a.a.O., § 839 Rn. 173 ff) .

  • BGH, 15.05.2003 - III ZR 42/02

    Drittwirkung von Amtspflichten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.12.2006 - 12 U 208/05
    Ihr Schutzzweck erstreckt sich dann grundsätzlich auf alle Opfer der durch den Amtsmissbrauch oder die unerlaubte Handlung geförderten Straftaten und die dabei entstanden Vermögensschäden (BGH VersR 2003, 1306) .

    Denn die Pflicht, sich jeglichen Amtsmissbrauches zu enthalten, obliegt allen Beamten gegenüber jedem, der durch den Missbrauch geschädigt werden könnte (BGHZ 91, 243; BGH MDR 63, 287; BGH VersR. 2003, 1306; Staudinger a. a. O., § 839 Rn. 176) .

    In allen diesen Fällen (Entscheidungen des BGH: Fluglotsen - Fall: BGH Vers R 1979, 1053; AOK - Betriebsprüfung: BGH VersR 1985, 281; Eignungsprüfung durch Amtsarzt: BGH NJW 1994, 2415; Güterfernverkehrsgenehmigung: BGH VersR 2003, 1306) war jeweils eine unmittelbare Beziehung zwischen der Amtshandlung und dem Geschädigten gegeben.

  • BGH, 14.08.1986 - 4 StR 400/86

    Strafbarkeit des Notars für inhaltlich unrichtige Beurkundung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.12.2006 - 12 U 208/05
    Nicht dagegen ist der Beweis für die inhaltliche Richtigkeit hierdurch bewirkt (BGH JZ 1987, 522; NJW 1980, 1000; NJW 1995, 2856; NJW 2002, 3164; Zöller, a.a.O., § 415 Rn. 2 und 5) .

    Bewiesen wird damit nur, dass zu der in der Urkunde angegebenen Zeit, am bezeichneten Ort, vor der genannten Urkundsperson Erklärungen des niedergelegten Inhalts abgegeben worden sind (BGH JZ 1987, 522) .

  • BGH, 14.12.1999 - 5 StR 520/99

    Untreue; Bankrott; Buchführungspflicht; Vorsatz; Bilanzierungspflicht; Konkrete

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.12.2006 - 12 U 208/05
    Ein organschaftliches Handeln für die Gesellschaft kann auch insoweit nur angenommen werden, wenn der Geschäftsführer zumindest auch für die Belange der GmbH tätig werden wollte und nicht nur eigennützige Vermögensinteressen verfolgt hat (BGH NStz 2000, 206) .

    Dies kann aber nur dann beurteilt werden, wenn die Verwendung der verfügten Gelder dargestellt wird (BGH NStZ 2000, 206) .

  • OLG Karlsruhe, 21.07.2005 - 3 Ws 165/04

    Steuerstrafverfahren - Anklage gegen einen Finanzbeamten: Eröffnung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.12.2006 - 12 U 208/05
    Zentrale Voraussetzung für die Annahme der subjektiven Seite einer Beihilfe zum Betrug ist, dass S 1996/97 auf Grund der objektiven Gegebenheiten Kenntnis von dem von den Haupttätern tatsächlich praktizierten Betrugsystem erlangt und das Bewusstsein hatte, durch sein Verhalten das möglicherweise künftige betrügerische Verhalten der Haupttäter zu fördern (OLG Karlsruhe 3 Ws 165/04, Beschluss vom 21.07.2005, S. 14 - 16) .

    Auch die von der Klägerin in diesem Zusammenhang angeführte Auffassung des Oberlandesgerichts Karlsruhe im Beschluss vom 21. Juli 2005 (OLG Karlsruhe - 3 Ws 165/04 - Beschluss vom 21.07.2005 S. 24) , dass die Finanzbeamten ihre Kenntnis über das Betrugssystem gerade im Hinblick auf § 30 Abs. 4 Nr. 5b AO nicht hätten zurückhalten dürfen, setzt voraus, dass der Betriebsprüfer das Betrugssystem in seinen Grundzügen erkannt hat.

