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   OLG Karlsruhe, 08.12.2006 - 12 U 208/05   

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https://dejure.org/2006,2059
OLG Karlsruhe, 08.12.2006 - 12 U 208/05 (https://dejure.org/2006,2059)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.12.2006 - 12 U 208/05 (https://dejure.org/2006,2059)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. Dezember 2006 - 12 U 208/05 (https://dejure.org/2006,2059)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Nebenintervention: Rechtliches Interesse des als vermeintlicher Gesamtschuldner mit einem eventuellen weiteren Schädiger haftenden Nebenintervenienten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Amtshaftungsanspruch des Landes Baden-Württemberg für Individualschäden von Neugläubigern der FlowTex-Gruppe aufgrund der angeblich möglichen, aber unterbliebenen Aufdeckung des Betrugssystems durch einen Betriebsprüfer; § 92 S. 1 Insolvenzordnung (InsO) als ...

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Begriffs des rechtlichen Interesses im Sinne von § 66 Zivilprozessordnung (ZPO); Beitritt als Nebenintervenient zu der unterstützten Partei oder dem Gegenstand des Rechtsstreits; Begründung des rechtlichen Interesses an einem Beitritt des Nebenintervenienten ...

  • Judicialis

    ZPO § 66; ; ZPO § 71; ; BGB § 426

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 66; ZPO § 71; BGB § 426
    Rechtliches Interesse des Schädigers zur Nebenintervention im Verfahren des Geschädigten gegen Mitschädiger wegen Gesamtschulderausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)

    "FlowTex-Verfahren" wegen Amtshaftung:

  • nomos.de PDF, S. 21 (Kurzinformation)

    Keine Amtshaftungsansprüche im FlowTex-Skandal

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    "FlowTex-Verfahren": Baden-Württemberg haftet Gläubigern nicht auf Schadensersatz

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 03.06.2005)

    FlowTex-Geschädigte verklagen Land auf Schadenersatz

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Terminankündigung: "FlowTex-Verfahren"

Sonstiges

  • spiegel.de (Pressebericht mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 13.08.2001)

    Großherziges Angebot

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 22.07.2009 - XII ZR 77/06

    Unzulässigkeit eines Teilurteils bei objektiver Klagehäufung von Leistungs- und

    Diese Vorgreiflichkeit genügt, um das rechtliche Interesse des Beklagten zu 1 am Ausgang des Rechtsstreits gegenüber dem Beklagten zu 2 zu bejahen und ihm den Beitritt als Streithelfer des Klägers zu eröffnen (für den Fall des Beitritts eines Gesamtschuldners auf der Seite des Gläubigers OLG Karlsruhe OLGR 2007, 231; vgl. allgemein: BGHZ 86, 267, 272 ; Zöller/Vollkommer ZPO 27. Aufl. § 66 Rdn. 13; Musielak/Weth ZPO 6. Aufl. § 66 Rdn. 7, 9; MünchKomm/Schilken ZPO 3. Aufl. § 66 Rdn. 15).
  • BGH, 27.05.2009 - III ZR 274/07

    FlowTex-Verfahren rechtskräftig entschieden

    Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 12. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 15. Oktober 2007 - 12 U 208/05 - wird zurückgewiesen, weil weder die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (§ 543 Abs. 2 S. 1 ZPO).
  • OLG Karlsruhe, 05.11.2008 - 7 U 2/08

    Gesamtschuldnerausgleich: Verjährung eines Ausgleichsanspruchs zwischen

    aa) Die Ausgleichsverpflichtung von Gesamtschuldnern gem. § 426 Abs. 1 BGB entsteht nicht erst mit der Leistung an den Gläubiger, sondern bereits mit der Begründung der Gesamtschuld (ständige Rechtsprechung, vgl. nur RGZ 69, 422, 426; BGHZ 11, 170, 174; 59, 97, 102; BGH ZIP 2006, 1591, Textziff. 11 m.w.N.; BGH ZIP 2007, 2313, Textziff. 14; OLG Karlsruhe, OLGR 2007, 231 Textziff. 25; OLG Koblenz OLGR 2008, 495 Textziff. 58; Reinicke/Tiedke, Gesamtschuld und Schuldsicherung, 2. Auflage, Seite 67; Bamberger/Roth/Gehrlein, 2. Aufl. § 426 Rn. 3; Klutinius/Karwatzki, VersR 2008, 617, 618; Stamm NJW 2004, 811 beschränkt den Anwendungsbereich des § 426 Abs. 1 BGB sogar auf die Zeit vor der Befriedung des Gläubigers).
  • OLG Frankfurt, 13.03.2008 - 16 U 134/07

    Deckungsschutz für Rechtsanwaltskosten aus D&O-Versicherung

    Der Begriff des rechtlichen Interesses - im Gegensatz zu einen bloß wirtschaftlichen oder sonstigen tatsächlichen Interesse - erfordert, dass der Nebenintervenient zu der unterstützten Partei oder dem Gegenstand des Rechtsstreit in einem Rechtsverhältnis steht, auf das die Entscheidung des Rechtsstreits durch ihren Inhalt oder ihre Vollstreckung unmittelbar oder auch nur mittelbar rechtlich einwirkt (BGH - 24. April 2006 - II ZB 16/05 = WM 2006, 1252; OLG Karlsruhe - 8. Dezember 2006 - 12 U 208/05 = OLGR Karlsruhe 2007, 231).
  • LG Verden, 28.02.2007 - 8 O 346/06

    Rechtliche Ausgestaltung der Verjährung deliktsrechtlicher

    Dass sowohl der Freihaltungs- als auch der Ausgleichsanspruch einheitlich verjähren, wurde vom OLG Karlsruhe ohne nähere Begründung angenommen ( Urteil vom 8. Dezember 2006, 12 U 208/05 ).
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