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   OLG Karlsruhe, 09.02.2018 - 6 W 79/16   

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https://dejure.org/2018,3810
OLG Karlsruhe, 09.02.2018 - 6 W 79/16 (https://dejure.org/2018,3810)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.02.2018 - 6 W 79/16 (https://dejure.org/2018,3810)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Februar 2018 - 6 W 79/16 (https://dejure.org/2018,3810)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 19.04.2004 - 6 W 20/04

    Erstattungsfähigkeit von Patentanwaltskosten: Behandlung eines zugelassenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.02.2018 - 6 W 79/16
    Wie der Senat bereits entschieden hat, ist als Patentanwalt i.S. von § 143 Abs. 3 PatG auch jeder nach Art. 134 EPÜ zugelassene Vertreter beim Europäischen Patentamt anzusehen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. April 2004 - 6 W 20/04, juris Rn. 10 f. = GRUR 2004, 888).

    Wie schon im Verfahren 6 W 20/04 (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. April 2004, juris Rn. 15) lässt der Senat die Rechtsbeschwerde gemäß § 574 Abs. 3 Satz 1 i.V. mit Abs. 2 ZPO wegen grundsätzlicher Bedeutung zu.

  • BGH, 19.04.2007 - I ZB 47/06

    Consulente in marchi

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.02.2018 - 6 W 79/16
    Es erscheint daher sachlich nicht gerechtfertigt, Inländer strengeren Erstattungsregeln zu unterwerfen als EU-ausländische Vertreter beim Europäischen Patentamt, deren Anerkennung als Patentanwalt i.S. von § 143 Abs. 3 PatG im Hinblick auf die Dienstleistungsfreiheit geboten ist (für EU-Ausländer: OLG Düsseldorf, a.a.O. - zusätzlicher ausländischer Patentanwalt; vgl. zu § 140 Abs. 3 MarkenG auch BGH, Beschluss vom 19. April 2007 - I ZB 47/06, juris Rn. 15 - Consulente in marchi).
  • OLG Düsseldorf, 05.03.2010 - 2 W 14/10

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.02.2018 - 6 W 79/16
    Dies gilt nicht nur für ausländische Vertreter, sondern auch für Inländer (Senat, a.a.O., Rn. 13; zustimmend wohl Grabinski/Zülch in Benkard, PatG, 11. Aufl., § 143 Rn. 22; Busse, PatG, 8. Aufl., § 143 Rn. 133; dagegen beschränkend auf einen "EU-ausländischen Patentanwalt" möglicherweise OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. März 2010 - I-2 W 14/10, juris Rn. 22 - zusätzlicher ausländischer Patentanwalt; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 9. Aufl., Kap. B Rn. 341; ohne Stellungnahme hierzu Rütting in Cepl/Voß, Prozesskommentar zum gewerblichen Rechtsschutz, § 91 Rn. 100).
  • OLG Düsseldorf, 07.09.2011 - 2 W 34/11

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.02.2018 - 6 W 79/16
    Hierfür reicht es etwa aus, dass der Patentanwalt Schriftsätze zustimmend zur Kenntnis nimmt beziehungsweise in der mündlichen Verhandlung anwesend ist und den Fortgang des Verfahrens eingriffsbereit verfolgt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. September 2011 - I-2 W 34/11, juris Rn. 14 - Terminskosten für Patentanwalt; Grabinski/Zülch, a.a.O, § 143 Rn. 23a f.).
  • BGH, 14.04.2020 - X ZB 2/18

    Kostenerstattung für EPA-Vertreter in Patentstreitsache - EPA-Vertreter

    2012, 149, 155; Zapp, GRUR-Prax 2018, 194) tritt der Senat bei.

    (e) Anders als die Rechtsbeschwerde meint, ist nicht zwischen einem im Inland und einem im Ausland ansässigen EPA-Vertreter zu differenzieren (so z.B. auch Zapp, GRUR-Prax 2018, 194).

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