  • BGH, 22.05.1984 - III ZR 18/83

    Vorrang der Belange einer land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.12.2006 - 12 U 208/05
    Die Verpflichtung des Beamten, sich jedes Amtsmissbrauches zu enthalten, besteht gegenüber jedem Bürger, der durch das amtsmissbräuchliche Verhalten geschädigt werden könnte; dieser ist insoweit stets Dritter im Sinne des § 839 Abs. 1 BGB (BGHZ 91, 243; VersR. 1985, 281 und 1100) .

    Denn die Pflicht, sich jeglichen Amtsmissbrauches zu enthalten, obliegt allen Beamten gegenüber jedem, der durch den Missbrauch geschädigt werden könnte (BGHZ 91, 243; BGH MDR 63, 287; BGH VersR. 2003, 1306; Staudinger a. a. O., § 839 Rn. 176) .

  • BGH, 20.09.1999 - 5 StR 729/98

    Beihilfe zum Betrug; Erlaubtes Risiko; Bankrott; Konkursverschleppung; Faktischer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.12.2006 - 12 U 208/05
    Täter einer Konkursverschleppung kann nur sein, wer dem zum Handeln verpflichteten Personenkreis angehört, mithin hier die Geschäftsführer der FTT, wobei es sich um ein echtes Sonderdelikt handelt (BGH NStZ 2000, 34) .

    Weiterer Ausführungen hierzu bedarf es an dieser Stelle nicht, weil es im vorliegenden Fall um die Begehungsteilnahme an einem Unterlassungsdelikt geht und eine Beihilfe nur in Form einer psychischen Unterstützung des Täters für möglich gehalten wird, etwa derart, dass jemand den Unterlassenden in seinem Entschluss zum Nichteingreifen bestärkt (BGHSt 14, 280; BGH NStZ 2000, 34; BayObLG …

  • BGH, 10.01.1955 - III ZR 153/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.12.2006 - 12 U 208/05
    § 839 Abs. 1 BGB umschließt damit alle unerlaubten Handlungen im Sinne von § 823 Absatz 1 und 2 BGB mit der Folge, dass ein Beamter, der in Ausübung öffentlicher Gewalt bei Vornahme eines Amtsgeschäftes eine unerlaubte Handlung im Sinne von § 823 BGB gegenüber einem Dritten begeht, damit gleichzeitig eine ihm diesem Dritten gegenüber obliegende Pflicht verletzt (BGHZ 16, 111; BGHZ 69, 128; RGZ 154, 117; 158, 83) .

    § 839 BGB umschließt danach auch alle unerlaubten Handlungen im Sinne von §§ 823 ff BGB mit der Folge, dass ein Beamter, der in Ausübung öffentlicher Gewalt bei Vornahme eines Amtsgeschäftes eine unerlaubte Handlung im Sinne von § 823 BGB gegenüber einem Dritten begeht, damit gleichzeitig eine ihm diesem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht verletzt (BGHZ 16, 111; BGHZ 69, 128) .

  • BGH, 29.11.1984 - III ZR 111/83

    Amtspflichten des Betriebsprüfers einer AOK

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.12.2006 - 12 U 208/05
    Die Verpflichtung des Beamten, sich jedes Amtsmissbrauches zu enthalten, besteht gegenüber jedem Bürger, der durch das amtsmissbräuchliche Verhalten geschädigt werden könnte; dieser ist insoweit stets Dritter im Sinne des § 839 Abs. 1 BGB (BGHZ 91, 243; VersR. 1985, 281 und 1100) .

    In allen diesen Fällen (Entscheidungen des BGH: Fluglotsen - Fall: BGH Vers R 1979, 1053; AOK - Betriebsprüfung: BGH VersR 1985, 281; Eignungsprüfung durch Amtsarzt: BGH NJW 1994, 2415; Güterfernverkehrsgenehmigung: BGH VersR 2003, 1306) war jeweils eine unmittelbare Beziehung zwischen der Amtshandlung und dem Geschädigten gegeben.

  • OLG Stuttgart, 21.12.1983 - 1 U 114/83

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches aus eigenem Recht eines

  • BGH, 13.06.1995 - VI ZR 233/94

    Würdigung einer in einem anderen Verfahren gemachten Zeugenaussage

  • BGH, 18.10.1962 - III ZR 134/61
  • BGH, 05.11.2004 - BLw 11/04

    Wirksamkeit der Abtretung von Forderungen gegen eine LPG zum Zwecke der

  • BGH, 29.03.1951 - 3 StR 82/51
  • BGH, 26.10.1993 - VI ZR 155/92

    Vornahme der Beweisaufnahme durch den Einzelrichter im Berufungsverfahren;

  • BGH, 18.06.1998 - IX ZR 311/95

    Auskunftspflicht des Beauftragten; Pfändung des Anspruchs auf Abtretung einer

  • BGH, 24.10.2001 - 3 StR 237/01

    Beweiswürdigung (Fernliegende Möglichkeit); (Psychische) Beihilfe zum schweren

  • BGH, 11.12.1984 - VI ZR 218/83

    Anderweitige Ersatzmöglichkeit; Erfolgsaussichten eines einzulegenden

  • LG Mannheim, 12.07.2007 - 22 KLs 401 Js 1009/01

    Vorwürfe gegen Betriebsprüfer in Sachen FlowTex

  • BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99

    Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur

  • BGH, 28.03.1996 - III ZR 141/95

    Amtspflichten der Staatsanwaltschaft

  • BGH, 18.04.1996 - 1 StR 14/96

    Beihilfe zum Betrug (Anforderungen an die Bestimmtheit des Gehilfenvorsatzes;

  • BGH, 29.03.1971 - III ZR 110/68

    Untätigbleiben des Gesetzgebers als Enteignung

  • BGH, 14.04.1986 - II ZR 129/85

    Geschäftsführer - Sacheinlagenverwaltung - Geltendmachung von Forderungen -

  • BGH, 11.07.2001 - IV ZR 122/00

    Persönliche Vernehmung von Zeugen

  • BVerfG, 29.07.2004 - 1 BvR 737/00

    Zur unentgeltlichen Rechtsberatung durch einen berufserfahrenen Juristen

  • BGH, 20.12.1995 - 5 StR 412/95

    Rechtspflicht zur nachträglichen Berichtigung?

  • BGH, 13.07.1956 - VI ZR 132/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.03.1979 - III ZR 24/78

    Ersatz eines in einem Flughafenrestaurant eingetretenen Gewinnausfalls während

  • BGH, 05.07.2002 - V ZR 143/01

    Beweiskraft einer Urkunde

  • BGH, 18.01.2000 - VI ZR 375/98

    Beginn der Verjährung nach § 852 Abs. 1 BGB

  • BGH, 05.05.1994 - III ZR 78/93

    Drittbezogenheit von Amtspflichten eines Amtsarztes bei der Überprüfung der

  • BGH, 06.07.1979 - I ZR 135/77

    Anspruch auf Handelsvertreterausgleich; Zulässigkeit einer Restitutionsklage;

  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91

    Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten -

  • BGH, 22.02.2001 - 4 StR 421/00

    Täterschaftsvoraussetzungen beim Bankrott (Reduktion auf Unternehmer"); Vereiteln

  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvR 423/99

    Rechtsberatung durch Inkassounternehmen

  • BGH, 14.11.2006 - XI ZR 294/05

    BGH bejaht Aktivlegitimation einer Verbraucherzentrale aus abgetretenem Recht bei

  • BGH, 04.04.1979 - 3 StR 488/78

    Anforderungen an die Formvorschrift des § 344 Abs. 2 S. 2 Strafprozessordnung

  • BGH, 13.01.1993 - 3 StR 516/92

    Beihilfe durch bloße Anwesenheit

  • BGH, 11.07.1988 - II ZR 243/87

    Reichweite und Schutzzweck des § 399 Abs. 1 Nr. 4 AktG

  • RG, 22.01.1937 - III 353/35

    1. Wie verhält sich die Beamtenhaftungsvorschrift in § 839 BGB. zu den

  • RG, 12.04.1937 - 5 D 174/37

    Kann die Revision, die auf die Ablehnung der Entmannung beschränkt ist, dazu

  • RG, 13.05.1938 - III 167/37

    1. Handelt der (beamtete) Führer eines zur Briefpostbeförderung eingesetzten

  • LG Karlsruhe, 26.07.2005 - 2 O 60/03

    Amtshaftung: Beihilfe zum Betrug durch Außenprüfer des Finanzamtes;

  • BGH, 22.07.2009 - XII ZR 77/06

    Unzulässigkeit eines Teilurteils bei objektiver Klagehäufung von Leistungs- und

    Diese Vorgreiflichkeit genügt, um das rechtliche Interesse des Beklagten zu 1 am Ausgang des Rechtsstreits gegenüber dem Beklagten zu 2 zu bejahen und ihm den Beitritt als Streithelfer des Klägers zu eröffnen (für den Fall des Beitritts eines Gesamtschuldners auf der Seite des Gläubigers OLG Karlsruhe OLGR 2007, 231; vgl. allgemein: BGHZ 86, 267, 272 ; Zöller/Vollkommer ZPO 27. Aufl. § 66 Rdn. 13; Musielak/Weth ZPO 6. Aufl. § 66 Rdn. 7, 9; MünchKomm/Schilken ZPO 3. Aufl. § 66 Rdn. 15).
  • LG Karlsruhe, 28.03.2024 - 10 O 208/23

    Zum Gerichtsstand der unerlaubten Handlung bei Amtshaftungsklagen

    1963, 335, 337 f.; BGH, Urt. v. 11.11.1982 - III ZR 68/81, Rn. 32 bei juris; BGH, Urt. v. 29.11.1984 - III ZR 111/83, Rn. 34 bei juris; BGH, Urt. v. 05.05.1994 - III ZR 78/93, Rn. 28 bei juris; OLG Karlsruhe, Urt. v. 15.10.2007 - 12 U 208/05, Rn. 911, 984 bei juris).
  • BGH, 27.05.2009 - III ZR 274/07

    FlowTex-Verfahren rechtskräftig entschieden

    Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 12. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 15. Oktober 2007 - 12 U 208/05 - wird zurückgewiesen, weil weder die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (§ 543 Abs. 2 S. 1 ZPO).
  • OLG Karlsruhe, 05.11.2008 - 7 U 2/08

    Gesamtschuldnerausgleich: Verjährung eines Ausgleichsanspruchs zwischen

    aa) Die Ausgleichsverpflichtung von Gesamtschuldnern gem. § 426 Abs. 1 BGB entsteht nicht erst mit der Leistung an den Gläubiger, sondern bereits mit der Begründung der Gesamtschuld (ständige Rechtsprechung, vgl. nur RGZ 69, 422, 426; BGHZ 11, 170, 174; 59, 97, 102; BGH ZIP 2006, 1591, Textziff. 11 m.w.N.; BGH ZIP 2007, 2313, Textziff. 14; OLG Karlsruhe, OLGR 2007, 231 Textziff. 25; OLG Koblenz OLGR 2008, 495 Textziff. 58; Reinicke/Tiedke, Gesamtschuld und Schuldsicherung, 2. Auflage, Seite 67; Bamberger/Roth/Gehrlein, 2. Aufl. § 426 Rn. 3; Klutinius/Karwatzki, VersR 2008, 617, 618; Stamm NJW 2004, 811 beschränkt den Anwendungsbereich des § 426 Abs. 1 BGB sogar auf die Zeit vor der Befriedung des Gläubigers).
  • OLG Frankfurt, 13.03.2008 - 16 U 134/07

    Deckungsschutz für Rechtsanwaltskosten aus D&O-Versicherung

    Der Begriff des rechtlichen Interesses - im Gegensatz zu einen bloß wirtschaftlichen oder sonstigen tatsächlichen Interesse - erfordert, dass der Nebenintervenient zu der unterstützten Partei oder dem Gegenstand des Rechtsstreit in einem Rechtsverhältnis steht, auf das die Entscheidung des Rechtsstreits durch ihren Inhalt oder ihre Vollstreckung unmittelbar oder auch nur mittelbar rechtlich einwirkt (BGH - 24. April 2006 - II ZB 16/05 = WM 2006, 1252; OLG Karlsruhe - 8. Dezember 2006 - 12 U 208/05 = OLGR Karlsruhe 2007, 231).
  • LG Verden, 28.02.2007 - 8 O 346/06

    Rechtliche Ausgestaltung der Verjährung deliktsrechtlicher

    Dass sowohl der Freihaltungs- als auch der Ausgleichsanspruch einheitlich verjähren, wurde vom OLG Karlsruhe ohne nähere Begründung angenommen ( Urteil vom 8. Dezember 2006, 12 U 208/05 ).
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